Großkontrolle im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr auf die Einhaltung der Maskenpflicht
HANNOVER (PM). Anlässlich eines regionsweiten Großeinsatzes von Sicherheitskräften wurden am Mittwoch, 11.11.2020, schwerpunktmäßig Fahrgäste des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz hingewiesen und aufgeklärt. Beteiligt waren neben der Landes- und Bundespolizei aus Hannover auch Mitarbeiter und Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn, der Üstra und von Regiobus.
Der Aktionstag begann um 10:00 Uhr mit einem medienwirksamen Startschuss der Beteiligten: Michael Schuol (Bundespolizei Hannover), Dr. Volker Klöppner und Denise Hain (Üstra), Elke Maria von Zadel (Regiobus) und dem Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Hannover, Volker Kluwe, am Ernst-August-Platz am Hauptbahnhof Hannover.
„Wir haben in der Region Hannover wieder erhöhte Infektionszahlen. Gerade im ÖPNV kommen Menschen auf engstem Raum zusammen. Unterschreitungen von Abständen lassen sich hier nicht immer vermeiden“, erklärt Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe. „Es geht nicht um Bußgelder – sondern um den Infektionsschutz“, sagt er. Bei der ersten Großkontrolle im September 2020 hätten sich nicht alle Fahrgäste in Bahnen, Bussen und an den Haltestellen an die Maskentragepflicht im ÖPNV gehalten, es seien etwa 5000 Verstöße festgestellt worden. Zum Schutz aller Reisenden sollte mit dieser zweiten Kontrollaktion nochmals auf die geltenden Hygienebestimmungen hingewiesen werden.
Bis 18:00 Uhr kontrollierten die Beteiligten in der gesamten Region Hannover und stießen dabei auf eine deutlich positive Resonanz in der Bevölkerung. Trotzdem ist offenbar nicht allen Menschen klar, dass sie überall dort, wo sich der Abstand von 1,50 Meter nicht einhalten lässt, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen ist. Zusätzlich gilt die Maskenpflicht nicht nur in den Fahrzeugen des ÖPNV, sondern auch an den Haltestellen, auf Bahnsteigen sowie in Wartezonen. In den Fußgängerzonen der Innenstädte ist es aufgrund der ebenfalls geltenden Maskenpflicht nicht erlaubt, diese zum Essen, Trinken oder Rauchen abzunehmen. Dieses war einigen kontrollierten Passanten so nicht bewusst. Die Unsicherheiten in der Bevölkerung über die Orte, an denen die Maskentragepflicht gilt, sollen durch eine neue Verordnung der Region Hannover ab dem 16.11.2020 ausgeräumt werden, was die Polizei ausdrücklich begrüßt.
In der Fußgängerzone in Wunstorf trug um 10:15 Uhr ein Mann ohne Mund-Nasen-Bedeckung ein Schild mit der Aufschrift: „Ich bin gesund im Sinne des IfSG“. Er zeigte der Polizei auf Verlangen ein Attest vor, dass ihn von der Maskentragepflicht befreien sollte. Offenbar war dieses aber selbst geschrieben. Der Mann erhielt einen Platzverweis und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Kräfte der Polizeiinspektion Besondere Dienste nahmen gegen 14:50 Uhr die örtliche Trinkerszene am Hauptbahnhof Hannover ins Visier und stellten eine Vielzahl von Personen fest, die sich nicht an das Abstandsgebot hielten. Sie wurden auf die Verstöße angesprochen. Letztendlich war die Erteilung von zwölf Platzverweisen notwendig.
Bei der U-Bahn-Station Steintor wurde gegen 16:40 Uhr ein Mann kontrolliert, die keine MNB trug. Von dieser Person ausgehend wurde durch die Polizei Marihuana-Geruch wahrgenommen. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Person wurde Betäubungsmittel aufgefunden und beschlagnahmt.
Im Stadtgebiet sowie im Umland der Region Hannover führten Beamte der Landespolizei insgesamt 1030 Ansprachen durch und stellten 204 Ordnungswidrigkeiten fest. Die große Mehrheit der Menschen kam der Maskenpflicht nach und begrüßte die intensiven Kontrollen. Die angesprochenen Personen ohne Mund-Nase-Bedeckung oder mit falsch getragener Maske zeigten sich größtenteils einsichtig. Durch die Gespräche wurde deutlich, dass die Beschilderung in einigen Bereichen unzureichend ist.