E-Bike-Kontrollen in Hannover: Fehlende Versicherungen und Führerscheine

Behörden prüfen 28 Fahrzeuge – mehrere Verstöße aufgedeckt.

HANNOVER (redu). Am Donnerstag, den 27. Februar 2025, führten die Polizeiinspektion Besondere Dienste und der Zoll in Hannover eine gemeinsame Kontrolle von E-Bikes durch. Zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 28 Fahrzeuge. Dabei stellten sie mehrere Verstöße fest, insbesondere fehlende Haftpflichtversicherungen und nicht vorhandene Fahrerlaubnisse.

Nicht jedes elektrisch betriebene Fahrrad unterliegt denselben gesetzlichen Bestimmungen. Pedelecs, die eine maximale Tretunterstützung von 25 km/h und eine Motorleistung von höchstens 250 Watt aufweisen, benötigen weder eine Versicherung noch eine Fahrerlaubnis.

Anders verhält es sich bei E-Bikes, die auch ohne Tretunterstützung fahren können: Diese gelten als Kleinkrafträder oder Mofas und erfordern eine Haftpflichtversicherung sowie – je nach Höchstgeschwindigkeit – eine Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis. S-Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h und einer Motorleistung von bis zu 4.000 Watt fallen ebenfalls in die Kategorie der Kleinkrafträder und benötigen eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie eine Versicherung.

Erhöhte Verstöße in Hannover festgestellt

In den vergangenen Monaten stellte die Polizei vermehrt fest, dass viele E-Bikes ohne die erforderlichen Versicherungen genutzt wurden und Fahrerinnen und Fahrer nicht über die vorgeschriebene Fahrerlaubnis verfügten. Daher wurden gezielte Kontrollen an stark frequentierten Verkehrsknotenpunkten wie dem Aegidientorplatz, dem Königsworther Platz und der Hamburger Allee Ecke Celler Straße durchgeführt.

Die Überprüfung ergab:

  • In zehn Fällen fehlte die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
  • In neun Fällen besaßen die Fahrenden keine gültige Fahrerlaubnis.
  • Der Zoll überprüfte 19 Personen, von denen in zwölf Fällen weiterer Prüfbedarf besteht – unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht des Arbeitgebers oder fehlender ausländerrechtlicher Genehmigungen.

Behörden warnen vor rechtlichen Konsequenzen

Neben der Ahndung von Verstößen diente die Kontrolle auch der Aufklärung über die gesetzlichen Regelungen für E-Bikes. Die Behörden betonen, dass Verstöße nicht nur Bußgelder oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können, sondern auch erhebliche Sicherheitsrisiken im Straßenverkehr darstellen.

Zudem warnt die Polizei vor nicht typgenehmigten E-Bikes, die über Online-Plattformen erhältlich sind. Diese Fahrzeuge dürfen laut der EU-Verordnung 168/2013 nicht auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft werden. Hersteller und Händler, die gegen diese Vorschrift verstoßen, können mit Bußgeldern belegt werden.

Die Polizei und der Zoll raten Käuferinnen und Käufern dringend, sich vor der Anschaffung eines E-Bikes über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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