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DRK begrüßt Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite – BGP 2790© Bernd Günther / BG-PRESS.de

DRK begrüßt Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite

1. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). „Der längerfristige Einsatz unserer ehrenamtlichen DRK-Kräfte bei der Unterbringung und Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge ist somit sichergestellt“ 

„Wir müssen leider davon ausgehen, dass der Krieg in der Ukraine noch andauern wird. Daher werden noch über eine längere Zeit Menschen aus der Ukraine zu uns fliehen, die Schutz, Unterkunft und Betreuung benötigen. Dafür ist der längerfristige Einsatz unserer ehrenamtlichen Kräfte dringend notwendig. Dies ist aber auf Dauer nur durch die Möglichkeit der beruflichen Freistellung durch den Arbeitgeber zu gewährleisten. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass der Niedersächsische Landtag und die Landesregierung unserer dringenden Forderung nachgekommen sind, dafür schnellstmöglich eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Dies ist heute durch die Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite abschließend geschehen. Der längerfristige Einsatz unserer ehrenamtlichen DRK-Kräfte bei der Unterbringung und Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge ist somit sichergestellt“, erklärt Dr. Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Niedersachsen.

Bis zum 15. Juli dieses Jahres haben nun auch die Ehrenamtlichen der Hilfsorganisationen gegenüber ihren Arbeitgebern den rechtlichen Anspruch, für ihren Einsatz freigestellt zu werden und die Arbeitgeber können die dafür entstehenden Lohnkosten geltend machen. Die Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite war hierfür notwendig, weil die von den Hilfsorganisationen bereits seit Jahren geforderte Aufnahme einer entsprechenden Freistellungsregelung in das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz bisher nicht erfolgt ist. Die aktuelle Freistellungsregelung wirkt bis zum 15. Juli dieses Jahres. Bis dahin muss die gegenwärtige Novellierung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes abgeschlossen sein – und eine Gleichstellung mit den Helferinnen und Helfern der Feuerwehren und des THW vollzogen sein, gegenüber denen weiterhin eine faktische Ungleichbehandlung besteht.

„Rund 6.700 Ehrenamtliche Kräfte der DRK-Bereitschaften stehen in Niedersachsen für den Katastrophenfall bereit, viele von ihnen waren und sind während der Pandemiebekämpfung im Einsatz und auch jetzt wieder selbstverständlich mit großem Engagement für die Betreuung und Versorgung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine. In zahlreichen niedersächsischen Kommunen unterstützen sie bereits seit Wochen den Aufbau und Betrieb von Notunterkünften“, so Selbach weiter und ergänzt: „Wir freuen uns über die heute von der Landesregierung geschaffene notwendige Freistellungsregelung ausdrücklich, möchten aber dennoch abermals darauf hinweisen, dass nach wie vor eine Aufstockung der Landesmittel für den Katastrophenschutz dringend notwendig ist.“ Ob Pan­demie, andere Bedrohungslagen wie Cyberangriffe oder terroristische Anschläge auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur – die Finanzierung des Katastrophenschutzes müsse den sich verändernden und wachsenden Anforde­rungen angepasst werden. Das betreffe nicht nur Investitionen in den zum Teil sehr veralteten Fuhrpark, sondern ebenso Vorhaltekosten zum Beispiel für Landeseinheiten, die bei den Hilfsorganisationen stationiert sind und von ihnen einsatzbereit gehalten werden. Das Land Niedersachsen hat zum Beispiel Materialien zur Errichtung des Betreuungsplatzes 500 Land beschafft. Eine Refinanzierung der Vorhaltekosten z.B. für die Fahrzeugunterbringung und -bewirtschaftung und Aufwendungen oder Verdienstausfälle für das eingesetzte Personal sind bislang leider nicht gewährleistet und geregelt.

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