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„Aktuelle Nachrichten zu Gesundheit, medizinischer Versorgung und Forschung aus Hannover, der Region und Niedersachsen. Neutral, verständlich und faktenbasiert.“

Bereitschaftsdienst

Einschränkungen im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst

26. Oktober 2023/in Gesundheit

Durch BSG-Urteil: „Die Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung ist in Gefahr!“

HANNOVER (PM). Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat heute in Hannover darauf aufmerksam gemacht, dass es aktuell zu erheblichen Einschränkungen im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst kommen kann.

Grund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober zur Frage der Sozialversicherungspflicht von sogenannten Poolärzten im Bereitschaftsdienst – also Ärztinnen und Ärzten ohne Kassenzulassung. In einem spezifischen Fall eines Zahnarztes in Baden-Württemberg hat das Gericht entschieden, dass keine selbständige Tätigkeit vorlag, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Obwohl diese Entscheidung nicht direkt auf die rund 160 in Niedersachsen tätigen „Poolärzte“ im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst übertragen werden kann, bleibt die Möglichkeit, dass die Deutsche Rentenversicherung diese Tätigkeit als nicht selbstständig und damit als sozialversicherungspflichtig einstufen könnte.

„Aufgrund dieser Einschätzung hat der Vorstand der KVN heute beschlossen, mit sofortiger Wirkung alle Genehmigungen zur selbstständigen Abrechnung von Leistungeng im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst durch Nichtvertragsärzte – also Poolärzte – auszusetzen. Diese Ärztinnen und Ärzte werden den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst aktuell nicht antreten können. Diese Regelung betrifft alle Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen, die über eine solche Genehmigung verfügen, insgesamt rund 160 Mediziner. Ob und wie schnell ein Ersatz durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gefunden werden kann ist nicht absehbar. Daher wird es zu Einschränkungen im Bereitschaftsdienst kommen“, sagte der stellvertretende KVN-Vorstandsvorsitzende, Thorsten Schmidt, heute in Hannover.

Mark Barjenbruch, KVN-Vorstandsvorsitzender, äußerte sich besorgt über die Auswirkungen dieser gerichtlichen Entscheidung: „Diese Entscheidung wird erhebliche Auswirkungen auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Niedersachsen haben, da die betroffenen Ärztinnen und Ärzte viele Dienste in Bereitschaftsdienstpraxen und im ärztlichen Besuchsdienst übernehmen. Die Poolärzte tragen dazu bei, dass die Vertragsärztinnen und -ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst entlastet werden, damit diese jeden Tag in der Praxis die Patientinnen und Patienten versorgen können. Ein Wegfall der Poolärzte führt zu weiteren Belastungen der Vertragsärztinnen und-ärzte.“

Für das bevorstehende Wochenende und die folgenden Brücken- und Feiertage rechnet die KVN bereits mit Ausfällen und einer teilweise begrenzten medizinischen Versorgung, im Bereitschaftsdienst, da die bereits eingeteilten 60 „Poolärztinnen und -ärzte“ nicht unmittelbar ersetzt werden können.

Schmidt weist darauf hin, dass diese Entscheidung ein weiterer Nackenschlag für die ambulante Versorgung bedeutet. „Die Politik fordert permanent eine Entlastung der Krankenhaus-Notaufnahmen und des Rettungsdienstes. Gleichzeitig werden jedoch immer mehr Entscheidungen getroffen, die die Tätigkeit im ambulanten Sektor unattraktiv machen und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte immer mehr belasten. Es ist unabdingbar, dass „Poolärzte“ sowie vertretende Ärztinnen und Ärzte auch zukünftig rechtssicher im ärztlichen Bereitschaftsdienst eingesetzt werden können“, so Schmidt. Außerdem betonte er, dass konkrete gesetzliche Regelungen, vergleichbar mit denen im Rettungsdienst für Notärztinnen und -notärzte, Abhilfe im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst leisten könnten. Forderungen nach derartigen Regelungen seien vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales stets vehement abgewiesenen worden.

Bis zur Bestätigung durch die Deutsche Rentenversicherung, dass die 160 Poolärzte in Niedersachsen einer rein selbstständigen Tätigkeit nachgehen, werden viele Praxen die teilweise ganztägigen Bereitschaftsdienste wieder selbst verrichten müssen. Folge wird dann sein, dass die Praxen aufgrund der Belastung am nächsten Tag schließen müssen.

Long-Covid Niedersachsen

Long-Covid: neues Beratungsangebot startet in Niedersachsen

31. Juli 2023/in Niedersachsen, Gesundheit

Beratungshotline geht an den Start

HANNOVER (PM). Auch nach dem Ende der Corona-Pandemie sind die gesundheitlichen Auswirkungen von Covid-19 für viele Menschen immer noch präsent. Mit Long- bzw. Post-Covid haben sich neue Erkrankungen entwickelt, die für die Betroffenen selbst ebenso wie für Medizin und Wissenschaft herausfordernd sind.

Damit Erkrankte, ihre Angehörigen und auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bestmögliche Unterstützung erhalten, richtet die Landesregierung ab sofort gemeinsam mit der AOK Niedersachsen ein neues Beratungsangebot ein.

