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Die Bundesregierung hat mit der türkischen Regierung Absprachen zum sicheren Reiseverkehr getroffen – Türkei

Die Bundesregierung hat mit der türkischen Regierung Absprachen zum sicheren Reiseverkehr getroffen

5. August 2020/in Politik, Reisen

BERLIN (PM). Die Bundesregierung hat mit der türkischen Regierung Absprachen zum sicheren Reiseverkehr getroffen. Die aktuelle Warnung des Auswärtigen Amtes vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland wird für vier türkische Provinzen in den Küstenregionen Antalya und Izmir (Antalya, Izmir, Aydin und Mugla), in denen ein niedriges Infektionsgeschehen herrscht (ca. 5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen), zum 04.08.2020 aufgehoben. Die Türkei hat für diese vier Regionen ein spezielles Tourismus- und Hygienekonzept entwickelt, um sicheren Tourismus unter den Bedingungen der Pandemie zu realisieren.

Die Türkei wird von sämtlichen Personen, die aus der Türkei nach Deutschland zurückreisen, bei der Ausreise die Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises verlangen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die Türkei wird die Testzertifikate kontrollieren. Dies gilt unabhängig davon, in welcher türkischen Provinz sich die Ausreisenden aufgehalten haben und auf welchem Weg sie die Türkei verlassen wollen. Auf diese Weise soll den Infektionsschutzbelangen im Zusammenhang mit dem Rückreiseverkehr aus der Türkei nach Deutschland verstärkt Rechnung getragen werden, und zwar auch über die Personengruppe hinausgehend, die künftig touristische Reisen in die vier türkischen Provinzen unternimmt. Die Tests sind von den Rückreisenden auf eigene Kosten zu veranlassen (zwischen 15€ und 30€).

Die Bundesregierung wird die Lage in der Türkei fortlaufend prüfen. Die Absprachen mit der türkischen Regierung stehen unter dem Vorbehalt von Anpassungen im Falle einer Änderung pandemischer Rahmendaten. Bei einer Verschlechterung der pandemischen Lage kann die Reisewarnung auch für die genannten vier Provinzen wieder eingeführt werden.

Mit den Absprachen ist es gelungen, Tourismus in die Türkei dort zu ermöglichen, wo er in Einklang mit den erforderlichen Vorgaben des Infektionsschutzes gebracht werden kann. Zugleich ist es gelungen, insgesamt den Rückreiseverkehr aus der Türkei nach Deutschland so zu gestalten, dass sich die Gefahr des Eintrags neuer Infektionen in unser Land verringert.

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