Am 29. Oktober endet die Sommerzeit
Uhren müssen umgestellt werden – Gefahr von Wildunfällen wächst
HANNOVER (red/PM). In der Nacht von Samstag, 28. Oktober, auf Sonntag, 29. Oktober, endet die Sommerzeit. Um 3.00 Uhr werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt. Wer über eine Funkuhr verfügt, darf sich glücklich schätzen. Diese stellen sich, Empfang des erforderlichen Funksignals vorausgesetzt, automatisch ohne unser Zutun um. Auch Handys werden automatisch in der Regel auf die Winterzeit korrigiert.
Sonderregelungen bei ÜSTRA und regiobus in der Region Hannover
regiobus Nachtliner fahren zum Ende der Sommerzeit zweimal. In der Nacht von Samstag, 28. Oktober, auf Sonntag, 29. Oktober, endet die Sommerzeit. Um 3:00 Uhr werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt. Dies hat Auswirkungen auf den ÜSTRA NachtSternverkehr, die Fahrpläne der Ruftaxis und Nachtliner von regiobus:
Der ÜSTRA NachtSternverkehr verlängert sich aufgrund der Zeitumstellung um eine Stunde. Die Ruftaxi-Fahrten in Neustadt (2:42 Uhr) und Wunstorf (2:35 Uhr) fahren in dieser Nacht zweimal, sowohl nach Sommer- als auch nach Winterzeit, sodass die Anbindung an die S-Bahnen gewährleistet sein wird. Die Nachtliner der regiobus, die regulär zwischen 2:00 und 3.00 Uhr an den Umsteigeanlagen starten, werden in dieser Nacht ebenfalls zweimal, sowohl nach Sommer- als auch nach Winterzeit, durchgeführt. Dies gilt für die regiobus Linien N41, N43, N50, N56, N57, N62, N63 und N70. Die Nachtliner N31 und N94 bilden eine Ausnahme und verkehren nur nach neuer Winterzeit um 2:33 Uhr bzw. um 2:23 Uhr.
Die Fahrkarten sind in dieser Nacht eine Stunde länger gültig, sodass für die Fahrgäste durch die Zeitumstellung keine Nachteile entstehen.
ADAC sieht wachsende Gefahr von Wildunfällen durch die Umstellung auf Winterzeit
Wenn am Sonntagmorgen (29.10.) die Uhren auf Winterzeit umgestellt werden, nimmt die Gefahr von Wildunfällen zu. Morgens wird es früher hell, am Abend eine Stunde früher dunkel. Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass damit die abendliche Hauptverkehrszeit in die Dämmerung fällt und somit genau in die Zeit, in der viele Wildtiere auf Nahrungssuche sind und dabei auch Straßen überqueren. Autofahrer sollten sich darauf einstellen und insbesondere in Wäldern und an Feldrändern wachsam sein.
Laut ADAC orientieren sich Rehe, Wildschweine und Hirsche ausschließlich am Tageslicht. Mit Wild, das die Verkehrswege der Menschen kreuzt, ist nach der Zeitumstellung nicht nur in der morgendlichen Dämmerung, sondern auch abends zu rechnen.
In Deutschland passiert im Schnitt etwa alle zwei Minuten ein Zusammenstoß mit Wildtieren – das sind laut Gesamtverband der Deutschen Versicherer insgesamt rund 265.000 Unfälle pro Jahr. Für das Wild endet ein Unfall meist tödlich, aber auch Verkehrsteilnehmer kommen immer wieder zu Schaden. In Deutschland gab es im vergangenen Jahr laut Statistischem Bundesamt rund 2.600 Verunglückte bei Wildunfällen.
Der ADAC empfiehlt Autofahrern, bei der Fahrt durch Waldgebiete und Wiesen den Fuß vom Gas zu nehmen und stets bremsbereit zu sein. Bereits Tempo 80 statt 100 verkürzt den Bremsweg um circa 24 Meter und kann dazu beitragen, den Zusammenstoß mit einem Wildtier zu vermeiden. Taucht ein Tier am Straßenrand auf, dann heißt es Tempo drosseln oder sogar ganz abbremsen. Zudem sollte man das Fernlicht ausschalten und stattdessen das Abblendlicht einschalten. Mit einem kurzen Hupen kann das Tier in der Regel verscheucht werden.
Ist eine Kollision unvermeidbar, dann sollte man eine Vollbremsung machen, dabei das Lenkrad festhalten, aber auf keinen Fall ein Ausweichmanöver riskieren. Die Gefahr, dabei die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren und im schlimmsten Fall im Gegenverkehr oder an einem Baum zu enden, ist erheblich.
Kommt es zu einem Unfall, muss man die Warnblinkanlage einschalten, die Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern. Auch ohne Verletzte sollte man immer sofort die Polizei verständigen und den Wildschaden melden. Tote Tiere sollte man nie ohne Handschuhe anfassen, vor lebenden Tieren sollte man auf Abstand gehen. Für die Regulierung des Schadens kommt die Kasko- oder die Teilkaskoversicherung infrage. Dafür sollte sich Geschädigte vom Jäger oder der Polizei eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen.