Maskenpflicht beim Betreten städtischer Gebäude
LANGENHAGEN. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist ab Dienstag, 2. Juni Pflicht
Für den Besuch städtischer Gebäude gelten ein paar grundlegende Hygiene- und Abstandsregelungen. Große Plakate weisen schon an den Eingängen auf die Maskenpflicht hin.
Die Corona-Pandemie ist trotz immer weiterer Lockerungen im Bereich des öffentlichen Lebens allgegenwärtig. Weiterhin gilt es die Mitmenschen aber auch sich selbst bestmöglich zu schützen.
Eine dieser Schutzmaßnahmen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. „Mit dieser Maßnahme soll das Risiko verringert werden, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken“, sagt Bürgermeister Mirko Heuer. Er betont, dass Mund-Nase-Bedeckungen oder sogenannte Alltagsmasken insbesondere Umstehende vor dem Auswurf von festen oder flüssigen Partikeln durch den Träger schützen.
Besonders in den Situationen in denen man anderen Personen in einem geringeren als dem genannten Sicherheits-Abstand (1,5m) begegnet, z.B. auf Fluren, Treppenhäusern, Durchgängen, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wichtig.
Viele Personen haben die Appelle, bei Aufenthalten in öffentlichen Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, umgesetzt. Allerdings gibt es in Einzelfällen – vielleicht aus Unsicherheit heraus – immer wieder Menschen, die dieser Aufforderung nicht nachkommen. Daher weist die Stadtverwaltung noch einmal auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie die Maskenpflicht in den städtischen Gebäuden hin.
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, denen das Tragen der Maske aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht zugemutet werden kann, also insbesondere Personen mit Lungen- oder Herzerkrankungen. Weiterhin ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.