BG-PRESS
  • Startseite
  • Werbung schalten
  • Suchen
  • Über uns
    • Unsere Leistungen
    • Kontaktanfrage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Menü Menü
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook
Illegale Feuerwerksartikel

Warnung vor illegalem Feuerwerk zum Jahreswechsel

28. Dezember 2025/in Polizei

Einfuhr und Nutzung nicht zugelassener Knallkörper strafbar.

HANNOVER (redu) – Zum Jahresende warnen Behörden erneut vor illegalem Feuerwerk. Nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper, die häufig aus dem Ausland eingeführt werden, bergen erhebliche Verletzungsgefahren. Einfuhr und Nutzung solcher Produkte sind strafbar.

Die Hinweise sollen dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und Einsatzkräfte zum Jahreswechsel zu entlasten.

Nach Angaben der Sicherheitsbehörden gelangen insbesondere zum Jahresende vermehrt nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland. Diese stammen häufig aus der Republik Polen oder der Tschechischen Republik. Aufgrund mangelhafter Verarbeitung oder enthaltener Industriesprengstoffe können selbst bei sachgemäßer Nutzung lebensbedrohliche Verletzungen entstehen.

Strafbare Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung

Die Einfuhr von nicht zugelassenem Feuerwerk ist in Deutschland verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Verstöße gegen das Sprengstoff- oder Zollrecht können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Zusätzlich müssen beschlagnahmte Feuerwerkskörper kostenpflichtig entsorgt werden.

Wichtige Sicherheitshinweise

Auch der Umgang mit illegalem Feuerwerk ist untersagt. Erlaubt sind ausschließlich Produkte mit gültigem CE-Zeichen, die bei autorisierten Händlern erworben wurden. Die Polizei rät, vor dem Anzünden stets die Gebrauchsanweisung zu lesen, ausreichend Sicherheitsabstand einzuhalten und beschädigte oder fehlgezündete Feuerwerkskörper nicht erneut zu entzünden. Unter keinen Umständen dürfen Feuerwerkskörper oder Feuerwerksbatterien auf Personen gezielt abgefeuert werden. Die Behinderung oder das gezielte Beschießen mit Böllern oder Feuerwerkskörpern von Einsatzkräften der Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei ist eine Straftat („gefährlicher Körperverletzung“ (§ 224 StGB)). Zuständig für Kontrollen und Ermittlungen ist unter anderem die Polizeidirektion Hannover.

Seien Sie der Erste, der diesen Beitrag teilt
  • teilen  
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
  • teilen 
Eintrag teilen
  • Share on X

Hinweise von Bürgern für unsere Redaktion über aktuelle Geschehen

Fotos oder Hinweise?

Sende Informationen, Hinweise oder Fotos direkt an die Redaktion.

📤 Fotos / Hinweise senden
📤 Hinweis senden
Fotos / Hinweise an Redaktion übermitteln
Zur Startseite

Anzahl unser Artikelaufrufe

Search Search

Neueste Beiträge

  • Warnung vor illegalem Feuerwerk zum Jahreswechsel 28. Dezember 2025
  • Zwei Raubtaten am Vahrenheider Markt binnen drei Tagen 28. Dezember 2025
  • Elite-Duell beim ADAC-Marathon: Drei Favoritinnen am Start 28. Dezember 2025
  • Fahrzeugbrand auf Raststätte Lehrter See fordert Feuerwehr 26. Dezember 2025

Kategorien

  • Gesundheit
  • Hannover
  • Kultur
  • Niedersachsen
  • Panorama
  • Politik
  • Polizei
  • Region Hannover
  • Reisen
  • Veranstaltungen
  • Verkehr
  • Welt-News
  • Wirtschaft
Dezember 2025
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031  
« Nov.    
RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed

Artikelaufrufe seit 2020

Titelbild BG-PRESS.de

Kategorien

© Copyright 2025 - bg-press.de - Enfold Theme by Kriesi
Link to: Zwei Raubtaten am Vahrenheider Markt binnen drei Tagen Link to: Zwei Raubtaten am Vahrenheider Markt binnen drei Tagen Zwei Raubtaten am Vahrenheider Markt binnen drei TagenFunkstreifenwagen
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Cookie Warnung
This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass dies für Sie in Ordnung ist, aber Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen, wenn Sie dies wünschen. ACCEPT / AKZEPTIERT REJECT / ABLEHNEN
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN