BG-PRESS
  • Startseite
  • Werbung schalten
  • Suchen
  • Über uns
    • Unsere Leistungen
    • Kontaktanfrage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Menü Menü
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook
Änderung der Corona-VO – wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen – Verordnung neu

Änderung der Corona-VO – wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen

24. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Geänderte Corona-Verordnung: Ab dem Wochenende dürfen wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zu Sportveranstaltungen in Niedersachsen kommen.


Pistorius: „Wir wollen mit Augenmaß und Vernunft wieder mehr Menschen ermöglichen, Sport vor Ort zu erleben“

Die Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 wird erneut geändert:
Die zum Sportwochenende – inklusive dieses Freitags – bereits geänderte Verordnung macht den Weg dafür frei, dass Sportveranstaltungen wieder vor einem größeren Publikum stattfinden können. Die neue Regelung sieht im Einzelnen vor, dass unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (s.u.) im Rahmen von Sportveranstaltungen bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen bzw. bis zu 20 Prozent aller Zuschauerplätze belegt werden dürfen. Zur Veranschaulichung: Bei Sportstätten mit einer Gesamtkapazität von bis zu 5.000 Plätzen können jedenfalls bis zu 1.000 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden. Bei Sportstätten mit einem Fassungsvermögen von über 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern greift dann die 20-Prozent-Regelung, z.B.: 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen in einem Stadion mit einer Kapazität von 20.000 auf den Rängen sein.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Wir wollen mit Augenmaß und Vernunft wieder mehr Menschen ermöglichen, Sport vor Ort zu erleben. Gleichzeitig sind die Zuschauer für ganz viele Vereine, vor allem bei den Hallensportarten, von zentraler Bedeutung, nicht zuletzt für unsere niedersächsischen Profiklubs etwa aus dem Handball, Basketball, Volleyball oder Eishockey. Diese stehen bereits heute vor immensen finanziellen Herausforderungen. Wenn es uns gemeinsam gelingt diese Chance zum Erfolg werden zu lassen, wäre dies ein wichtiger Beitrag dazu, dass der Sport in Niedersachsen durch diese Krise kommt.

Ob das in dieser Phase gelingt, hängt vom Infektionsgeschehen der kommenden Wochen ab, und damit insbesondere von der Vorsicht und Vernunft der der Zuschauerinnen und Zuschauer. Darüber würde ich mich sehr freuen und wünsche unseren niedersächsischen Vereinen trotz aller Einschränkungen auch sportlich eine erfolgreiche Saison.“

 

Folgende Voraussetzungen müssen im Rahmen der geänderten Verordnung eingehalten werden, sofern mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen werden sollen:

  1. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden

 

  1. Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme)

 

  1. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend)

 

  1. Gästetickets dürfen nicht verkauft oder auf andere Weise vergeben werden

 

  1. Während der Sportveranstaltung darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden, zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden

 

  1. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grds. eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

 

Die geänderte Verordnung soll bis zum 8. Oktober in Kraft bleiben.

Lesefassung der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab dem 25.09.2020 (Stand: 24.09.2020):

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen
Seien Sie der Erste, der diesen Beitrag teilt
  • teilen  
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
  • teilen 
Eintrag teilen
  • Share on X

Hinweise von Bürgern für unsere Redaktion über aktuelle Geschehen

Fotos oder Hinweise?

Sende Informationen, Hinweise oder Fotos direkt an die Redaktion.

📤 Fotos / Hinweise senden
📤 Hinweis senden
Fotos / Hinweise an Redaktion übermitteln
Zur Startseite

Anzahl unser Artikelaufrufe

Search Search

Neueste Beiträge

  • Tödlicher Verkehrsunfall auf der L192 bei Neustadt 1. Januar 2026
  • Stadtreinigung beseitigt Silvesterreste in Hannover 1. Januar 2026
  • Polizei zieht ruhige Silvesterbilanz trotz einzelner Vorfälle 1. Januar 2026
  • Ruhigere Silvesternacht: Feuerwehr und Rettungsdienst stark gefordert 1. Januar 2026

Kategorien

  • Gesundheit
  • Hannover
  • Kultur
  • Niedersachsen
  • Panorama
  • Politik
  • Polizei
  • Region Hannover
  • Reisen
  • Veranstaltungen
  • Verkehr
  • Welt-News
  • Wirtschaft
Januar 2026
M D M D F S S
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031  
« Dez.    
RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed

Artikelaufrufe seit 2020

Titelbild BG-PRESS.de

Kategorien

© Copyright 2025 - bg-press.de - Enfold Theme by Kriesi
Link to: Hannover-Bemerode: Zeugenaufruf nach Sturz in einer Stadtbahn Link to: Hannover-Bemerode: Zeugenaufruf nach Sturz in einer Stadtbahn Hannover-Bemerode: Zeugenaufruf nach Sturz in einer StadtbahnStreifenwagen mit Blaulicht Link to: Giftige Flüssigkeit tritt in einem Labor der Medizinischen Hochschule aus Link to: Giftige Flüssigkeit tritt in einem Labor der Medizinischen Hochschule aus Giftige Flüssigkeit tritt in einem Labor der Medizinischen Hochschule aus – MHH GefahrgutGiftige Flüssigkeit tritt in einem Labor der Medizinischen Hochschule aus
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Cookie Warnung
This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass dies für Sie in Ordnung ist, aber Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen, wenn Sie dies wünschen. ACCEPT / AKZEPTIERT REJECT / ABLEHNEN
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN