Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

KARLSRUHE (red). Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit denen erreicht werden sollte, dass die in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG geregelte nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. 

Somit hat das Bundesverfassungsgericht Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen laut der Corona-Notbremse abgelehnt. Es wurde mit dieser Ablehnung der Eilanträge aber nicht entschieden, ob die Ausgangsbeschränkungen generell mit dem Grundgesetz vereinbar wären. Erst eine Hauptverhandlung muß diese Frage grundsätzlich klären.

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