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Corona-Verordnung: weitere Öffnungen im sozialen Bereich – Carola Reimann Tom Figiel© Tom Figiel

Corona-Verordnung: weitere Öffnungen im sozialen Bereich

5. Juni 2020/in Gesundheit

HANNOVER. Gesundheitsministerin Carola Reimann: Wir sind in Niedersachsen auf einem guten Weg mit stabil niedrigen Covid-19-Neuerkrankungen. Doch die Gefahr, sich mit dem Virus anzustecken, ist nicht gebannt. Deshalb appelliere ich an alle, seien Sie weiterhin achtsam und besonnen in Ihrem Alltag

Ab kommenden Montag wird es – auch für den sozialen Bereich – weitere Öffnungen der coronabedingten Auflagen geben. Für Gesundheitsministerin Carola Reimann sind diese Schritte angesichts des landesweit stabil ruhigen Infektionsgeschehens richtig, bedeuten gleichzeitig auch eine größere Eigenverantwortung für Bürgerinnen und Bürger.

„Wir sind in Niedersachsen auf einem guten Weg mit stabil niedrigen Covid-19-Neuerkrankungen. Einzelne, regional beschränkte Ausbruchsgeschehen mit vergleichsweise hohen Fallzahlen, wie beispielsweise in Göttingen oder Langenhagen, zeigen uns aber auch, dass die Gefahr, sich mit dem Virus anzustecken, nicht gebannt ist. Deshalb appelliere ich an jede und jeden von uns, seien Sie weiterhin achtsam und besonnen in Ihrem Alltag. Geht es um Treffen mit Freundinnen und Freunden oder der Familie, handeln Sie verantwortungsvoll und bleiben Sie, zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutze anderer, weiterhin umsichtig. So lange es keinen Impfschutz oder einen entsprechenden Wirkstoff gibt, bleiben Abstand und eine strikte Hygiene der einzig wirkungsvolle Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus.“

Die Einschränkungen der vergangenen Wochen haben den Menschen gerade in sozialen Bereichen und Einrichtungen viel abverlangt. Wichtig sei, so Dr. Carola Reimann, dass die Auflagen und Einschränkungen immer angemessen und verhältnismäßig sein müssen. Die in den vergangen Wochen gesammelten Erfahrungen, die stufenweisen umsichtigen Lockerungen und nicht zuletzt die gute Disziplin der Allermeisten zeige, dass es Zeit für weitere Öffnungen sei. „Dabei haben wir im Zuge dieser Verordnungsänderung die Jugend, genauso wie die alten und pflegebedürftigen Menschen im Blick.“

Die wichtigsten Änderungen im sozialen Bereich zusammengefasst:

Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen

In Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen muss das Hygienekonzept unverzüglich den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder soziale Kontakte außerhalb der Einrichtung ermöglichen und dabei Regelungen für das kurzzeitige Verlassen der Einrichtung enthalten.

So soll sichergestellt werden, dass ein kurzer Einkauf oder ein kleiner Spaziergang im Park für die mobilen Bewohnerinnen und Bewohner wieder möglich sind.

Alternativ zu der bislang vorgeschriebenen 14-tägigen Quarantäne im Fall von Neuaufnahmen in Einrichtungen ist es künftig ausreichend, wenn die Einrichtung

  • 14 Tage lang sicherstellt, dass ein Abstand von 1,50 Metern zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern eingehalten wird,
  • dass fortlaufend beobachtet wird, ob die neuen Bewohnerinnen und Bewohner Symptome einer COVID-19-Erkrankung entwickeln und
  • ass sie sich im Falle des Auftretens entsprechender Symptome unverzüglich ärztlich vorstellen.

„Wir sehen, dass die Einrichtungen sehr verantwortungsbewusst zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter agieren. Mit der neuen Regelung soll es leichter für die Einrichtungen sein, Pflegebedürftige aufzunehmen“, betont die Gesundheitsministerin.

Angebote für Kinder und Jugendliche

Besuche offener, gruppenbezogener und gemeinwesenorientierter Angebote für Kinder und Jugendliche sind nun auch unter der Aufsicht von Personen, die eine Jugendleitercard haben, mit bis zu 10 Personen wieder möglich. Bislang musste eine pädagogische Fachkraft anwesend sein.

Veranstaltungen und Reisen für Kinder- und Jugendlichengruppen, wie zum Beispiel Ferien- und Zeltlager, sind allerdings bis nach den Sommerferien nicht möglich.

Aktuell dürfen Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugendbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen bis zu 60 Prozent ihrer Betten vermieten. Ab kommenden Montag wird diese Grenze auf 80 Prozent erhöht.

 

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