Ab morgen (Dienstag, den 1. August) geht unter der Telefonnummer 0511/120 2900 die Beratungshotline rund um Fragen zu Long-/Post-Covid sowie Post-Vac an den Start. Das Beratungstelefon ist montags bis freitags in der Zeit von 10 bis 14 Uhr erreichbar.

Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi stellte heute in Hannover gemeinsam mit der AOK Niedersachsen sowie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) das neue Angebot vor:

„Für viele Menschen hält nach einer überstandenen Covid-19-Infektion der Leidensweg leider weiter an. Symptome wie Konzentrationsstörungen, chronische körperliche und geistige Erschöpfung bis hin zu Fatigue zählen ebenso wie beispielsweise Gelenk- und Muskelschmerzen zu den oft sehr in Dauer und Intensität schwankenden Symptomen von Long-oder Post-Covid. Wir haben in Niedersachsen unter anderen aus dem Long-Covid-Expertenrat heraus sukzessiv die ambulanten und stationären Versorgungsangebote ausgeweitet und forschen weiter, um diese Krankheit besser zu verstehen und den Menschen noch besser helfen zu können. Das Wichtigste ist erst einmal für die Betroffenen, dass sie mit ihren Beschwerden ernst genommen werden und wissen, wo sie Hilfe bekommen. Es gibt bereits eine Vielzahl an Angeboten, die aber oftmals – gerade für Menschen ohne eine Hausärztin oder einen Hausarzt – nicht leicht zu durchschauen sind. Genau hier setzt die neue Hotline an.“

Neben professionellem Rat rund um Long-Covid steht die Hotline auch Personen offen, die mit langfristigen Folgenwirkungen nach der Corona-Schutzimpfung, dem so genannten Post-Vac-Syndrom zu kämpfen haben. „Die Impfung hat viele Menschen vor einem schweren Covid-19-Verlauf bewahrt, Todesfälle verhindert und ganz entscheidend zum Ende der Pandemie beitragen. Leider haben aber einige Menschen nach der Impfung mit längerfristigen Nebenwirkungen zu tun. Auch hier werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beratungstelefons mit gutem Rat zur Seite stehen“, so der Minister.

Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen: „Den betroffenen Menschen wollen wir mit der Hotline neben qualifizierten Informationen Orientierung und Perspektive geben, wie sie mit der Krankheit Long-Covid umgehen können. Hierfür sind erfahrene Beraterinnen und Berater der AOK Niedersachsen im Einsatz. Sie nehmen die Sorgen der Menschen ernst.“

Verlässliche Aussagen zur Anzahl der Betroffenen sind schwierig, Studien weisen eine große Bandbreite auf. Dr. Peter: „Wir haben unsere Arbeitsunfähigkeitsdaten seit Januar 2021 bis heute ausgewertet. Von 1,2 Millionen krankengeldberechtigten Mitgliedern waren 13.500 mit der Diagnose Long-Covid krankgeschrieben. Hochgerechnet auf alle Covid-Infizierten in Niedersachsen entspricht das einem Anteil von rund zwei Prozent. Die Erkrankung kommt in sehr unterschiedlicher Ausprägung vor. Ungefähr 95 Prozent der Betroffenen sind wieder arbeitsfähig und die Krankschreibungen dauern inzwischen durchschnittlich noch 15 Tage. Die Daten weisen aktuell aber auch 700 schwerer betroffene Fälle aus. Diesen Menschen muss und kann in der Regelversorgung geholfen werden. Hier ist eine gute Steuerung entscheidend – vom Hausarzt bis zur Spezialambulanz.“

Geschult wurden die Mitarbeitenden der Hotline von einem ärztlichen Team aus dem Institut für Allgemeinmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover. Für Prof. Dr. Nils Schneider, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin, ist das neue Angebot ein wichtiger Baustein im Hilfesystem. „Viele Menschen sind stark verunsichert. Das ist auch verständlich, denn Long-/Post-Covid ist ein komplexes Krankheitsbild sowohl in der Entstehung und Ausprägung als auch in der Versorgung. Die Vernetzung der einzelnen Versorgungsangebote spielt eine große Rolle. Da kann die neue Hotline die Informationen bündeln und gezielt weitergeben.“ Unter anderem werde es auch eine Kooperation mit der im September startenden virtuellen COVID-Rehabilitationsklinik (ViCoRek)) der MHH geben. In einem abgestuften System, so Schneider, seien die Hausärztinnen und Hausärzte die erste Anlaufstelle für die Diagnostik und Behandlung sowie für die Weichenstellung, ob eine Überweisung zu Facharztpraxen oder Spezialambulanzen erforderlich ist. Optimalerweise stehen Hausärztinnen und Hausärzte ihren Patienten kontinuierlich im gesamtem Krankheitsverlauf zur Seite. Professor Schneider ist es wichtig, Long-/Post-Covid ganzheitlich zu betrachten und das Zusammenspiel von körperlichen, psychischen und sozialen Faktoren stärker in den Blick zu nehmen. In der Versorgung seien auch psychotherapeutische Maßnahmen sehr wichtig. „Sie können den Betroffenen helfen, die Krankheit zu bewältigen, und den Verlauf positiv beeinflussen,“ betont Schneider. <br>

FAQ – Die wichtigsten Fragen zur Hotline:

Wie und wann erreiche ich die Hotline?
Unter der Telefonnummer 0511 / 120 2900 von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 14 Uhr.

