Bundesregierung verständigt sich auf finanzielle Unterstützung für die Lufthansa

BERLIN. In der heutigen Sitzung des sogWirtschaftsstabilisierungsfonds-Ausschusses (WSF-Ausschuss) hat sich die Bundesregierung auf ein umfassendes Unterstützungspaket für die Lufthansa verständigt. Das Unternehmen war vor der Corona-Pandemie operativ gesund und profitabel und hat eine gute Zukunftsperspektive, ist aber durch die aktuelle Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten.

Das Stabilisierungspaket der Bundesregierung trägt den Bedürfnissen des Unternehmens ebenso Rechnung wie den Bedürfnissen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und der Beschäftigten der Lufthansa Group, die auf den Erhalt eines starken Unternehmens angewiesen sind.

Es umfasst folgende Punkte:

  • Der Gesamtumfang der Stabilisierungsmaßnahmen beträgt 9 Mrd. Euro,
  • Mrd. Euro umfasst eine KfW-Konsortialfinanzierung, an der sich private Banken mit 600 Mio. € beteiligen;
  • der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erwirbt eine Stille Beteiligung I in Höhe von rd. 4,7 Mrd. €, die nach IFRS als Eigenkapital anerkannt werden kann;
  • darüber hinaus erwirbt der WSF zu rd. 0,3 Mrd. € im Zuge einer Kapitalerhöhung einen Aktienanteil in Höhe von 20 % an Lufthansa mit inhaltlich beschränkten Stimmrechten.
  • eine weitere Stille Beteiligung II in Höhe von rd. 1 Mrd. €, die unter bestimmten Bedingungen (Übernahmefall/Nichtzahlung des Coupons durch DLH) in Aktien gewandelt werden kann (mindestens weiteren 5 %);
  • der Bund wird im Aufsichtsrat über zwei Mandate vertreten sein, die durch unabhängige Experten auszuüben sind.

Die Lufthansa verpflichtet sich zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen einschließlich einer Erneuerung ihrer Flotte. Es sind weitgehende Vergütungsbeschränkungen für den Konzernvorstand, die Vorstände der Konzerngesellschaften sowie das Management vorgesehen.

Das Unterstützungsangebot der Bundesregierung liegt der Lufthansa vor und wird nun in den entsprechenden Gremien der Lufthansa beraten. Im Falle einer Zustimmung von Lufthansa bedarf dieses Unterstützungspaket im Anschluss noch der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Die Bundesregierung befindet sich diesbezüglich bereits in intensiven Gesprächen mit der Kommission.

Der WSF-Ausschuss wurde auf Grundlage des Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Gesetzes eingerichtet. Der Fonds dient der Stabilisierung von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft oder den Arbeitsmarkt hätte. Folgende Ressorts der Bundesregierung sind im WSF-Ausschuss vertreten: Bundesfinanzministerium, Bundeswirtschaftsministerium, Bundeskanzleramt, Bundesverkehrsministerium, Bundesarbeitsministerium sowie Bundesjustizministerium.

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