Verkaufsstart für Silvesterfeuerwerk: Regeln und Verbotszonen
In Hannover gelten klare Zeiten, Altersgrenzen und Verbotszonen für Feuerwerk.
HANNOVER (redu) – Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 beginnt in Hannover am 29. Dezember und ist bis zum 31. Dezember erlaubt. Die Stadt weist auf feste Abbrennzeiten, Altersgrenzen und Sicherheitsregeln hin und kündigt für die Innenstadt erneut ein zeitlich begrenztes Böllerverbot an.
Die Hinweise sollen helfen, Unfälle zu vermeiden und die Silvesternacht für Anwohnende, Einsatzkräfte und Feiernde möglichst ruhig und sicher zu gestalten.
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist gesetzlich klar geregelt. In Hannover dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher ab 18 Jahren Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nur an den letzten drei Tagen des Jahres erwerben. Das Silvesterfeuerwerk darf ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden.
Zu den erlaubten Produkten der Kategorie F2 zählen unter anderem Raketen, Batterien, Fontänen, Verbundfeuerwerke sowie Bodenknallkörper mit festgelegter Schwarzpulvermenge. Außerhalb der erlaubten Zeiten gilt das Abbrennen als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Sicherheit bei Feuerwerk und Altersgrenzen
Die Stadt verweist zudem auf besondere Schutzbereiche. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden ist Feuerwerk grundsätzlich verboten. Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren sind lediglich Feuerwerksartikel der Kategorie F1 wie Wunderkerzen oder Knallerbsen zugelassen, die als weniger gefährlich gelten.
Die Stadt rät, ausschließlich zertifizierte Produkte mit CE-Kennzeichnung zu verwenden, die Gebrauchsanleitung genau zu beachten und ausreichenden Abstand zu Menschen, Gebäuden und Fahrzeugen einzuhalten. Manipulierte oder selbstgebaute Feuerwerkskörper sind verboten und besonders gefährlich.
Weitere Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk
- Finger weg von dubiosen „Super-Knallern“ – nur zertifiziertes Feuerwerk verwenden: Produkte mit CE-Kennzeichnung und der deutschen Registriernummer.
- Anleitung beachten und Abstand halten: zu Menschen, Gebäuden und Fahrzeugen.
- Keine Experimente! Selbstgebastelte oder manipulierte Feuerwerkskörper sind extrem gefährlich und verboten.
- Kinder und Tiere schützen: Feuerwerkskörper von Kindern fernhalten, kinderfreundliche Alternativen verwenden, Augen und Ohren schützen – schon ein einziger lauter Knall in der Nähe des Ohrs kann zu einem Knalltrauma führen. Für Haus- und Wildtiere in der Nachbarschaft kann Silvesterfeuerwerk großen Stress auslösen.
- Alkohol und Feuerwerk – eine schlechte Kombination! Feuerwerk niemals unter Alkoholeinfluss zünden – nach dem Motto: erst knallen, dann feiern.
- Sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore rechtzeitig schließen und brennbare Gegenstände vom Balkon entfernen.
- Umwelt im Blick behalten! Feuerwerksreste einsammeln und ordnungsgemäß entsorgen.
Böllerverbot in der Innenstadt
In Teilen der Innenstadt gilt in der Silvesternacht erneut ein Böllerverbot. Dieses greift am 31. Dezember von 20 Uhr bis zum 1. Januar um 3 Uhr. Betroffen ist unter anderem der Bereich vom Opernplatz über Kröpcke, Georgstraße und Steintor bis zur Bahnhofstraße, einschließlich Ernst-August-Platz, Raschplatz, Karmarschstraße und Platz der Weltausstellung.
Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover betont, dass zwischen Raschplatz und Steintor dauerhaft ein Waffenverbot gilt, in dem auch das zugriffsbereite Mitführen gefährlicher Gegenstände untersagt ist. Dazu können ebenfalls Feuerwerkskörper zählen. Ordnungsdezernent Dr. Axel von der Ohe appelliert an die Rücksichtnahme aller Feiernden, um eine friedliche Silvesternacht zu ermöglichen.




