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Kampfmittelverdacht in Hannovers Stadtteil Misburg-Süd

2. Juli 2021/in Hannover

HANNOVER (PM). Luftbildauswertungen seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Niedersachsen (KBD) sowie großflächige technische Sondierungsmaßnahmen haben auf einem Grundstück in der Kreisstraße im Hannoverschen Stadtteil Misburg-Süd gezeigt, dass es sich bei mehreren Verdachtspunkten um Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg handeln könnte. Zurzeit besteht keine Gefahr für die Anwohner*innen, die Verdachtspunkte müssen jedoch weiter erkundet werden.

Die Kampfmittelverdachtspunkte befinden sich auf einem Baugrundstück in der Kreisstraße, dort plant die Hagedorn-Unternehmensgruppe die Errichtung eines Wertstoffzentrums. Im Zuge der bauvorbereitenden Maßnahmen erfolgten großflächige technische Sondierungen, bei denen die Kampfmittelverdachtspunkte lokalisiert wurden.

Um die Verdachtspunkte weiter untersuchen zu können, ist eine Freilegung der möglichen Bombenblindgänger erforderlich. Diese Freilegung ist zwingend mit einer Evakuierungsmaßnahme unter Einhaltung eines Sicherheitsradius von 1.000 Meter verbunden. Anteilig betroffen von diesem Sicherheitsradius sind auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse rund 6.500 Einwohner*innen in den Stadtteilen Misburg-Nord und MisburgSüd.

Als Termin für die weiteren Untersuchungen und eine eventuelle Kampfmittelbeseitigung sowie die damit verbundene Evakuierung des Sicherheitsbereichs wurde vom KBD und der Landeshauptstadt Hannover als zuständige Gefahrenabwehrbehörde Sonntag, 18.07.2021, festgelegt.

Bei Luftbildauswertungen des KBD im nahen Umfeld des betroffenen Baugrundstückes in der Kreisstraße haben sich bei der durch die städtische Feuerwehr koordinierten systematischen Gefahrenerforschung weitere Verdachtspunkte ergeben, die ebenfalls technisch sondiert werden müssen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten beeinflussen den einzurichtenden Sicherheitsradius. Weitere Informationen zu den am 18.07.2021 geplanten Maßnahmen werden zu Beginn der 28. Kalenderwoche erfolgen.

Über die weiteren Untersuchungen der Verdachtspunkte und die damit verbundene  Evakuierung sollen dann alle im gültigen Sicherheitsbereich betroffenen Haushalte rechtzeitig mit mehrsprachigen Informationsblättern informiert werden. Aktuelle Informationen erhalten Sie außerdem über die Internetportale der Landeshauptstadt Hannover (www.hannover.de ) – sowie der Feuerwehr Hannover (www.feuerwehrhannover.de).

In den Sozialen Medien informiert die Landeshauptstadt über das Twitter-Profil @Feuerwehr_H mit #hannbombe sowie auf der Facebookseite Facebook.com/lhhannover. Die Bevölkerung wird zusätzlich über die Warn-Apps KATWARN und NINA informiert. Darüber hinaus steht das Bürgertelefon der Landeshauptstadt für Anfragen aus der Bevölkerung rechtzeitig vor der Evakuierungsmaßnahme zur Verfügung.

Zum besseren Verständnis hier einige Hintergrundinformationen:

Kampfmittelbeseitigung in der Landeshauptstadt

Die Kampfmittelbeseitigung ist im Land Niedersachsen eine Aufgabe der Gemeinden. Diese werden durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) in ihren Aufgaben unterstützt. In der Landeshauptstadt Hannover liegt die Zuständigkeit für die Gefahrenerforschung und -beseitigung im Fachbereich Feuerwehr.

Die Landeshauptstadt Hannover war während des Zweiten Weltkrieges ein bevorzugtes Angriffsziel. Mehr als 23.000 Tonnen Bomben sollen bei rund 129 Angriffen über Hannover abgeworfen worden sein. Nicht alle Kampfmittel (empirisch ca. 10 %) sind explodiert und stellen eine mögliche Gefahr dar. Bisherige Kampfmittelfunde haben deutlich aufgezeigt, dass die Sprengmittel ihre Brisanz nicht eingebüßt haben. Es ist davon auszugehen, dass noch zahlreiche Verdachtspunkte über das gesamte Stadtgebiet von Hannover verteilt sind.

Im Juni 2017 erfolgte der Beschluss der Ratsversammlung, eine systematische flächendeckende Suche nach Kampfmitteln auf Grund des unkalkulierbaren Risikos für die Bevölkerung durch die Landeshauptstadt Hannover fortzusetzen. Das Land Niedersachsen hatte zum 02.01.2012 das Landesräumprogramm als Amtshilfe für die Gefahrenabwehrbehörden eingestellt. Im Ergebnis wurde auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover nicht präventiv nach Kampfmitteln gesucht. Die Maßnahmen beschränken sich auf Vorgaben im bauordnungsrechtlichen Verfahren bzw. auf Spontanfunde.

