Land wählt 13 Kommunen für Corona-Modellprojekte aus
HANNOVER (PM/red). 13 Kommunen in Niedersachsen können ab kommende Woche Modellprojekte zur Öffnung von Läden, Kultur und Außengastronomie starten. Die Anforderungen an solche Projekte sind hoch. Ein überzeugendes Testregime, eine einsatzfähige digitale Kontaktnachverfolgung und die Untersuchung der Infektionsentwicklung vor Ort sind die entscheidenden Kriterien. Angesichts der Pandemielage und den Risiken einer dritten Infektionswelle in Niedersachsen wurden zunächst nur Kommunen zugelassen, die im Wesentlichen eine Inzidenz von 100 nicht überschreiten.
Die Auswahl hat heute das niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen. Die Städte Aurich, Achim, Braunschweig, Hansestadt Buxtehude, Cuxhaven, Einbeck, Emden, Hann. Münden, Hildesheim, Hansestadt Lüneburg, Nienburg/Weser, Norden und Oldenburg können nun sichere Zone einrichten, um für Bürgerinnen und Bürger z.B. Einzelhandelsgeschäfte, die Außenbereiche von Restaurants und Cafés, Fitnessstudios, Kinos, Theater oder Galerien öffnen zu lassen. Der Zutritt zu einer sicheren Zone ist möglich, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt und die von der Kommune vorgegebene App zur Kontaktnachverfolgung genutzt wird.
Ministerpräsident Stephan Weil erklärt dazu: „Niedersachsen geht sehr umsichtig vor in der aktuell schwierigen Situation. Wir bleiben vorsichtig. Aber wir wollen einem neuen System mit Testen, Besucherlenkung und AHA-Regeln eine Chance geben. Wir brauchen Perspektiven.“
Daniela Behrens: „Ich freue mich über die große Anzahl an Städten und Gemeinden, die sich für das Modellprojekt interessiert haben. Alle Kommunen haben sich viele Gedanken zur Teststrategie vor Ort gemacht. Nicht alle konnten schon die Hürde der digitalen Kontaktnachverfolgung nehmen.“
Die Ergebnisse der Modellprojekte sollen den Weg weisen für sichere Zonen in ganz Niedersachsen. „Denn mit den Projekten untersuchen wir, wie die Öffnung einzelner Bereiche mit einer konsequenten Teststrategie und unter Einhaltung strenger Auflagen möglich ist. Wir wollen so die Grundlage für spätere kontrollierte und gezielte Lockerungen schaffen. Ziel ist es, Schritt für Schritt durch diese Pandemie zu kommen und eine gewisse Normalisierung unseres Lebens zu ermöglichen“, so Daniela Behrens.
„Die kommunalen Spitzenverbände haben ursprünglich einen anderen Ansatz verfolgt. Wir können aber die Augen vor der bundespolitischen Entwicklung nicht verschließen. Im Ergebnis sind wir froh, dass die Niedersächsische Landesregierung an den Modellprojekten festhält. Die Entscheidung für eine gestufte Zulassung der 25 Modellkommunen können wir nachvollziehen“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe.
„Der Niedersächsische Städtetag hat sich in den letzten Wochen unter dem Motto „Leben mit Corona“ sehr stark für eine verantwortungsvolle Öffnung des öffentlichen Lebens und die Modellprojekte eingesetzt. Ich danke der Landesregierung, dass sie diese Forderung aufgenommen hat und trotz des aktuell wieder steigenden Infektionsgeschehens umsetzt. Ich bin sicher, dass alle ausgewählten 14 Kommunen sehr verantwortungsbewusst mit den Öffnungsmöglichkeiten umgehen werden“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg, Ulrich Mädge.
„Wir wagen mit diesem Modellversuch ein Stück Normalität und hoffen, dass die Ergebnisse sehr bald für alle Kommunen übertragbar sein werden. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat sich dafür eingesetzt, diesen Versuch auch in kleinen und mittleren Städten durchzuführen. Ich bin überzeugt, dass nach Einbindung einer digitalen Kontaktnachverfolgung gerade dort mit geringen Gefahren für eine Steigerung der Inzidenz der Einzelhandel geöffnet werden kann“, erklärt der Präsident des Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund, Dr. Marco Trips.
