Allgemeinverfügung der Region Hannover

Neue Allgemeinverfügung der Region Hannover wegen Überschreitung der 50er Inzidenz

HANNOVER (PM). Die Region Hannover hat am heutigen Mittwoch, 25. August, 2021, in einer Allgemeinverfügung festgestellt, dass die 7-Tages-Inzidenz am fünften Werktag in Folge den Corona-Schwellenwert von 50 überschritten hat. Damit greifen nach der seit heute gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen automatisch die Beschränkungen gem. § 8 der Nds. Corona-Verordnung. Ab Donnerstag, 26. August 2021 gilt damit die 3-G-Regel (Zugang nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene)

Ab Donnerstag, 26. August 2021 gilt damit die 3-G-Regel (Zugang nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene)

  • für alle Zusammenkünfte von mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen (private Treffen, Veranstaltungen wie Kino, Theater, Sitzungen)
  • bei allen körpernahen Dienstleistungen
  • bei der Nutzung von Indoor-Sportanlagen (also: Fitnessstudios, Hallenbäder, Kletterhallen, Saunen etc.)
  • Beherbergungen (wer keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen kann, muss pro Aufenthaltswoche zwei Negativ-Tests vorweisen)

Generell gilt darüber hinaus:

  • maximal 50 Prozent Auslastung in Diskotheken, Shisha-Bars und Clubs
  • 3G-Regel bei Veranstaltungen von mehr als 1000 Personen.
  • Für Veranstaltungen und Treffen mit weniger als 25 Personen gelten die Abstandsregeln und die Empfehlung, regelmäßig zu lüften.

Die Allgemeinverfügung der Region Hannover ist auf www.bekanntmachungen.region-hannover.de veröffentlicht.

Lesefassung der Allgemeinverfügung der Region Hannover:

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