Ziel ist es, zukünftig die Belastung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und pro Jahr bis zu vier (exklusiv der spontanen Funde) geplante Kampfmittelbeseitigungen, disloziert auf das Stadtgebiet, durchzuführen.

Grundsätzlich wird bei planbaren Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen versucht, mehrere Blindgängerverdachtspunkte an einem Termin freizulegen. Neben diesen planbaren Kampfmittelbeseitigungen kann es darüber hinaus jedoch jederzeit zu sogenannten Akutfunden kommen. Diese meist freigelegten und womöglich bewegten Kampfmittel müssen unverzüglich entschärft oder ggf. auch gesprengt werden. Dabei ist die Rücksichtnahme auf Wochentag oder Tageszeit nicht möglich.

Blindgängerverdachtspunkte

Die Gefahrenerforschung beginnt in der Regel mit einer Luftbildauswertung. Diese erfolgt auf Veranlassung der Landeshauptstadt Hannover entweder systematisch über das gesamte Stadtgebiet oder im Einzelfall auf ein bestimmtes Areal begrenzt. Außerdem werden Luftbildauswertungen im Rahmen von Bauvorhaben durch private Bauherren veranlasst. Alle Auswertungen erfolgen in der Regel durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Niedersachsen.

Deuten die Luftbilder auf Blindgängerverdachtspunkte hin, so müssen diese durch technische Sondierungen weiter erforscht werden. Dazu werden beispielsweise Tiefenbohrungen mit einem Durchmesser von 110 mm in einem vorgegebenen Raster um den Verdachtspunkt gebohrt und mittels Magnetfeldsonden überprüft. Zeigen die Ergebnisse der Sondierung eine mit einem Kampfmittel übereinstimmende Anomalie, so muss diese in Augenschein genommen werden. Dazu wird eine Baugrube mit entsprechender Tiefe eingerichtet, um eine visuelle Überprüfung der Anomalie zu ermöglichen.

Bestätigt sich der Verdacht und es handelt sich in der Tat um einen Bombenblindgänger, so wird dieser vom Kampfmittelbeseitigungsdienst entschärft oder gesprengt.

Sprengung des Blindgängers

Es besteht die Möglichkeit, dass der Blindgänger vor Ort nicht entschärft werden kann und gesprengt werden muss. Diese Einschätzung und die Entscheidung für die Sprengung trifft der zuständige Sprengmeister des Kampfmittelbeseitigungsdienstes.

Hierdurch können Schäden sowohl auf dem betroffenen Grundstück, als auch im Umfeld entstehen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Versicherung sind die entstehenden Kosten für Wiederherstellungen von dieser zu tragen.

Die Landeshauptstadt Hannover kommt für Ihre Schäden nur unter bestimmten Voraussetzungen auf, sofern das betroffene Grundstück/Gebäude den wesentlichen Teil des Ihres Vermögens bildet. Das bedeutet, dass das über das betroffene Grundstück hinaus bestehende Vermögen nach Abzug aller Verbindlichkeiten weniger als 500.000 Euro betragen darf.

Weitere Hintergrundinformationen

Liegen der Landeshauptstadt Hannover Erkenntnisse vor, dass sich auf einem Grundstück ein Blindgängerverdachtspunkt befindet, so werden die Eigentümer darüber informiert. Die Verdachtspunkte müssen nun weiter erforscht werden. Für Bürger*innen besteht kein Grund zur Besorgnis, da zu diesem Zeitpunkt lediglich der Verdacht auf einen Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg besteht. Sämtliche Maßnahmen der weiteren Erforschung werden durch die Landeshauptstadt Hannover veranlasst und koordiniert.

Im Anschluss erfolgt eine Wiederherstellung des sondierten Bereichs. Sollte sich der Verdacht nicht erhärten, werden sämtliche Kosten von der Landeshauptstadt Hannover getragen. Bestätigt sich der Verdacht, so erfolgt eine zeitnahe Bergung des Blindgängers während einer Kampfmittelbeseitigungsmaßnahme, einhergehend mit einer dazu notwendigen Evakuierung in einem Radius von in der Regel 1000 Meter. Nach dem „Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz“ (NPOG) sind die Eigentümer im Falle eines Kampfmittelfundes als sogenannte*r „Zustandstörer*in“ in der Verantwortung. Nach geltender Rechtslage sind die anfallenden Kosten aus diesem Grund bis zur sog. „Opfergrenze“ zu tragen, d.h. maximal bis zur Höhe des Verkehrswerts des Grundstücks nach Sanierung. Die Landeshauptstadt Hannover hat ferner diese „Opfergrenze“ zu Gunsten der Eigentümer extensiv ausgelegt, so dass durch diese nur dann Kosten zu tragen sind, wenn ihr über das betroffene Grundstück hinaus bestehende Vermögen nach Abzug aller Verbindlichkeiten mehr als 500.000 Euro beträgt.

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