Wer kann das Angebot nutzen?

Das Angebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die Beratungsbedarf zu Long-/Post-Covid oder Post-Vac haben. Das können die Betroffenen selbst sein oder auch deren Angehörige, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Das Angebot ist unabhängig von ihrer Krankenversicherung.

Was bietet die Beratungshotline?

Die Beratungshotline ist eine landesweit zentrale Anlaufstelle, um Informationen über das Erkrankungsbild zu geben, eine Beratung anzubieten und Ansprechstellen zu vermitteln. Betroffene und Interessierte erhalten Unterstützung, um einen Weg in das Versorgungssystem zu finden, um allgemeine Informationen zum Erkrankungsbild zu bekommen, um relevante Adressen und Kontakte zu erfahren und um konkrete Antworten auf individuelle Fragen zu erhalten. Die speziell geschulten Beraterinnen und Berater nehmen jedes Anliegen ernst, hören zu, bieten Unterstützung an und zeigen Perspektiven auf.

Was kann die Beratungshotline nicht?

Die Beraterinnen und Berater sind keine Ärztinnen und Ärzte, so dass eine medizinische Beratung und Diagnosestellung ausgeschlossen sind. Daher ersetzt die Beratungshotline keinesfalls einen ärztlichen Kontakt. Es ist keine Terminvermittlung zu Haus- und Fachärzten möglich, da hierfür die Terminservicestelle zuständig ist (Tel. 116 117). Bei konkreten sozialversicherungsrechtlichen Fragen hinsichtlich Krankengeldanspruch, Rehabilitations- und Rentenantragsstellung wird empfohlen, die eigene Krankenkasse zu kontaktieren. 

Hintergrundinformationen

Was bedeutet Long- bzw. Post Covid?

Als Long- bzw. Post-Covid bezeichnet man Langzeitfolgen nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Man spricht von Long-Covid, wenn die Symptome vier Wochen nach der Covid-19-Erkrankung noch bestehen oder neu auftreten.

Dauern die Symptome mehr als drei Monate nach Ende der Covid-19-Erkrankung an, handelt es sich um das Post-Covid-Syndrom.

Wie viel Fälle von Long- bzw. Post-Covid gibt es?

Es ist sehr schwer, eine verbindliche Zahl der Betroffenen zu benennen. Anfängliche Studien haben bis zu 40 Prozent der Corona-Infizierten als Long- bzw. Post-Covid-Betroffene vorhergesagt. Zwischenzeitlich wird von ca. 5 bis 10 Prozent der Infizierten ausgegangen, wobei die Symptome in sehr unterschiedlicher Ausprägung vorliegen. Seit Pandemiebeginn wurden in Niedersachsen rund 3,9 Millionen Infektionen an das RKI gemeldet. Die Zahl der betroffenen Niedersachsen könnte demnach zwischen 200.000 und 400.000 liegen, wobei ein Teil zwischenzeitlich genesen sein wird, da sich die Symptome von Long-/Post-Covid im Laufe der Zeit abschwächen. Der Anteil mit 5 Prozent bis 10 Prozent ist kein Widerspruch zu den vorgestellten AOK-Zahlen von 2 Prozent der infizierten krankengeldberechtigten Mitglieder. Hintergrund ist, dass es auch leichter Betroffene gibt, die nicht krankgeschrieben werden müssen.

Was bedeutet Post-Vac?

Für das als Post-Vac bezeichnete Long-Covid ähnliche Syndrom liegt bisher keine einheitliche Definition vor, zudem ist es noch nicht als eigenes Krankheitsbild anerkannt. Das Paul-Ehrlich Institut (PEI) erfasst in Deutschland Meldungen zu Impfschäden und wertet diese aus. Nach Angaben des PEI sind seit Beginn der Impfungen am 27. Dezember 2020 bis Mitte Mai 2023 1.547 Meldungen über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen in unterschiedlichem zeitlichen Abstand nach Covid-19-Impfung eingegangen. Dabei handelt es sich um Long-/Post-Covid-ähnliche gesundheitliche Einschränkungen bis hin zum chronischen Erschöpfungssyndrom (Chronic Fatigue Syndrome/Myalgische Enzephalomyelitis, CFS/ME), posturales Tachykardiesyndrom (POTS), einschließlich der Beschwerden, die als Post-exertional Malaise (PEM, Unwohlsein nach Belastung) oder Beschwerden, die als „Post-Vac“ bezeichnet werden.

Corona-Verordnung wird aufgehoben

Niedersachsen hebt Corona-Verordnung zum 1. März auf

28. Februar 2023/in Niedersachsen, Gesundheit

Eigenverantwortlichkeit ist immer noch der beste Schutz

HANNOVER (PM). Mit Wirkung vom 1. März 2023 (Mittwoch) hebt die Landesregierung die Niedersächsische Corona-Verordnung auf. Damit entfallen die letzten landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen.

Einzig die vom Bund per Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen soll bis zum Auslaufen der entsprechenden Normen am 7. April aufrechterhalten bleiben.

Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder hatten sich gemeinsam mit dem Bund am 14. Februar 2023 auf ein Ende aller anderen Maßnahmen geeinigt.

Für Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi ist der Zeitpunkt für das Auslaufen der Maßnahmen richtig gesetzt: „Am 29. Februar 2020 – also ziemlich genau vor drei Jahren – erkrankte der erste Niedersachse an Covid-19. Niemand hat zu dem Zeitpunkt damit gerechnet, welche teils drastischen Maßnahmen zum Schutz vor dem Virus notwendig werden würden und vor allem wie lange das Virus unser Leben bestimmen würde. Mittlerweile haben 95 Prozent der Bevölkerung – die allermeisten durch die Impfung – Antikörper entwickelt und sind so gut vor einem schweren Krankheitsverlauf im Fall einer Ansteckung geschützt. Corona wird es weiter geben. Das muss uns allen klar sein. Aber das Virus hat seinen großen Schrecken verloren und ist heute gut beherrschbar. Es ist absolut richtig, dass wir jetzt die letzten rechtlich auferlegten Schutzvorgaben aufheben.“

Die bisherige Empfehlung, eigenverantwortlich auf eine gute Hygiene und Schutz vor allem in geschlossenen Räumen und an Orten mit hohem Personalaufkommen zu achten, bleibt eine gute Orientierung. Dazu Andreas Philippi: „Die Maske ist in Situationen, in denen es zu engen Kontakten kommt – gerade für kranke und ältere Menschen – weiterhin ein gutes Mittel, um sich vor viralen Ansteckungen zu schützen.“

Corona Schutzmaßnahmen laufen aus© Bernd Günther

Weitere Corona-Schutzmaßnahmen laufen aus

1. Februar 2023/in Niedersachsen, Gesundheit

HANNOVER (PM). Die Lage rund um das Corona-Virus beruhigt sich weiter. Niedersachsen hat die Winterwelle ohne größere Belastungen des Gesundheitssystems aufgrund von Covid-19-Erkrankungen gut überstanden. Mit dem Auslaufen der Absonderungsverordnung und der am Donnerstag, 2. Februar 2023 in Kraft tretenden Corona-Änderungsverordnung, die das Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr regelt, setzt die Landesregierung die bereits angekündigten Erleichterungen der Schutzmaßnahmen um.

Das ändert sich:

Pflicht zur Selbstisolation entfällt

Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert, muss sich seit heute (Mittwoch) nicht mehr in eine fünftägige Selbstisolation begeben. Ein positiver Selbst- oder Schnelltests muss auch nicht mehr mittels einer PCR-Testung überprüft werden. Weiterführende Regelungen oder Auflagen für positiv Getestete gibt es von Seiten des Landes Niedersachsen jetzt nicht mehr. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können den Umgang mit infizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eigenverantwortlich regeln.

Mund-Nasen-Bedeckung in Bus und Bahn nur noch freiwillig

Zeitgleich mit dem bundesweiten Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr müssen Fahrgäste in Niedersachsens öffentlichem Personennahverkehr ab Donnerstag, den 2. Februar nicht mehr verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die §§ 2 und 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung werden ebenso wie Regelungen zu entsprechenden Ordnungswidrigkeiten in § 9 Abs 1 Nr. 5 und 6 ersatzlos gestrichen.

Auch wenn künftig keine Isolation und kein Maskentragen mehr vorgeschrieben sind, bittet die Landesregierung Bürgerinnen und Bürger weiterhin herzlich darum, umsichtig zu sein.

 

Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi:

„Die Infektionslage ist weiter rückläufig. Die Belastung durch das Corona-Virus ist in den Krankenhäusern gut beherrschbar. Die letzten drei Pandemiejahre haben gezeigt: die Niedersächsinnen und Niedersachsen sind sehr vernünftig und haben die Gefahren, die das Virus gerade für ältere und kranke Menschen mit sich bringen kann, ernst genommen und entsprechend gehandelt. Ich setze darauf, dass diese Vernunft auch weiter fortbestehen wird. Auch wenn wir optimistisch auf das Frühjahr zugehen, bitte ich alle Menschen in Niedersachsen darum, Krankheitssymptome erst zu nehmen und sich weiterhin verantwortungsbewusst zu verhalten. Wer sich krank fühlt, dem rate ich zu einem Selbsttest und einem Gespräch mit der Hausarztpraxis.

Wer beispielsweise in größeren Menschengruppen, in vollen Bussen und Bahnen eine Maske parat hat, kann sich und andere weiterhin gut schützen. Das gilt besonders wenn wir mit älteren oder gesundheitlich beeinträchtigten Menschen zusammenkommen. Das Ende der Maskenpflicht ändert nichts am positiven Nutzen der Mund-Nasen-Bedeckung.

Wer seinen Impfstatus ab und an von der Hausärztin oder dem Hausarzt überprüfen und bei Bedarf auffrischen lässt, sorgt weiterhin für eine gute Immunität.“

Diese Regeln gelten weiter:

Aufgrund der Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes (§ 28b IfSG) bleibt die Maskenpflicht in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bundesweit erhalten.

