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Corona-Pandemie: Polizei Hannover intensiviert Kontrollen am Wochenende – Kontrolle durch Polizei© Bernd Günther

Corona-Pandemie: Polizei Hannover intensiviert Kontrollen am Wochenende

1. November 2020/in Polizei

HANNOVER (ots). Aufgrund der traditionell hohen Frequentierung der hannoverschen Innenstadt am Wochenende (30.10. bis 01.11.2020) sowie der ab Montag, 02.11.2020, verschärften Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Polizei ab Freitagabend wieder verstärkt Kontrollen durchgeführt. Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen stand dabei das Verhalten der Besucher sowie die Einhaltung der Corona-Regelungen durch Betriebe und Lokalitäten im Fokus.

In der hannoverschen Innenstadt vernahm die Polizei eine hohe Besucherfrequenz auf den bekannten Vergnügungsmeilen und appellierte in zahlreichen Bürgergesprächen an die Einhaltung der AHA-Regeln („Abstand halten!“, „Hygiene-Maßnahmen beachten!“, „Alltagsmaske tragen!“).

In der Nacht von Freitag auf Samstag traf die Polizei Hannover insgesamt zumeist auf kooperative Gaststättenbetreiber und Gäste. Nur vereinzelt kam es zu Verstößen gegen die gültige Corona-Verordnung. Am Freitag, 30.10.2020, gegen 23 Uhr drohten Polizeibeamte dem Inhaber einer Shisha-Bar in der Vahrenwalder Straße aufgrund von Verstößen gegen die Hygienevorschriften eine Schließung an. Der Betreiber setzte erst dann die erforderlichen Maßnahmen um. Gegen 02:40 Uhr überprüfte die Polizei eine Bar am Raschplatz, nachdem eine lautstarke Feier wahrgenommen wurde. In dem überfüllten Lokal wurden keinerlei Abstandsregelungen eingehalten, zudem tanzten diverse Gäste und niemand trug die vorgeschriebene Alltagsmaske. Umgehend sprachen die Polizeibeamten dem Betreiber eine Schließungsverfügung aus, der lediglich noch seine Bewirtung bei den Gästen abrechnen durfte. Um 03:00 Uhr schloss das Lokal.

Nachdem die Betreiber der DAX-Bierbörse öffentlichkeitswirksam insbesondere in den sozialen Medien zu einer Öffnung unter dem Motto „Vorher lassen wir es noch einmal richtig krachen“ kurz vor Schließung aller Gaststätten am Montag geworben haben, forderte das Gesundheitsamt der Region Hannover den Betreiber bereits am Freitag zur Einhaltung des Hygiene-Konzepts auf. Die Polizeiinspektion Hannover kontrollierte im Rahmen ihres Präventionseinsatzes am Samstag gegen 01:15 Uhr ca. 120 Personen im Innenraum des Lokals, wobei die Abstandsregeln durch die Gäste nicht konsequent eingehalten wurden. Es folgten zahlreiche Gefährderansprachen, die Gäste zeigten sich aber kooperativ und setzten die erforderlichen Maßnahmen der Corona-Verordnung um.

Gravierende Verstöße gab es jedoch in der Folgenacht, als die Polizei von 00:30 bis 02:00 Uhr die Lokalität erneut überprüfte. Nunmehr waren etwa 400 bis 500 Personen auf den Veranstaltungsflächen, es wurde teils auf den Tischen getanzt und die Besucher waren alkoholbedingt enthemmt. Grundsätzlich trugen viele Menschen abseits der Sitzplätze keine Alltagsmasken und hielten sich mit mehr als zwei Haushalten an je einem Tisch auf. Das Abstandsgebot wurde auch in der etwa 30 Meter langen Wartereihe vor der Tür nicht eingehalten. Dem Geschäftsführer wurden in einem Gespräch die zahlreichen Verstöße eröffnet, weshalb er sich zu einer sofortigen einvernehmlichen Schließung bereiterklärte. Diese überwachte die Polizei vor Ort, die Besucher verließen die Diskothek ohne besondere Vorkommnisse. Dem Geschäftsführer erwartet ein Bußgeldverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz.

In der Nacht zu Sonntag wurde eine Bar in der Georgstraße gegen 01:30 Uhr zwangsweise durch Einsatzkräfte der Polizei geschlossen. Zuvor gab es Hinweise auf Absprachen für Störmaßnahmen gegen die polizeilichen Kontrollmaßnahmen und zu einer fehlenden Kooperation des Barbetreibers. Bereits am Samstag gegen 23:10 Uhr erhielt der Betreiber bei einer Überprüfung durch die Polizei die Auflage, die Gästeauslastung zu reduzieren und die Abstandsregeln der Gäste einzuhalten. Dem wurde jedoch bis 00:30 Uhr nicht nachgekommen, weshalb letztlich die Zwangsschließung verfügt wurde. Auch hier wurde ein Bußgeldverfahren gegen den Betreiber eingeleitet.

Bei Kontrollen im Bereich der Innenstadt konnten in der vergangenen Nacht insgesamt 327 Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen werden. Die Personen, die teils in Gruppen auftraten, wurden auf die Tragepflicht hingewiesen, wobei der Großteil der kontrollierten Personen kooperativ und einsichtig war. Aufgrund mangelnder Hygienekonzepte wurden am Samstag, 31.10.2020, gegen 18:35 Uhr zwei Bordellbetriebe im Steintorviertel geschlossen. Immer wieder kontrollierte die Polizei auch Prostituierte, hielt Gefährderansprachen und erteilte Platzverweise.

Auch außerhalb der hannoverschen Innenstadt kontrollierte die Polizeidirektion Hannover am Wochenende an stärker frequentierten Orten die Einhaltung der Corona-Beschränkungen. So wurden beispielsweise am Freitag, 30.10.2020, am S-Bahnhof Empelde sowie der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 9 sowie an diversen Bushaltestellen diverse Personen angetroffen, die auf die vorgeschriebene Tragepficht der Mund-Nasen-Bedeckung hingewiesen werden mussten.

In Garbsen leiteten Polizeibeamte am Freitag neun Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Betreiber von Gastronomiebetriebe ein, weil Mängel hinsichtlich der Einhaltung der Niedersächsischen Corona-Verordnung (Mund- und Nasenbedeckung der Angestellten, fehlendes schriftliches Hygienekonzept, mangelhafte Erfassung von Kontaktdaten der Gäste) vorlagen. Eine Schließung von Betrieben erfolgte im Rahmen der Kontrollmaßnahmen nicht.

Hinsichtlich des Schwerpunkteinsatzes des Polizeikommissariats Limmer im Bereich Linden-Nord und Welfengarten wurden am Samstagabend auch einigen Menschen in der Limmerstraße auf die bestehende Maskentragepflicht hingewiesen. Aufgrund des Wetters traf die Polizei jedoch nur vereinzelt Fußgänger und keine größeren Personengruppen an. Neben vereinzelten Ruhestörungen stellte die Polizei gegen 01:30 Uhr bei einer Barüberprüfung fest, dass das Hygienekonzept nicht umgesetzt worden ist, selbst der Betreiber trug keine Alltagsmaske. Die Polizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn ein, er selbst schloss umittelbar die Gaststätte.

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