Ab 26. März gilt ein generelles Besuchsverbot für Angehörige in der MHH
HANNOVER (PM). Ab Freitag, 26. März 2021, gilt aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen und der aktuellen Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung wieder ein generelles Besuchsverbot für Angehörige in der MHH. Die Regelung gilt zunächst für vier Wochen. Der Kreißsaal und die Entbindungsstation sowie die Kinderklinik sind von dieser Regelung ausgenommen. Dort gelten die bisherigen Regelungen weiter, weitere Informationen finden Sie hier.
Eine Ausnahme gibt es auch für Angehörige von Patientinnen und Patienten, die palliativmedizinisch betreut werden. Das Besuchsverbot dient dem Schutz der Patientinnen und Patienten und der Mitarbeitenden der Kliniken. Begleitpersonen (falls erforderlich) für ambulante Patientinnen und Patienten sind weiterhin erlaubt.
Einrichtung eines Hol- und Bringdienstes
Um die Versorgung der stationären Patientinnen und Patienten mit notwendigen Gegenständen und Wäsche durch Angehörige weiterhin zu gewährleisten, wurde ein Hol- und Bringdienst eingerichtet. Angehörige können werktags zwischen 14.00 und 19.00 Uhr die notwendigen Gegenstände am Service Point im Hauptkrankenhaus abgeben.