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Hannover will Festpreise für Taxis und Mindestpreise für Mietwagen

27. März 2025/in Hannover

Geplante Tarifreform soll Wettbewerb und faire Bedingungen im Fahrdienst stärken.

HANNOVER (redu). Die Stadt Hannover plant Änderungen bei den Fahrpreisen im gewerblichen Personenverkehr. Ab Sommer sollen flexible Festpreise für Taxis und Mindestpreise für Mietwagen gelten.

Die Landeshauptstadt Hannover bereitet eine Anpassung der Beförderungsentgelte im Taxigewerbe und im Mietwagenverkehr vor. Nach dem Vorschlag der Stadtverwaltung sollen ab August 2025 sogenannte flexible Festpreise für Taxifahrten möglich sein. Zugleich ist die Einführung von Mindestpreisen für gewerbliche Mietwagenfahrten vorgesehen.

Künftig sollen Kundinnen und Kunden für Taxifahrten vor Fahrtbeginn einen Festpreis vereinbaren können. Dieser muss sich innerhalb eines festgelegten Tarifkorridors bewegen. Der Korridor erlaubt Abweichungen von maximal zehn Prozent ober- oder unterhalb des regulären Taxitarifs. Die Preisermittlung erfolgt digital anhand von Start- und Zielort.

Die bestehenden Preisbestandteile – Grundpreis von 4,50 Euro, Kilometerpreis von 2,80 Euro sowie Wartezeitentgelt – bleiben unverändert.

Für Mietwagenfahrten plant die Stadt die Festlegung von Mindestentgelten. Diese sollen zwischen den Tarifen des öffentlichen Nahverkehrs und den Taxi-Preisen liegen. Eine gutachterliche Bewertung soll dabei die genaue Höhe festlegen. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung der Verwaltung.

Die Maßnahmen sollen die Preisgestaltung modernisieren und für mehr Wettbewerbsgleichheit zwischen Taxiunternehmen und digitalen Mobilitätsdiensten sorgen. Die rechtliche Grundlage bildet das seit August 2021 reformierte Personenbeförderungsgesetz.

Nach Angaben von Stadtkämmerer Axel von der Ohe tragen Mindestpreise zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen in der Branche bei. Außerdem könnten sie dazu beitragen, unnötige Fahrten mit Mietwagen im Sinne des Klimaschutzes zu reduzieren.

Die Ratsgremien der Stadt sollen sich ab Mai mit dem Vorschlag befassen. Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen hatte bereits im Januar 2025 eine entsprechende Änderung beantragt. Andere Großstädte wie Berlin und München haben ähnliche Regelungen bereits eingeführt oder bereiten sie vor.

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