Hannover setzt erneut auf Böllerverbot in der City
Umfangreiche Kontrollen rund um Kröpcke, Steintor und Raschplatz zum Jahreswechsel geplant.
HANNOVER (redu) – In der Innenstadt von Hannover gilt auch zum Jahreswechsel 2025/2026 erneut ein Böllerverbot. In der ausgewiesenen Verbotszone ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern zeitweise untersagt, um die Sicherheit in stark frequentierten Bereichen zu erhöhen.
Die Stadt Hannover setzt damit ihre seit Jahren bestehende Sicherheitsstrategie fort und reagiert auf Erfahrungen aus früheren Silvesternächten mit hohem Besucheraufkommen.
Das Böllerverbot betrifft Feuerwerksprodukte der Kategorien F2, F3 und F4 sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände im Sinne des Sprengstoffgesetzes. Es gilt von Mittwoch, 31. Dezember 2025, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, 3 Uhr. Ziel ist es, gefährliche Situationen in großen Menschenansammlungen zu verhindern und Einsatzkräfte zu entlasten.
Umfang der Verbotszone (siehe Karte unten)
Die Verbotszone erstreckt sich entlang zweier zentraler Achsen der Innenstadt. Sie reicht vom Opernplatz über Kröpcke und Georgstraße bis zum Steintor, einschließlich der Münzstraße, Teilen der Goseriede sowie des Einmündungsbereichs der Kurt-Schumacher-Straße. Zusätzlich umfasst sie die Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung, die Bahnhofstraße, den Ernst-August-Platz und den Bereich des Raschplatzes. In diesen Bereichen bildet sich zum Jahreswechsel regelmäßig eine hohe Personendichte.
Kontrollen und rechtliche Grundlagen
Die Einhaltung des Böllerverbots wird erneut gemeinsam durch den städtischen Ordnungsdienst und die Polizeidirektion Hannover überwacht. Bereits am Nachmittag des Silvestertages werden Einsatzkräfte in der Innenstadt präsent sein, um Passantinnen und Passanten über die geltenden Regelungen zu informieren. Verstöße gegen das Verbot werden in der Regel mit Bußgeldern geahndet, die sich meist auf etwa 200 Euro belaufen, im Einzelfall jedoch auch höher ausfallen können.
Ergänzend soll – vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses – das Waffenverbot im Bereich zwischen Raschplatz und Steintor künftig ganztägig gelten. Damit erhalten Polizei und Ordnungsdienst eine zusätzliche rechtliche Handhabe, um gefährliche Gegenstände und Feuerwerkskörper auch außerhalb der zeitlichen Geltung des Böllerverbots sicherzustellen. Die Stadt verweist darauf, dass es in der Vergangenheit insbesondere durch unsachgemäßes oder gezielt auf Personen gerichtetes Feuerwerk zu Verletzungen gekommen sei.
Unabhängig vom Böllerverbot weist die Stadt darauf hin, dass das Abbrennen von Kleinfeuerwerk gesetzlich ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Zudem ist Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden stadtweit verboten.





