Die vier Hilfsorganisationen begrüßen Initiative zur Reform der Notfallversorgung
HANNOVER (PM). Die Landesverbände der vier anerkannten gemeinnützigen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) begrüßen, dass die neue Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag den Reformbedarf in der Notfallversorgung aufgenommen hat. Allerdings fordern sie eine möglichst rasche Umsetzung von zielgerichteten Maßnahmen durch die Landesregierung.
Bereits seit Jahren beklagen Rettungsdienste und Notaufnahmen stark zunehmende Fallzahlen. Häufig sind dies Patienten, deren Versorgung problemlos durch andere geeignete niedrigschwellige Systeme erfolgen könnte. Die neue Landesregierung will nun für die lange geforderte Entlastung sorgen. Zur Verbesserung der Patientensteuerung soll eine Zusammenführung der Notrufnummern 112 und 116117 in gemeinsamen Notfallleitstellen erfolgen. Forciert werden Modellprojekte, wie beispielsweise der „Gemeindenotfallsanitäter“, welcher nach einer auf seiner Berufserfahrung basierenden umfangreichen Weiterbildung über die notwendigen Kompetenzen verfügt, eigenverantwortlich tätig zu werden.
Als größte Leistungserbringer im niedersächsischen Rettungsdienst begrüßen die Hilfsorganisationen die Bestrebungen des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ausdrücklich! Mit dem beiliegenden Positionspapier wurde erst kürzlich erneut auf den dringenden Reformbedarf der Notfallversorgung hingewiesen. Neben der Optimierung der Patientensteuerung und Weiterführung von Modellprojekten müssen schnellstmöglich die Bestrebungen zur Reduzierung des Fachkräftemangels ausgeweitet werden. Gemeinsam mit den ärztlichen Leitungen der Rettungsdienste kann die hochwertige fachliche Qualifikation der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter genutzt werden, um deren notfallmedizinische Kompetenzen zu erweitern.
Aufgrund der aktuellen angespannten Personalsituation im Rettungsdienst, sollte für Auszubildende zur Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter im 1. Ausbildungsjahr, die bereits über einschlägige rettungsdienstliche Erfahrungen zum Beispiel als Rettungssanitäter verfügen, eine befristete Ausnahmeregelung in der Pandemie für deren Einsatz geschaffen werden. Das Ziel muss sein, dass diese direkt ab Ausbildungsbeginn adäquat als Regelbesatzung zum Einsatz kommen dürfen und nicht nur als dritte Kraft. Hier ist insbesondere das Ministerium für Inneres und Sport aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen kurzfristig einzuleiten!
Mit ihren umfangreichen Ressourcen und langjährigen Erfahrungen im niedersächsischen Rettungsdienst bieten die Hilfsorganisationen der Landesregierung weiterhin ihre Unterstützung an. Die vier Hilfsorganisationen kündigen an, dass diese Prozesse konstruktiv und mit den gebotenen Anmerkungen begleitet werden.