Krankenhäuser und Heime sowie Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen dürfen nach wie vor nur mit einem negativen Test betreten werden. Die in Niedersachsen geschaffene Erleichterung für Beschäftigte dieser Einrichtungen besteht weiterhin: Bei vollständig geimpften und genesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist ein Test (auch als Selbsttest) zwei Mal pro Woche ausreichend. (§ 4 Abs. 1 Corona-Verordnung)

Ebenso bleiben Testpflichten in Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen des Maßregelvollzugs weiter bestehen.

Die bundesrechtlichen Regelungen gelten nach heutigem Stand bis zum 7. April 2023.

Aktuelle Informationen rund um das Corona-Virus gibt es online auf www.niedersachen.de/coronavirus

Lesefassung der ab morgen geltenden Corona-Verordnung (Streichungen und Änderungen in Gelb)

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Wegweiser zum Robert Koch-Institut

Präsident des RKI Prof. Lothar H. Wieler gibt Leitung ab

11. Januar 2023/in Gesundheit, Panorama

BERLIN (PM). Der Präsident des Robert Koch-Instituts Prof. Lothar H. Wieler wird auf eigenen Wunsch zum 1. April sein Amt niederlegen, um sich neuen Aufgaben in Forschung und Lehre zu widmen. Der Schritt erfolgt im Einvernehmen mit Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. Wieler steht seit März 2015 an der Spitze des RKI und hat in dieser Zeit die Modernisierung der zentralen Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung wesentlich vorangetrieben.

In der Pandemiebekämpfung spielte das RKI auf nationaler und internationaler Ebene eine zentrale Rolle. Für eine Übergangszeit wird Wielers Aufgabe durch seinen Stellvertreter Prof. Lars Schaade übernommen.

Dazu erklärt RKI-Präsident Prof. Lothar H. Wieler:

“In der Pandemie hat das Robert Koch-Institut seine Exzellenz unter Beweis gestellt. Es war ein Privileg, in dieser Krise an exponierter Position zusammen mit einem motivierten Team hervorragender Expertinnen und Experten arbeiten zu dürfen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des RKI danke ich für Ihren außergewöhnlichen Einsatz. Sie haben der Forschung, dem Institut, aber vor allem dem Land einen großen Dienst erwiesen. Genauso danke ich den Gesundheitsministern, mit denen ich zusammenarbeiten durfte. Die Unabhängigkeit der Forschung muss auch zukünftig akzeptiert werden, denn sie ist unabdingbar, damit das RKI seine Aufgaben erfüllen kann.”

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

“Prof. Lothar H. Wieler hat sich als Präsident des Robert Koch-Instituts bei der Bewältigung der Pandemie für das Land bleibende und herausragende Verdienste erworben. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihm habe ich über all die Jahre sehr geschätzt. Umso mehr bedauere ich, dass er das RKI verlassen wird, um sich jetzt wieder verstärkt Forschung und Lehre widmen zu können. Ohne Prof. Wieler wäre Deutschland deutlich schlechter durch diese Pandemie gekommen. Dafür möchte ich mich auch im Namen der gesamten Bundesregierung ganz herzlich bedanken. Der Schritt erfolgt im Einvernehmen.”

Stethoskop

Arztzeiten werden immer knapper

5. Januar 2023/in Gesundheit

HANNOVER (PM). Eine Infektwelle rollt gerade durch Deutschland. Die Belastungssituation der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte spitzt sich mit jedem Tag mehr zu. In ländlichen Regionen Niedersachsens gibt es bereits Aufnahmestopps für Neupatienten.

„Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass es in dieser Ausnahmesituation nicht in jedem Fall zeitnahe ärztliche Behandlungen gibt. Die Kassenärztinnen und Kassenärzte arbeiten am Limit. Wer sich krank fühlt sollte sich fragen, ob eine zeitnahe ärztliche Konsultation wirklich notwendig ist. Vorsorgeuntersuchungen können gegebenenfalls aufgeschoben werden“, sagte Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), heute in Hannover.

Das Thema Wartezeiten auf Arzttermine ist seit Jahren ein brisantes Thema. Aktuell kommt hinzu, dass mit dem GKV-Finanzierungsstabilisierungsgesetz der Bundestag ab 1. Januar 2023 die Neupatientenregelung abgeschafft hat. „Die Neupatientenregelung war vor drei Jahren mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt worden, damit neue Patienten schneller einen Termin bekommen. Es wurde festgelegt, dass die Leistungen für die Behandlung dieser Patienten in voller Höhe vergütet werden. Auf diese Weise wurde ein Anreiz für die durch Budgetierung und hohe Patientenzahlen ohnehin stark belasteten Praxen geschaffen, zusätzlich kurzfristige Termine anzubieten und neue Patienten aufzunehmen. Diese Regelung wurde zum 1. Januar ersatzlos gestrichen“, erklärte der KVN-Vorsitzende.

Darüber hinaus sind zurzeit auch zahlreiche Ärztinnen und Ärzte sowie das Praxispersonal erkrankt. Personalreserven gibt es nicht. „Die Unterfinanzierung von ambulanten Leistungen führt im Endeffekt dazu, dass Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen zunehmend nicht neu besetzt oder gar abgebaut werden. Dies führt zu längeren Wartezeiten“, so Barjenbruch.

