Keine privaten Drohnenüberflüge am Hochwasserschutzsystem
Drohnenüberflüge über Einsatzgebiete können empfindliche Strafen bis 50.000 Euro nach sich ziehen
LEHRTE (PM). Aufgrund aktueller „spektakulärer“ Drohnenvideos, die im Internet aufgetaucht sind, weist die Einsatzleitung der Feuerwehr darauf hin, dass private Drohnenüberflüge über Einsatzstellen grundsätzlich verboten sind. Auch das Hochwasserschutzsystem zwischen der Ahltener Straße und dem Bullenweg gilt nach wie vor als Einsatzgebiet und dortige private Drohnenüberflüge werden umgehend der Polizei gemeldet.
Darüber hinaus weißt die Feuerwehr darauf hin, sollte das Hochwasserschutzsystem durch eine Drohne beschädigt werden, dieses insgesamt seine Stabilität verliert und die Schutzfunktion nicht mehr gegeben ist. Weiterhin hat die Feuerwehr in diesem Gebiet zur Lageerkundung ebenfalls eine Drohne im Einsatz und eine Kollision mit dieser Drohne würde ein Schaden von über 30.000 EUR bedeuten. Sollte es durch den unbefugten Drohnenüberflug zu Schäden kommen, ist der Halter des Geräts verpflichtet, für den Schaden aufzukommen, zusätzlich droht ihm ein Bußgeld im mehrstelligen Euro-Bereich.
Zusätzliche bittet die Feuerwehr darum, nicht auf das Hochwasserschutzsystem zu klettern, da auch dieses zu einer schweren Beschädigung führen kann. Unabhängig davon ist der Aufenthalt in dem aufgestauten Hochwassergebiet lebensgefährlich, da Gräben und Kuhlen, die teilweise bis zu 2 Meter tief sein können, nicht erkennbar sind. Eltern werden gebeten ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass diese sich von den mit Hochwasser überschwemmten Gebieten fernzuhalten haben.