Schutz vor häuslicher Gewalt: Niedersachsen stellt Weichen für Fußfessel
Neue Regelung soll bundesweit einheitlichen Einsatz ermöglichen – Gewaltschutzgesetz tritt am 1. Juli 2027 in Kraft.
HANNOVER (redu) – Niedersachsen stellt weitere Weichen für den Schutz vor häuslicher Gewalt: Die Landesregierung hat am Dienstag dem Entwurf eines Staatsvertrages zugestimmt, der die länderübergreifende Zusammenarbeit bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und den Einsatz elektronischer Fußfesseln ausbauen soll.
Hintergrund ist die Neufassung des Gewaltschutzgesetzes, die erstmals eine bundeseinheitliche Regelung der elektronischen Fußfessel vorsieht. Das Gesetz soll am 1. Juli 2027 in Kraft treten.
Der Schutz vor häuslicher Gewalt soll durch den geplanten Staatsvertrag und die Zusammenarbeit der Länder bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung weiter gestärkt werden. Nach der Zustimmung der Landesregierung kann nun der Niedersächsische Landtag über den beabsichtigten Staatsvertrag unterrichtet werden.
Ziel ist es, technische und organisatorische Voraussetzungen für einen bundesweit einheitlichen Einsatz der elektronischen Fußfessel zu schaffen. Dabei soll die in Hessen ansässige Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) weitere Aufgaben und Befugnisse erhalten.
Wahlmann setzt auf länderübergreifende Zusammenarbeit
Niedersachsens Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann bezeichnet die Zusammenarbeit als wichtigen Schritt für einen stärkeren Opferschutz. „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sie geht uns alle an. Die eigenen vier Wände müssen für alle – vor allem für Frauen – ein sicherer Ort sein“, erklärte die Ministerin.
Wahlmann verwies zudem auf die Verbindung von Näherungsverboten und elektronischer Überwachung. Mit dem Staatsvertrag solle eine praxistaugliche Umsetzung ermöglicht werden, damit die Fußfessel auch in Gewaltschutzverfahren effektiv eingesetzt werden könne.
Niedersachsen seit 2012 an Staatsvertrag beteiligt
Niedersachsen ist bereits 2012 einem Staatsvertrag zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Führungsaufsichtssachen beigetreten. Hessen organisiert diese Überwachung seither zentral für die teilnehmenden Länder.
Mit dem neuen Staatsvertrag sollen die vorhandenen Ressourcen ausgebaut und Doppelstrukturen in den einzelnen Bundesländern vermieden werden.









