Bundestagswahl: 825.175 Wahlberechtigte in der Region Hannover
Wahlberechtigt: 70 Prozent der Bevölkerung in und um Hannover.
REGION HANNOVER (redu). In der Region Hannover können am 23. Februar 2025 insgesamt 825.175 Menschen an der vorgezogenen Bundestagswahl teilnehmen. Unter ihnen sind über 38.000 Erstwähler.
Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 betrifft in der Region Hannover rund 70 Prozent der Gesamtbevölkerung. Insgesamt sind 825.175 Personen wahlberechtigt. Die Voraussetzungen für das Wahlrecht umfassen eine deutsche Staatsbürgerschaft, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie einen Wohnsitz im Wahlgebiet seit mindestens drei Monaten.
Die Region Hannover teilt sich auf vier Bundestagswahlkreise auf: die Stadt Hannover I und II (Wahlkreise 41 und 42), den Nordteil der Region (Wahlkreis 43) und den Südteil (Wahlkreis 47). Zu den größeren Gemeinden im Nordteil gehören Burgdorf, Garbsen und Neustadt am Rübenberge. Der Südteil umfasst unter anderem Laatzen, Lehrte und Wennigsen.
Erstmals werden 38.171 Personen ihre Stimme abgeben können, da sie seit der letzten Bundestagswahl 2021 volljährig geworden sind. Langenhagen und Hannover weisen mit jeweils 4,9 und 4,8 Prozent den höchsten Anteil an Erstwählern auf, während Barsinghausen und Springe mit etwa 4 Prozent vergleichsweise niedrigere Werte aufweisen. Im Vergleich zur letzten Bundestagswahl sank die Zahl der Erstwähler um 1.300 Personen.
Allerdings sind 3.328 junge Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, da sie die Altersgrenze von 18 Jahren erst nach dem vorgezogenen Wahltermin erreichen. Hätte die Wahl wie ursprünglich geplant am 28. September 2025 stattgefunden, wären diese Personen wahlberechtigt gewesen.
Weitere statistische Details zur Wahl finden sich online in den „Statistischen Kurzinformationen 01/2025“ unter www.hannover.de/ski.