Ab dem 1. April: Leinenpflicht in Niedersachsen
Bis zum 15. Juli gilt wieder ein besonderer Schutz für brütende Tierarten und Jungtiere
LANGENHAGEN (PM). Während der Brut- und Setzzeit müssen sich Hundehalter in Niedersachsen wieder an eine besondere Aufsichtspflicht halten. Damit sollen besonders bodenbrütende Arten geschützt werden, um in Ruhe ihren Nachwuchs großzuziehen.
Die Schutzzeit ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) festgelegt. Sie gilt in Wäldern, offenen Landschaften und außerhalb der Ortschaften, wie beispielsweise im gesamten Kananoher Forst. Sonstige Regelungen, wie die generelle Leinenpflicht in städtischen Grün- und Parkanlagen oder die bereits in vielen Teilen des Kananoher Forsts geltende Anleinpflicht behalten davon unabhängig ihre Gültigkeit. Einzige Ausnahme bilden die ausgewiesenen Hundeauslaufflächen. Hier dürfen die Hunde auch zwischen April und Juli ohne Leine laufen.
„Wie auch in den vergangenen Jahren wird unser Außendienst während dieser Zeit ein besonderes Auge auf die Einhaltung der Leinenpflicht haben, denn Verstöße gegen den Tierschutz sind kein Kavaliersdelikt“, sagt Ordnungsamtsleiter Boris Ehrhardt.