Corona-Impfungen für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Praxispersonal vorziehen
HANNOVER (kvn-pr/dh). Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten in Niedersachsen haben vehement Nachbesserungen an der Impfverordnung des Bundes und dem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gefordert. „Auch diese Berufsgruppe hat unmittelbaren Patientenkontakt.
Sie und ihr Personal in den psychotherapeutischen Praxen sind wie Ärztinnen und Ärzte als prioritär zu impfende Gruppe einzustufen“, forderte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVN, Dr. Jörg Berling, heute in Hannover. Unterstützt wird die Forderung durch den Beratenden Fachausschuss Psychotherapie der KVN und der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen.
Nach der aktuellen Impfverordnung sind nach § 3, Abs. 2 (5) in hohe Priorität der Impfreihenfolge Personen einzuordnen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt.
„Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –psychotherapeuten sind vom Sozialministerium Niedersachsen aus dieser Gruppe ausgeschlossen worden. Das ist nicht hinnehmbar und auch nicht sachgerecht“, kritisierten die Vorsitzenden des Beratenden Fachausschusses Psychotherapie der KVN, Angelika Haun und Anne-Marie Schlösser.
Diese Berufsgruppe gehöre in der Systematik der KVN zum fachärztlichen Bereich in der Akutversorgung der Bevölkerung und würde unter den aktuell belastenden Umständen der Pandemie immer häufiger angefragt. „An der Systemrelevanz ihrer Arbeit besteht überhaupt kein Zweifel. Auch wenn sie im Erlass nicht eigens erwähnt sind, ist es doch selbstverständlich, dass sie zu der Berufsgruppe mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt gehören. Das bedarf keiner eigenen Erwähnung“, so Haun und Schlösser.
Der Präsident der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN), Roman Rudyk, stellt klar: „Psychotherapeut*innen haben regelmäßigen unmittelbaren Patientenkontakt, sogar mit besonders langen Kontaktzeiten von regelmäßig 50 Minuten Dauer. Außerdem ist die Aerosolbelastung bekanntermaßen bei vermehrtem Sprechen besonders hoch. Videosprechstunden sind reine Notfallmaßnahmen zum Beispiel bei Quarantäne oder akuten Infektionen. Sie eignen sich nicht zur dauerhaften Aufrechterhaltung von Psychotherapien.“
„Diese Situation verschärft sich noch für die Kolleginnen und Kollegen, die Gruppentherapie anbieten. Die Kontaktzeiten erhöhen sich hier meistens auf einhundert Minuten mit mehreren Personen in einem Raum. Videotherapie ist hier bislang weder erlaubt noch technisch möglich“, ergänzen Haun und Schlösser.
Besonderes Augenmerk müsse die Politik darüber hinaus auf die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –psychotherapeuten werfen, die ähnlich wie Erzieherinnen und Erzieher die Abstandsregeln je kleiner die Kinder sind umso weniger einhalten könnten. Auch das Tragen von Masken sei nicht immer möglich. Auch sie hätten Kontaktzeiten von 50 Minuten und auch sie arbeiteten in Gruppen. Kinder in der Gruppentherapie säßen zudem nicht ruhig und mit Abstand an ihrem Platz. Sie seien in Bewegung und interagierten entsprechend miteinander, auch mit der Therapeutin oder dem Therapeuten.
Viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiteten auch mit Personal. Besonders erwähnt werden müssten die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Ausbildung, die ihre praktischen Zeiten in psychotherapeutischen Praxen absolvieren. „Auch sie müssen berücksichtigt werden, weil sie genauso lange und genauso unmittelbar im Patientenkontakt stehen“, fordern die Vorsitzende des Fachausschusses Psychotherapie.
„Die besondere Rolle der Psychologischen Psychotherapie wurde bereits in elf Bundesländern erkannt und umgesetzt. Hier sind Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten ausdrücklich als bevorzugte Personengruppe bei den Corona-Impfungen genannt“, so Berling.