Deutliche Kritik äußerte der KVN-Vorsitzende an der Fokussierung der Politiker auf die  Reformen im Krankenhausbereich. „Auch der ambulante Bereich braucht Reformen vor dem Hintergrund der enormen Arbeitsbelastung der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in einem budgetierten System. Die Politik muss sich fragen, wie Patientinnen und Patienten besser gesteuert werden, damit das knapp gewordene Gut ‚Arztstunden‘ denen zugutekommt, die es wirklich benötigen. Vom Land Niedersachsen verlangt die KVN, zusätzliche Studienplätze in der Humanmedizin zu finanzieren. Arztstunden, ja Ärztinnen und Ärzte insgesamt sind knapp geworden.“

Für Barjenbruch ist die Herausforderung für die Zukunft klar: „Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels in Praxen, Kliniken und der Kranken- und Altenpflege muss die Versorgung der Patienten effizient organisiert werden. Das gilt erst recht für die knapper werdende Arztzeit. Faktoren wie ein steigender Trend zur Beschäftigung in Anstellungsverhältnissen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen eine wichtige Rolle. Diese gesellschaftlichen Trends machen auch vor den jungen Medizinerinnen und Medizinern nicht halt. Wir müssen alles gemeinsam dafür tun, ihnen attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen. Immer mehr Unternehmen in Deutschland müssen ihre Geschäfte einschränken, weil Fachkräfte fehlen. Ein Grund dafür ist die Coronakrise, ein anderer der demografische Wandel. Dieser Wandel erfasst auch die Ärzteschaft.“

Erste Apotheken startklar zum Impfen

Apotheken können ab sofort gegen Grippe impfen

2. November 2022/in Gesundheit

Berlin (PM). Die Apotheken können ihren Kundinnen und Kunden ab sofort und bundesweit neben COVID-19-Impfungen auch Grippeschutzimpfungen anbieten. Nach der gesetzlichen Grundlage liegen nun auch alle vertraglichen und fachlichen Voraussetzungen dafür vor.

Auf dem Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de kann nach Apotheken in der Nähe gesucht werden, die die Serviceleistung „Grippeimpfung“ anbieten. Laut einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) aus dem Spätsommer wollen ein Drittel (36,0 Prozent) aller Apothekeninhaberinnen und –inhaber eine Grippeschutzimpfung anbieten. Schon im Frühjahr waren mehr als 7.000 Apothekerinnen und Apotheker für das Impfen in Apotheken geschult. Derzeit laufen weitere Schulungen in ganz Deutschland. Das Paul-Ehrlich-Institut hat bereits 27,5 Millionen Grippe-Impfdosen freigegeben.

„Die beste Zeit zum Impfen gegen Grippe ist jetzt“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Die Influenza-Impfung ist sicher und verträglich. Es gibt keinen besseren Schutz gegen die Virusgrippe. Der ist in dieser Wintersaison besonders wichtig, da unser Immunsystem durch die Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie nicht mehr so gut auf Infektionen vorbereitet ist.“ Dittrich weiter: „Wir hoffen, durch das niedrigschwellige Angebot in Apotheken zusätzliche Bevölkerungsgruppen zu mobilisieren und auch ‚Impfmuffel‘ zu motivieren. Die Apotheken beraten über Sinn und Zweck der Grippeimpfung, und eine wachsende Zahl bietet die Impfung selbst an. Diese Chance gilt es zu nutzen, denn die Impfquote in Deutschland ist leider viel zu niedrig.“

Das Pflegebonusgesetz erlaubt den Apotheken seit diesem Jahr das Impfen gegen Grippe. Dazu hat der DAV mit den Krankenkassen einen „Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken“ geschlossen. Die Bundesapothekerkammer hat die Leitlinie zur „Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken im Rahmen der Regelversorgung“ verfasst. Laut Ständiger Impfkommission (STIKO) wird die Grippeimpfung für Menschen ab 60 Jahren, Personen mit chronischen Grundleiden, Schwangere, Kinder mit chronischen Atemwegserkrankungen sowie Berufe mit erhöhtem Kontaktrisiko empfohlen. Wer aus diesem Kreis gesetzlich krankenversichert ist, erhält die Impfung in Arztpraxen und Apotheken kostenlos. Privatversicherte ab 18 Jahren können sich ebenfalls in ihrer Apotheke impfen lassen.

Grippeimpfungen gehören in die Hände von Ärztinnen und Ärzten – Impfen Symbol© Bernd Günther

Grippeimpfungen gehören in die Hände von Ärztinnen und Ärzten

13. Oktober 2022/in Gesundheit

HANNOVER (PM). Scharfe Kritik an Grippeschutzimpfungen in Apotheken und an dem dafür zwischen Krankenkassen und Apotheken ausgehandelte Honorar von elf Euro hat heute in Hannover der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Dr. Jörg Berling, geäußert.

„Die Einbeziehung von Apothekerinnen und Apotheker bei Grippeschutzimpfungen lehnt die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen entschieden ab: Das ist ein Schritt in die falsche Richtung. Ein Honorar von elf Euro ist mehr als die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bekommen, die in der vergangenen Grippesaison mehr als zwei Millionen Niedersachsen geimpft haben – inklusive Impfberatung und Hilfe bei Impfreaktionen“, sagte Berling.

