Die Führerscheinfalle muss weg
BERLIN. Oliver Luksic (FDP) forderte am Freitag im Bundestag: „Die Führerscheinfalle muss weg“. Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat nach Inkrafttreten für einigen Wirbel gesorgt. Hauptgrund für den Unmut sei, dass bei Geschwindigkeitsübertretungen innerorts von 21 km/h oder außerorts von 26 km/h die Fahrerlaubnis nach neuer Regelung seit dem 28. April für einen Monat eingezogen wird.
Nach Bekanntgabe der neuen StVO kam es teilweise in Verbänden und Parteien zu erheblicher Kritik. Online-Petitionen waren im Internet ebenfalls schnell im Umlauf. Jetzt begründete Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die damalige Vorgehensweise und möchte diesen Punkt ändern.
Er äußerte sich in einem Video zu diesem Punkt. Scheuer hierzu: „Die letzte Novelle der Straßenverkehrsordnung war und ist ein Erfolg, weil wir die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Fahrradfahrer besser schützen. Und wir haben in der letzten Zeit einfach Auffälligkeiten: viel mehr Unfälle, vor allem bei den Fahrradfahrern. Deswegen haben wir die Straßenverkehrsordnung angepasst. Und alle sind auch sehr zufrieden, vor allem auch diejenigen, die im Straßenverkehr die Partnerschaft suchen, vor allem in einer Stadt. Es ist nicht ein gegeneinander, sondern ein Miteinander. Und wir müssen eben diejenigen besser schützen, die weniger Schutz um sich haben. Auf der anderen Seite haben die Bundesländer im Verfahren viele Anliegen (100 Anträge) gehabt. Da kam es an einer einzigen Stelle zu einer Verschärfung, die aus meiner Sicht unverhältnismäßig ist. Deshalb bitten wir die Bundesländer, dies wieder in den alten Stand zurückzubringen. Das bezieht sich auf die Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts von 21 km/h und außerorts 26 km/h. Jeder muss sich an die Regeln halten. Das ist klar. Aber manchmal kommt es zu Härten, die an dieser Stelle wieder in eine Verhältnismäßigkeit gebracht werden müssen. Deswegen bitten wir die Bundesländer an nur dieser einen Stelle – sonst bleibt alles andere gleich, was wir geregelt haben – das einmonatige Fahrverbot wieder auf den alten Stand zurückzubringen. Somit haben wir die Verhältnismäßigkeit wiederhergestellt. Und somit können wir mit einer neuen modernen Straßenverkehrsordnung auch dem gerecht werden, dass Schutz zum einen und eine Verhältnismäßigkeit zum anderen gewährleistet ist.“
Am Freitag, 15. Mai 2020, wurden Anträge der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion beraten. Nach der Debatte wurde zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur verwiesen.