Arzneimittelsicherheit bei Hitzewellen: Apotheken beraten Patienten
Medikamente können bei Hitze ihre Wirkung verändern oder Schaden nehmen.
BERLIN (redu). Zum Hitzeaktionstag am 4. Juni weist die Bundesapothekerkammer auf Gesundheitsrisiken durch hohe Temperaturen im Zusammenhang mit Arzneimitteln hin. Apotheken bieten individuelle Beratung zu Lagerung und Dosierung bei sommerlicher Hitze an.
Die Bundesapothekerkammer informiert zum diesjährigen Hitzeaktionstag über den richtigen Umgang mit Medikamenten während einer Hitzewelle. Hintergrund ist, dass hohe Temperaturen die Wirkung und Haltbarkeit von Arzneimitteln beeinflussen können.
Medikamente wie Blutdrucksenker, Entwässerungsmittel oder Schlafmittel können bei starker Hitze zu verstärkten Nebenwirkungen führen. Das liegt unter anderem daran, dass sie den Flüssigkeitshaushalt beeinflussen und sich ihre Wirkung durch Flüssigkeitsverlust beim Schwitzen verändert. Auch Arzneipflaster können durch die verstärkte Hautdurchblutung bei Wärme mehr Wirkstoff abgeben als vorgesehen.
Apotheken raten daher zur Anpassung der Medikamenteneinnahme in enger Abstimmung mit medizinischem Fachpersonal. Gleichzeitig warnen sie vor falscher Lagerung: Viele Medikamente dürfen dauerhaft nicht über 25 Grad aufbewahrt werden. Eine zu warme Lagerung kann die Wirksamkeit beeinträchtigen oder das Arzneimittel unbrauchbar machen. Einige Arzneien, wie Insulin, müssen sogar im Kühlschrank zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden.
Wurde ein Medikament überhitzt, sollte es nicht mehr verwendet werden – auch wenn äußerlich keine Schäden sichtbar sind. Sichtbare Anzeichen wie geschmolzene Zäpfchen oder veränderte Dosierung bei Asthmasprays können auf eine Beeinträchtigung hinweisen.
Weitere Informationen und Materialien zum Thema Hitzeschutz und Medikamentenlagerung stellt die Bundesapothekerkammer online unter www.abda.de zur Verfügung.