Impfen sei aus gutem Grund ureigene ärztliche Tätigkeit, sei fest in der ärztlichen Grundversorgung verankert und müsse auch weiterhin bewährt in den Händen von Ärztinnen und Ärzten bleiben. Zudem gebe es genügend Ärztinnen und Ärzte, die impfen. Eine Regelversorgung mit Grippeschutzimpfungen in Apotheken zu etablieren sei daher nicht nötig.

„Auch sind zur Erhöhung der Durchimpfungsrate keine zusätzlichen Impfangebote notwendig. Benötigt werden vielmehr gut verständliche und auf die verschiedenen Zielgruppen angepasste Informationen über das Impfen, die im Internet, auf sozialen Netzwerken, in Arztpraxen und gerne auch in Apotheken zur Verfügung gestellt werden sollten. Das ist aber Aufgabe der Krankenkassen, die ihre Versicherten informieren müssen“, so Berling.

Der KVN-Vize weiter: „Im Sinne des Patientenschutzes muss die Impfung selbst jedoch unbedingt den Ärztinnen und Ärzten vorbehalten bleiben. Zu den ärztlichen Impfleistungen gehören unter anderem die Impfanamnese, der Ausschluss akuter Erkrankungen und die Aufklärung zur Impfung. Mögliche Komplikationen wie akute allergische Reaktionen, Kreislaufprobleme sowie Angstreaktionen müssen beherrscht werden. Auch die Kenntnisse über Impfungen zum Beispiel bei den unterschiedlichen Formen von Autoimmunerkrankungen, bei Einsatz immunsupprimierender Therapien, bei Schwangeren und bei chronisch Erkrankten setzen entsprechende ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung voraus.“

Steigende COVID-Infektionszahlen und mehr Hospitalisierungen in der Herbstwelle – Zweite Welle

Steigende COVID-Infektionszahlen und mehr Hospitalisierungen in der Herbstwelle

11. Oktober 2022/in Gesundheit, Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Zahl der COVID-19-Infektionen ist in den vergangenen Tagen deutlich angestiegen: Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz für Niedersachsen beträgt 863,6 und hat sich damit innerhalb einer Woche mehr als verdoppelt (4. Oktober: 376,3).

Auch in den niedersächsischen Krankenhäusern werden zunehmend mehr Patientinnen und Patienten mit einer COVID-Infektion aufgenommen. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz ist seit Ende September von 9,4 auf 14,7 pro 100.000 Einwohner gestiegen. Mit Stand von Dienstag, den 11. Oktober sind zudem 4,3 Prozent der Intensivbetten mit COVID-Patientinnen und -Patienten belegt, Ende September waren es noch 3 Prozent.

Damit liegen die maßgeblichen Indikatoren zur Bewertung der Pandemielage noch unter den im Corona-Stufenplan der Landesregierung festgelegten Schwellenwerten. Dieser sieht eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen ab einer gleichzeitigen Überschreitung des Wertes der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 15 und einer Belegung der Intensivbetten mit COVID-Patientinnen und -Patienten von mehr als 10 Prozent vor.

„Die Herbstwelle ist in vollem Gange und der Infektionsdruck in der Bevölkerung aktuell ausgesprochen hoch“, erklärt die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Auch wenn wir derzeit noch ein Stück weit von der Warnstufe 1 entfernt sind, nehmen wir die aktuelle Entwicklung der Lage ausgesprochen ernst. In Niedersachsen sind wir mit unserem Stufenplan gut auf alle denkbaren Szenarien vorbereitet. Wenn wir aufgrund der Zahlen aus den Krankenhäusern in die Warnstufe 1 gehen müssen, wird vor allem die Maske in Innenräumen das angemessene Mittel sein.“

Nach aktuellen Daten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) und des RKI liegt das Durchschnittsalter bei den Neuinfektionen derzeit bei rund 48 Jahren. Mehr als 70 Prozent der COVID-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen sind älter als 60 Jahre und nur 19,7 Prozent der COVID-Intensivpatienten haben bereits eine dritte oder vierte Impfung erhalten.

„Diese Zahlen machen deutlich: Insbesondere für ältere und vorerkrankte Personen besteht in der aktuellen Lage nach wie vor die ernste Gefahr einer schweren COVID-Erkrankung“, warnt Ministerin Behrens: „Ich rufe alle Niedersächsinnen und Niedersachsen auf: Überprüfen Sie ihren Impfstatus und nehmen Sie falls noch nicht geschehen bitte unbedingt die Angebote für die erste und zweite Auffrischungsimpfung in Anspruch! Es gibt ausreichend Impfstoff und Termine in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie bei den kommunalen Impfteams.“

Nach wie vor gehen mehr als 95 Prozent der Neuinfektionen in Niedersachsen auf die Omikron-Subvariante BA.5 zurück. Für alle Auffrischungsimpfungen werden mittlerweile flächendeckend die an diese Omikron-Variante angepassten Impfstoffe angeboten. Die Zahl der COVID-Schutzimpfungen in Niedersachsen hat sich in den vergangenen Wochen von rund 20.000 in KW 37 auf rund 44.000 in KW 40 mehr als verdoppelt.

