DRK fordert sofortige Änderung des Katastrophenschutz-Gesetzes

HANNOVER (PM). „Seit Jahren fordern wir, dass die Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen, wie das Rote Kreuz, bei der Freistellung und Finanzierung der Freistellungskosten mit denen der Feuerwehr oder des THW gleichgestellt werden. Dies ist umso wichtiger, weil mit dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die derzeitige Ausnahmeregelung (Voralarm) in Bezug auf die Freistellung für unsere freiwilligen Helferinnen und Helfer ausläuft.

Wir fordern dringend, dass diese Ausnahmeregelung, die die notwendige Voraussetzung für die Helferfreistellung ist, jetzt ins Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz regelhaft aufgenommen wird. Dann ist das Land mit Unterstützung der Hilfsorganisationen in jeder Lage sofort handlungsfähig“, erklärt Dr. Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Niedersachsen.

Anders als bei Feuerwehr und THW können die Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutz-Gesetz erst bei einem offiziellen Katastrophenfall, den das Land ausrufen muss, ohne Probleme für den Einsatz freigestellt werden. Durch die epidemische Lage von nationaler Tragweite wurde eine Ausnahmeregelung im Katastrophenschutzgesetz aufgenommen, die während der Pandemie diese Gleichstellung ermöglicht hat. Endet die epidemische Lage von nationaler Tragweite, fällt auch diese Ausnahmeregelung weg, was erheblichen Einfluss auf die Einsatzfähigkeit der ehrenamtlichen Kräfte der Hilfsorganisationen hat.

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