ÜSTRA weitet Alkohol- und Rauchverbot auf Hochbahnsteige aus
Ab Januar 2026 gelten strengere Regeln an ausgewählten Stadtbahnhaltestellen mit Hochbahnsteigen.
HANNOVER (redu) – Zum 1. Januar 2026 tritt eine neue ÜSTRA-Regelung in Kraft, die ein Alkohol- und Rauchverbot auf allen oberirdischen Stadtbahnhaltestellen mit Hochbahnsteigen vorsieht. Untersagt sind Konsum und Mitführen offener Alkoholbehälter sowie das Rauchen.
Die Anpassung vereinheitlicht bestehende Vorschriften und soll den Aufenthalt an Stadtbahnhaltestellen ordnen sowie deren Erscheinungsbild verbessern.
Zum Jahresbeginn 2026 erweitert die ÜSTRA ihre Beförderungsbedingungen. Die ÜSTRA-Regelung gilt künftig auch auf allen oberirdischen Hochbahnsteigen im Verbundgebiet. Verboten sind alkoholische Getränke in offenen oder nicht verschließbaren Behältnissen sowie der Konsum von Tabakwaren, E-Zigaretten und Cannabisprodukten.
Unverändert bleiben die bereits geltenden Verbote in Stadtbahnfahrzeugen, Tunnelstationen und in entsprechend gekennzeichneten Bereichen.
Nicht betroffen sind Bushaltestellen sowie Stadtbahnhaltestellen mit Niedrigbahnsteigen. Die ÜSTRA bittet hier um Rücksichtnahme. Ziel sind ein gepflegteres Erscheinungsbild und geringere Reinigungskosten.