Weitere Informationen zur Impfung und der aktuellen Corona-Lage finden Sie unter www.niedersachsen.de/Coronavirus sowie unter www.impfen-schuetzen-testen.de.

Blutspenden heute wichtiger denn je – Kritische Versorgungslage – Blutkonserven Jörrg F Müller DRK© Jörg F. Müller / DRK

Blutspenden heute wichtiger denn je – Kritische Versorgungslage

13. Juni 2022/in Gesundheit, Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt, hat dringend zu Blutspenden aufgerufen. „Blutspenden ist heute wichtiger denn je“, sagt Hasselfeldt zum Weltblutspendetag am 14. Juni.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, hohe Temperaturen, Ferien, sowie ein hohes Reiseaufkommen sorgen seit Wochen für eine rückläufige Spendebereitschaft und mittlerweile für eine bundesweit kritische Versorgungslage. Zugleich werden Operationen und Behandlungen nachgeholt, die während der Hochphase der Pandemie verschoben worden waren. „Ein Notstand muss unter allen Umständen vermieden werden,“ so Hasselfeldt.

Zugleich dankte die DRK-Präsidentin allen Blutspenderinnen und Blutspendern, „ohne deren unersetzliches Engagement Millionen schwerverletzte und chronisch kranke Menschen keine Überlebenschance hätten“.

Jeder dritte Bundesbürger ist statistisch gesehen mindestens einmal in seinem Leben auf ein Blutprodukt angewiesen. Zur Blutspende gehen aber lediglich 3,5 Prozent der Menschen in Deutschland. Die Blutspendedienste des DRK und des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) decken rund 75 Prozent des Gesamtbedarfes.

Mit der bundesweit angelegten Kampagne #missingtype – erst wenn’s fehlt, fällt‘s auf, machen die DRK/BRK Blutspendedienste zum 14. Juni auf die dringende Notwendigkeit von Blutspenden aufmerksam. Ziel ist es neue Spenderinnen und Spender für eine erste Blutspende zu begeistern und dann als Lebensretter kontinuierlich aktiv zu bleiben. Als prominente Botschafter machen sich Vanessa Mai und Leon Goretzka für die Notwendigkeit von lebensrettenden Blutspenden stark und wollen mehr Menschen zum Blutspenden motivieren.

Appell Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens

(PM). Aus Anlass des morgigen Weltblutspendetags (14. Juni) appelliert Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens an die Bürgerinnen und Bürger, Blut und Plasma zu spenden: „Jede und jeder von uns kann unverhofft in eine Situation kommen, wo es einer lebensrettenden Blutkonserve bedarf. Daher meine Bitte: Gehen Sie zur Blutspende!“

Das Motto der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für ihre Aktionen zum Blutspenden lautet denn auch: „Einfach Leben retten! Spende Blut!“ Nach Angaben der BZgA werden täglich 15.000 Blutspenden benötigt. Blutkonserven und Medikamente aus Blutbestandteilen sind lebensrettend. Gespendetes Blut ist unter anderem für Krebstherapien, Versorgung von Unfallopfern und bei Operationen unverzichtbar. In den Sommermonaten gehen die Zahlen der Blutspenden regelmäßig noch einmal zurück. „Daher ist es wichtig, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger weiterhin Blut und Blutplasma spenden“, so die Ministerin.

Zudem drohe beim Blutspenden ein „Generationswechsel“, so die BZgA. Bereits heute liege das Durchschnittsalter der Spenderinnen und Spender in vielen Einrichtungen bei über 50 Jahren. Ebenso komme es durch die geringe Haltbarkeit der Blutkonserven immer wieder zu Kapazitätsengpässen. Verschiedene Organisationen warnen seit längerem, dass Blutkonserven knapp werden könnten. Schon jetzt müssten Operationen verschoben werden. Auch der Blutspendedienst NSTOB des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) mahnte kürzlich an, dass in den kommenden Wochen nicht mehr genug Blut zur Verfügung stehen könnte, um für alle Blutgruppen eine sichere Versorgung zu gewährleisten. Der Dienst ist für die Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig.

Blut spenden kann jede und jeder gesunde Erwachsene im Alter von 18 bis 68 Jahren. Ministerin Behrens spricht besonders an diesem Tag den vielen engagierten Bürgerinnen und Bürger für die regelmäßige Teilnahme an der Blutspende ihren Dank aus – und dies ebenso den Blutspendediensten. „Die Blutspendedienste stellen mit den erforderlichen Hygienestandards die Blutspende sicher, auch in Zeiten von Corona“, so die Ministerin.

Die Blutspende-Tour der BZgA unter dem Motto „Einfach machen!“ macht auch in Hannover (am 17. und 18. Juni am Steintor) und in Bremen (am 9. Juli) Station, siehe https://www.blutspenden.de/einfach-machen-die-tour/

Weitere Informationen zum Blut- und Plasmaspenden, z.B. eine Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten zur Spende in Niedersachsen (Spendezentren), stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.blutspenden.de zu Verfügung. Vgl. auch: https://www.bzga.de/was-wir-tun/blutspende/

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