Ab dem 10. Oktober gilt in Niedersachsen ein Beherbergungsverbot

HANNOVER (Red./PM). Ab Samstag, dem 10. Oktober 2020 gilt für gesamt Niedersachsen nach einer Verordnung ein Beherbergungsverbot für bestimmte Personenkreise. Dabei betrifft es Reisen zu touristischen Zwecken. Hierfür hat die Landesregierung die Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung am heutigen Tag (9. Oktober 2020) veröffentlicht.

Das Unterbringungsverbot sieht aber auch einige Ausnahmen vor, die in der Verordnung geregelt sind. Welche Personengruppen davon betroffen sind, wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgelegt. Hierzu zählen Gebiet oder einer Einrichtung, in dem oder in der die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung 50 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen beträgt.

Ministerpräsident Stephan Weil äußerte sich zu dem Beherbergungsverbot:

„Es tut mir leid, wenn jetzt in den Herbstferien vor allem die Urlaubspläne von Familien mit schulpflichtigen Kindern aus den besonders vom Infektionsgeschehen belasteten Gebieten betroffen sind. Aufgrund der Beherbergungsverbote in anderen Ländern mussten wir aber dafür sorgen, dass nicht gerade Touristen aus solchen Gebieten auf niedersächsische Urlaubsziele ausweichen und das Infektionsrisiko erhöhen.

Ich habe auch großes Verständnis für die Situation von Hotelbetreibern, die jetzt Buchungen stornieren müssen. Es wäre allerdings auch keine Werbung für die Tourismusorte in Niedersachsen gewesen, wenn Urlauberinnen und Urlauber aus besonders belasteten Infektionsgebieten in großer Zahl dorthin gereist wären. Auch das ist zu bedenken.

Der starke Anstieg der Infektionszahlen in den letzten Tagen ist beunruhigend. Wir müssen jetzt wirklich aufpassen, dass wir nicht wieder eine exponentielle Kurve erreichen – also von Tag zu Tag die Infektionszahlen dynamisch ansteigen. Für Niedersachsen setze ich darauf, dass der weit überwiegende Teil der Bevölkerung sehr vernünftig ist und aus eigener Einsicht genau weiß: wir müssen Abstand halten, wir müssen die Hygiene beachten und die Alltagsmaske tragen, weil es notwendig ist, um uns und andere zu schützen, so Ministerpräsident Stephan Weil.“

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann betont: „Für die niedersächsische Tourismuswirtschaft ist das ein herber Rückschlag in der gerade begonnenen Erholungsphase. Wir werden die Betriebe mit den Folgen nicht alleinlassen. Wir planen kurzfristige Hilfsmaßnahmen im Umfang von bis zu 10 Millionen Euro. Damit wollen wir Einnahmeausfälle aufgrund des jetzt beschlossenen Beherbergungsverbots ausgleichen.“

Der Wortlaut der Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung (Stand 09.10.2020 – die jeweils gültige Fassung finden Sie auf den Seiten der Landesregierung unter www.niedersachsen.de) lautet:

Liste der betroffenen Städte und Gemeinden mit Beherbergungsverbot in Niedersachsen (STAND 09.10.2020 14:00 Uhr). Es gilt generell die offiziell aktuell veröffentlichte Liste des Landes Niedersachsen auf www.niedersachsen.de!

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