Drohnensichtung stoppt Betrieb am Flughafen Hannover
Sicherheitsprotokoll am Airport greift: Flughafen Hannover unterbricht Betrieb für 30 Minuten.
LANGENHAGEN / ISERNHAGEN (redu) – Eine Drohnensichtung in der Einflugschneise führte am 10. September 2025 zu einem halbstündigen Stopp des Flugbetriebs am Flughafen Hannover. Zwischen 18:30 Uhr und 19:00 Uhr konnten Maschinen weder starten noch landen. Zwei Flugzeuge blieben in Warteschleifen.
Auslöser der Sperre war die Meldung eines Kleinflugzeugpiloten. Er hatte eine Drohne in rund 500 Metern Höhe über Isernhagen gesichtet, also in unmittelbarer Nähe der Anflugachse zum Flughafen. Die Polizei leitete Ermittlungen wegen des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr ein.
Nach Angaben des Flughafens wurde der Betrieb sofort ausgesetzt. Während der 30 Minuten langen Unterbrechung durften weder Starts noch Landungen erfolgen. Zwei Maschinen, die im Anflug waren, gingen in Warteschleifen. Umleitungen in andere Städte seien nach bisherigem Stand nicht nötig gewesen. Um 19:00 Uhr nahm der Airport den Betrieb wieder auf, nachdem keine weiteren Drohnenbewegungen festgestellt wurden.
In der Kontrollzone rund um den Flughafen Hannover gelten klare Regeln: Drohnen dürfen nicht in einem Radius von 1,5 Kilometern um das Flughafengelände betrieben werden. Auch im weiteren Umkreis sind Flüge nur bis 50 Meter Höhe und innerhalb der Sichtweite erlaubt. Verstöße können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Laut einer Sprecherin waren die Auswirkungen für Reisende begrenzt. Zwar mussten zwei Flugzeuge ihre Landung verzögern, doch größere Verspätungen oder Umlenkungen blieben aus. Dennoch können bereits kurze Verzögerungen im europäischen Streckennetz Folgewirkungen haben, etwa wenn Passagiere enge Anschlusszeiten einhalten müssen. Genaue Zahlen zu den betroffenen Fluggästen nannte der Flughafen nicht.
Die Ermittlungen führt die Polizeiinspektion Langenhagen. Unklar ist bisher, ob die Drohne nach der Sichtung abstürzte oder den Bereich eigenständig verließ. Hinweise aus der Bevölkerung – etwa zu möglichen Start- oder Landeplätzen in der Nähe der Einflugschneise – könnten entscheidend sein. Bislang gibt es weder Festnahmen noch konkrete Spuren zu den Verantwortlichen.
Der Zwischenfall reiht sich in bekannte Sicherheitsprotokolle bei Drohnensichtungen ein. Diese folgen einem einheitlichen Muster: Sichtung melden, Luftlage prüfen, Flugbetrieb stoppen, Lagebild konsolidieren, Betrieb wieder aufnehmen. Ziel ist es, den Stillstand so kurz wie möglich zu halten und zugleich maximale Sicherheit zu gewährleisten.
Drohnen stellen in Anflugkorridoren ein erhebliches Risiko dar. In Höhen um 500 Meter bewegen sich Verkehrsflugzeuge bereits in geordneter Staffelung. Schon kleine Fluggeräte können bei einer Kollision Triebwerke, Cockpitscheiben oder Flügelvorderkanten beschädigen. Daher sind die Vorschriften für Drohnenflüge in der Nähe von Flughäfen streng – unabhängig davon, ob die Geräte privat oder gewerblich genutzt werden.