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Ab dem 15. Juni gibt es für die europäischen Länder keine Reisewarnung mehr – Reisen Fernweh

Ab dem 15. Juni gibt es für die europäischen Länder keine Reisewarnung mehr

10. Juni 2020/in Reisen
Veröffentlicht: 10. Juni 2020, 18:23 Uhr |Aktualisiert: 11. April 2023, 21:28 Uhr

BERLIN. Heute hat das Kabinett für eine Vielzahl an europäischen Ländern die generell ausgesprochene Reisewarnung in länderspezifische Reisehinweise zum 15. Juni abgeändert. Ob dieses nun den unbeschwerten Urlaub oder die Nachholung einer verpassten Reise bedeutet, hängt von vielen Faktoren in dem jeweiligen Reiseland ab.

Für die Touristik- und Reisebranche bedeutet die Verlängerung der Reisewarnung für die restlichen 160 Länder außerhalb Europas aber eine zusätzliche massive wirtschaftliche Belastung. Auch die Türkei muss zum Beispiel als beliebtes Urlaubsland auf die Deutschen voraussichtlich bis Ende August verzichten. So gerät nicht nur die betroffene heimische Wirtschaft in dieser Branche weiter unter Druck, sondern auch die Hotels und Unterkünfte der Urlaubsziele kommen immer mehr in Schieflage.

Ab dem 15. Juni gilt keine Reisewarnung mehr für folgende Länder:

Für Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern

Schengen-assoziierte Staaten:

Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Da die Reisehinweise aber vom Auswärtigen Amt situationsbezogen ständig angepasst werden können, sollten sich Urlauber unbedingt davor auf den Internetseiten gründlich Informieren: https://www.auswaertiges-amt.de/

Wichtig sind auch Kenntnisse über Einschränkungen in den Ländern, die zum Reiseziel ausgewählt worden. Hier kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen, wenn der Urlauber sich zu wenig informiert hat und plötzlich vor Ort mit Regelungen konfrontiert wird, die er einhalten muss.. So ist bei Anstieg der Covid-19-Infektionen in Drittstaaten auch durchaus bei Rückkehr eine Pflichtquarantäne in Deutschland denkbar.

Zum Beschluss des Kabinetts, die Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland für alle Länder außer den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Schengen-assoziierten Staaten und dem Vereinigten Königreich zunächst bis einschließlich dem 31. August 2020 zu verlängern, sagte Außenminister Heiko Maas heute:

„Die Bundesregierung hat heute entschieden, dass die weltweite Reisewarnung für alle Länder außer den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Schengen-assoziierten Staaten und dem Vereinigten Königreich vorerst bis einschließlich dem 31. August weiter gilt. Anders als bei unseren europäischen Nachbarn haben wir für den Rest der Welt heute noch nicht die gemeinsamen belastbaren Datengrundlagen, Kriterien und Abstimmungsprozesse, die einen uneingeschränkten Reiseverkehr ohne unkalkulierbare Risiken wieder möglich machen. Wir können und werden nicht riskieren, dass im Sommer erneut Deutsche in aller Welt stranden oder Urlaubsrückkehrer das Virus unentdeckt nach Deutschland tragen.

Gleichzeitig ist uns sehr bewusst, dass viele Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich auch außerhalb Europas wieder reisen möchten. Das betrifft Urlaubsziele in der Türkei und in Nordafrika aber auch Südostasien und Amerika. Ab wann solche Reisen auch zu touristischen Zwecken wieder vertretbar sind, wird vom Verlauf der Pandemie abhängen.

Wir werden deshalb die Reisewarnung auch vor September immer wieder auf den Prüfstand stellen, immer mit der Sicherheit der Reisenden als zentralem Kriterium. Dort – und nur dort – wo das Gesamtpaket aus positiver Pandemieentwicklung, einem stabilen Gesundheitssystem, stimmigen Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus und verlässlichen Hin- und auch Rückreisemöglichkeiten das zulässt, können wir möglicherweise schon früher von einer Reisewarnung zu Reisehinweisen zurückkehren.

Klar ist dabei aber auch: eine Aufhebung der Reisewarnung muss in das Gesamtbild passen. Solange pandemiebedingt Einreiseverbote aus Drittstaaten in die Europäische Union bestehen, wäre es nicht vermittelbar, wenn dort schon wieder zu Tausenden europäische Touristen unterwegs sind.“

 

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