Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt
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KARLSRUHE (red). Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit denen erreicht werden sollte, dass die in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG geregelte nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug gesetzt wird.
Somit hat das Bundesverfassungsgericht Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen laut der Corona-Notbremse abgelehnt. Es wurde mit dieser Ablehnung der Eilanträge aber nicht entschieden, ob die Ausgangsbeschränkungen generell mit dem Grundgesetz vereinbar wären. Erst eine Hauptverhandlung muß diese Frage grundsätzlich klären.



© Bernd Günther