Zwanzig Jahre Gewaltschutzgesetz – Niedersachsen unterstützt Opfer von häuslicher Gewalt

HANNOVER (PM). Vor 20 Jahren trat in Niedersachsen das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Die Initialzündung für einen wichtigen Umdenkprozess, betont Sozial- und Gleichstellungsministerin Daniela Behrens: „Häusliche Gewalt galt oft als privates Problem, wurde verdrängt und totgeschwiegen. Es war an der Tagesordnung, dass Opfer das eigene Heim verlassen mussten, um eine sichere Zuflucht zu suchen. Mit dem Gewaltschutzgesetz wurde häusliche Gewalt eine Straftat und die Täter mussten die Wohnung verlassen. Getreu der Devise: „Wer schlägt, muss gehen!“

Häusliche Gewalt ist eine Querschnittsaufgabe, bei der Expertinnen und Experten auf allen Ebenen institutionsübergreifend zusammenarbeiten müssen. In Niedersachsen existiert daher ein breites Netz an Hilfen durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Frauenhäusern, Gewaltberatungsstellen, Polizei, Justiz, Fachkräften aus sozialer Arbeit und kommunalen Einrichtungen. Neben dem Opferschutz geht es auch darum, gemeinsam mit den Frauen einen Ausweg aus der von Gewalt belasteten Beziehung zu suchen.

„Jedes Jahr“, so Daniela Behrens, „werden allein in Niedersachsen rund 17.000 Frauen Opfer von häuslicher Gewalt. Das ist eine erschreckende Zahl. Und die Dunkelziffer ist vermutlich noch höher. Wir wollen die Opfer schützen und zugleich alles daransetzen, die Spirale der Gewalt zu durchbrechen. Niedersachsen hat zu Jahresbeginn eine neue Gewaltschutzrichtlinie auf den Weg gebracht, mit der bis 2026 Unterstützungseinrichtungen für Frauen verlässlich gefördert werden.“

Ein wichtiger Fortschritt wurde durch die Errichtung von Beratungs- und Interventionsstellen (kurz BISS) erreicht. Die BISS gehen nach einem Polizeieinsatz proaktiv beratend und unterstützend auf die Opfer zu. Es gibt flächendeckend in Niedersachsen bei jeder Polizeiinspektion eine solche Stelle.

Das „NetzwerkProBeweis“ bietet die Möglichkeit, in fast 40 Kliniken Beweise zu sichern, unabhängig davon, ob die betroffenen Frauen sich später dafür entscheiden, ein Strafverfahren einzuleiten.

Das Projekt „Worte helfen Frauen“ wendet sich gezielt an geflüchtete Frauen. Um Sprachbarrieren abzubauen, können alle Einrichtungen, die zu frauenspezifischen Belangen beraten, den Einsatz von Sprachmittlungen für sie kostenfrei und unbürokratisch abrechnen.

In den 43 niedersächsischen Frauenhäusern erhalten jährlich fast 2000 Frauen und deren Kinder Schutz, Sicherheit und Betreuung.

Auch auf der politischen Ebene ist die Zusammenarbeit festgeschrieben. Der bereits dritte Landesaktionsplan regelt die Zusammenarbeit von Sozial-, Innen-, Justiz- und Kultusministerium, wenn es darum geht, häusliche Gewalt zu bekämpfen. Das hat gerade auch bei Strafverfahren zu einer stärkeren Sensibilisierung geführt, zum Beispiel durch eine psychosoziale Prozessbegleitung.

Das Land fördert das niedersächsische Gewaltschutzsystem jährlich mit rund 10 Millionen Euro.

„Wir appellieren an alle Frauen, die von Gewalt betroffen sind, diese Hilfsangebote wahrzunehmen“, so Ministerin Behrens, „Informationen finden Sie unter anderem im Internet auf der Homepage des Sozialministeriums. Auch das bundesweite kostenlose Hilfetelefon gegen Gewalt hilft unter 08000-116016 weiter. Auch zwanzig Jahre nach Einführung des Gewaltschutzgesetzes setzen wir uns in Niedersachsen weiterhin für betroffene Frauen ein: Ohne Wenn und Aber.“

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