Feiern von Taufe oder Hochzeit wieder in Dorfgemeinschaftshäusern möglich

LANGENHAGEN. Die Stadt Langenhagen öffnet ihre Dorfgemeinschaftshäuser (DGH) für Feiern anlässlich einer Taufe oder Hochzeit. Die Verwaltung hat eine praktikable Verfahrensweise erarbeitet, nachdem die „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ vom 5. Juni solche Familienfeste für bis zu 50 Personen ausdrücklich zulässt. Unter Auflage der begrenzten Teilnehmerzahl können die fünf städtischen DGH für diese Zwecke ab Freitag, 12. Juni, wieder angemietet sowie bestehende Reservierung vor dem Hintergrund der aktuellen Vorgaben bestätigt werden.

„Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es wichtig, Hochzeiten oder Taufen feiern zu können. Darum haben wir eine Anlage zum Mietvertrag erstellt, indem die Vorgaben aus der gültigen Verordnung kurz dargelegt sind. Die Mieterin oder der Mieter versichert mit seiner Unterschrift, dass er sich an die Vorgaben hält und nur eine der genehmigten Veranstaltungen mit der zulässigen Höchstteilnehmeranzahl ausrichtet“, erläutert Kirsten Grimm-Hose. Wie die Leiterin der Abteilung Gebäudeverwaltung ausführt, werde aktuell auch der Anlass der Feier abgefragt. Denn Geburtstags- oder andere Feiern ohne religiösen Bezug können auch weiterhin nicht in den DGH ausgerichtet werden.

„Es ist gut, dass bedeutende Familienfeste wie Taufe oder Hochzeit wieder etwas größer gefeiert werden können“, sagt Bürgermeister Mirko Heuer. „Dass wir hierfür die Dorfgemeinschaftshäuser anbieten, ist doch selbstverständlich. Und ich bin mir sicher, dass wir trotz der widrigen Umstände und den Corona-Verhaltensregeln einen guten Weg gefunden, damit die Nutzerinnen und Nutzer mit ihren Familien und engsten Freunden in diesen städtischen Räumen feiern können.“

Die Adressen der städtischen Dorfgemeinschaftshäuser sowie die Telefonnummern für eine Kontaktaufnahme sind auf der städtischen Internetseite www.langenhagen.de abrufbar.

 

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