Polizei und Ordnungsamt kontrollieren in Langenhagen Einhaltung der Maskenpflicht

LANGENHAGEN (red.). Um die Anweisungen der Region Hannover durch die Corona-Verordnung zu unterstützen, kontrollieren auch im Gebiet Langenhagen die Polizei gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Langenhagen die Einhaltung der Abstandsregeln und der Maskenpflicht.

Zurzeit liegt der 7-Tage-Inzidenzwert der Stadt Langenhagen bei 140,4. Akut sind 148 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Langenhagen an Covid-19 erkrankt (Stand 11.11.2020).

Für die rechtliche Durchsetzung der Maskenpflicht und den Einschränkungen durch die geltende Allgemeinverfügung der Region Hannover und der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist aber auch für Langenhagen der Inzidenzwert der Region Hannover verbindlich. Dieser wird durch das Land Niedersachsen mitgeteilt und liegt im Moment bei 116,9, also deutlich über dem Grenzwert von 50. Bei Überschreitung des Grenzwertes gelten dann die schärfsten Beschränkungen.

Bei den gestrigen Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt begleitete BG-PRESS.de die Streife, um sich einen Eindruck von der Einhaltung der Maskenpflicht durch die Langenhagener vor allem im Bereich des Marktplatzes zu machen.

Der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger trug vorschriftsmäßig eine Mund-Nasen-Bedeckung. Nur vereinzelt musste die Polizei oder das Ordnungsamt freundlich darauf hinweisen, dass entweder die Maske fehlte oder nicht korrekt getragen wurde. Hier kommt es immer wieder zu einigen Irritationen.

Folgendes gilt in den Bereichen, wo eine Mund-Nasen-Bedeckung behördlich angeordnet wurde:

• Mund UND Nase müssen bedeckt sein

• Rauchen ist in den Bereichen nicht erlaubt, da man sonst den Mund-Nasen-Schutz entfernen müsste

• Der Verzehr von Getränken und Speisen ist in diesen Bereichen in der Öffentlichkeit ebenfalls nicht gestattet

• Radfahrer müssen in den Bereichen ebenfalls einen Mund-Nase-Schutz tragen

Der Leiter des Polizeikommissariats Langenhagen, Polizeioberrat Christoph Badenhop, zu dem gestrigen Einsatz: „Wir haben direkt mit Geltung der aktuellen Allgemeinverfügung angefangen mehr Präsenz in der Öffentlichkeit gezeigt. Wir wollten gleich zu Beginn sensibilisieren und die Bürger über die neuen Regelungen informieren, insbesondere zur Maskenpflicht an öffentlichen Orten.“

Auch in Langenhagen gilt die Masken- und Abstandspflicht an öffentlichen Orten. Dieses gilt unter anderem:

• In Fußgängerzonen, etwa rund um den Marktplatz am CCL und auf dem Kaltenweider Platz

• In Ladengebieten

• In Einkaufszentren und Einkaufsstraßen,

• Auf Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten, z.B. Flohmärkten aller Art

• Auf den dazugehörigen Parkplätzen

Die Stadt Langenhagen hat zusätzliche Schilder an allen Zugangsbereichen zum Marktplatz aufgestellt, um auf die bestehende Maskenpflicht hinweisen.

In Niedersachsen beträgt übrigens das aktuelle Bußgeld zur Weigerung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung 100,00 Euro bis 150,00 Euro. Wenn man sich also nicht sicher ist, ob man sich in einem Bereich mit Auflagen im öffentlichen Raum bewegt, sollte man lieber einmal mehr als einmal zu wenig den Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts in Hannover hatte gestern (10.11.2020) übrigens die Maskenpflicht für zwei Antragssteller aufgehoben, nachdem diese einen Eilantrag gestellt hatten. Fälschlicherweise wurde dieses aber gleich teilweise in Medienschlagzeilen so ausgelegt, dass die Maskenpflicht in Niedersachsen gerichtlich ausser Kraft gesetzt wurde. Dieses ist NICHT der Fall. Bis auf die beiden Antragssteller gilt weiterhin die Maskenpflicht für alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen gemäß Corona-Verordnung weiter.

Inzwischen hat die Region Hannover ihre Allgemeinverfügung nach dem Verwaltungsgerichtsurteil angepasst. Wir berichten hierzu in einem eigenen Artikel -> Maskenpflicht angepasst

 

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