Verkehrsunfalldienst

Tödlicher Unfall auf der B6: Betrunkener Fahrer ohne Führerschein verunglückt

21-Jähriger Skoda-Fahrer verliert Kontrolle und prallt gegen Mauer

HANNOVER (redu). Am Sonntagabend verlor ein 21-Jähriger auf der B6 in Neustadt am Rübenberge die Kontrolle über seinen Skoda Superb und prallte gegen eine Grundstücksmauer. Ein 38-jähriger Mitfahrer wurde tödlich verletzt, der Fahrer war betrunken und ohne Führerschein unterwegs.

Am Sonntagabend, den 02.06.2024, ereignete sich auf der Bundesstraße 6 (B6) in Neustadt am Rübenberge ein schwerer Verkehrsunfall. Ein 21-jähriger Fahrer eines Skoda Superb verlor gegen 23:15 Uhr die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Grundstücksmauer. Bei dem Unfall wurde ein 38-jähriger Mitfahrer tödlich verletzt, eine 18-jährige Mitfahrerin erlitt schwere Verletzungen.

Laut dem Verkehrsunfalldienst Hannover war der 21-Jährige in Richtung Nienburg unterwegs, als das Fahrzeug im Bereich Schneerener Krug aus noch unbekannter Ursache nach rechts von der Fahrbahn abkam. Der Skoda überschlug sich mehrfach, bevor er schließlich zum Stillstand kam. Eine vorbeifahrende Verkehrsteilnehmerin alarmierte umgehend den Notruf. Die Rettungskräfte leisteten Erste Hilfe, doch der 38-jährige Mitfahrer verstarb trotz Reanimationsversuchen noch am Unfallort. Die 18-jährige Beifahrerin wurde mit schweren Verletzungen per Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht, während der Fahrer nur leichte Verletzungen erlitt.

Für die Dauer der Rettungsmaßnahmen, der Unfallaufnahme und der Aufräumarbeiten war die B6 in Richtung Nienburg für etwa sieben Stunden vollständig gesperrt. Die Polizei stellte während der Unfallaufnahme fest, dass der 21-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Zudem ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von 1,47 Promille.

Die Polizei hat nun Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgenommen. Die genauen Ursachen des Unfalls sind weiterhin Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.