Die Ministerin bedankte sich bei den kommunalen Spitzenverbänden für deren Kooperation. Man habe leider nur eine begrenzte Zahl an Kommunen auswählen können. „Aufgrund der insgesamt hohen Inzidenzwerte wollen wir die Öffnungen nur in einem zeitlich und räumlich eng begrenzten Rahmen testen. Aber alle eingereichten Konzepte stellen für die Kommunen eine gute Grundlage dar, wenn es weitere Öffnungsschritte auf Basis von Tests und digitaler Kontaktnachverfolgung gibt. Die Arbeit am Konzept war nicht umsonst.“
Folgende Voraussetzungen waren durch die Kommunen für die Bewerbung zu erfüllen: Vorlage eines Testkonzepts für ein abzugrenzendes Projektgebiet, Teilnahme an einem app-basierten System der digitalen Kontaktnachverfolgung (z.B. Luca-App), Konzept für einen Ordnungs- und Sicherheitsdienst u.a. zur Einhaltung der AHA- und Hygieneregeln sowie Einbindung des zuständigen Gesundheitsamtes. Das niedersächsische Modellprojekt war in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes geregelt worden. Die Auswahl wurde unter Beachtung aller Vorgaben getroffen, wobei eine landesweit gleichmäßige Verteilung der Modellkommunen angestrebt wurde. Wenn mehrere Kommunen ähnlicher Größe alle Anforderungen erfüllt haben, war der niedrigste Wert bei der Sieben-Tages-Inzidenz ausschlaggebend.
Wer in den Projektgebieten der Modellkommunen Geschäfte oder sonstige Einrichtungen betreten möchte, muss – ebenso wie Mitarbeitende – einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest nachweisen. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Zudem muss bei Zutritt die App für die Kontaktnachverfolgung aktiviert sein. Die Modellkommunen müssen sicherstellen, dass genügend Testkapazitäten da sind und die Auflagen befolgt werden. Für die bisher schon geöffneten Geschäfte gilt die Testpflicht nicht. Im Anschluss an die Modellprojekte werden die Kommunen einen ausführlichen Erfahrungsbericht vorlegen. Auch wissenschaftliche Begleituntersuchungen werden erstellt.
„Der Start der Modellprojekte ist unterschiedlich. Alle Kommunen wollen in den nächsten zwei Wochen beginnen. Die Erlaubnis geht ihnen heute zu. Die ausgewählten Kommunen legen nun Dauer und Geltungsbereich des Modellgebiets per Allgemeinverfügung fest. Die 14 Kommunen tragen damit eine hohe Verantwortung bei der Gestaltung der sicheren Zonen. Das Gesundheitsministerium wird den Verlauf intensiv beobachten“, so Ministerin Daniela Behrens.
Beabsichtigt ist weiterhin, insgesamt 25 Modellprojekte gleichmäßig verteilt auf die vier Ämter für regionale Landesentwicklung zuzulassen. Elf Modellprojekte sollen daher in einer zweiten Runde zugelassen werden. Die Kommunen, die bereits ihre Modellprojekte eingereicht haben, können bis zum 13. April 2021 (18 Uhr) ihre Bewerbung aufrechterhalten, ergänzen bzw. vervollständigen. Über die Aufnahme in die zweite Runde wird bis 17. April entschieden. Zum 19. April tritt darüber hinaus die nächste Corona-Verordnung in Kraft. Die Modellprojekte bleiben Bestandteil.
Dienstag, 06.04.2021 (Nachtrag)
Die Samtgemeinde Elbtalaue erhielt gemeinsam mit 13 weiteren Kommunen die Genehmigung, im Rahmen von Modellprojekten ab der kommenden Woche Läden, Kultur und Außengastronomie in sicheren Zonen zu öffnen. Heute stellte sich heraus, dass die Kommune entgegen der im Antrag gemachten Angaben nicht alle Anforderungen erfüllt. Somit musste die Genehmigung leider heute wieder entzogen werden.
Neben einer Inzidenz von unter 100, einem Testkonzept für ein abzugrenzendes Projektgebiet, einem Konzept für einen Ordnungs- und Sicherheitsdienst und dem Einverständnis des zuständigen Gesundheitsamtes, ist die Teilnahme an einem app-basierten System der digitalen Kontaktnachverfolgung (z.B. Luca-App) unbedingte Voraussetzung für die Genehmigung dieser Projekte.
Die Samtgemeinde Elbtalaue legte ein schlüssiges und überzeugendes Konzept vor. Dabei gaben die Verantwortlichen an, alle Anforderungspunkte zu erfüllen. Heute erhielt das Sozial- und Gesundheitsministerin die Information, dass sowohl die digitale Kontaktnachverfolgung sowie das Einvernehmen des zuständigen Gesundheitsamtes Uelzen / Lüchow-Dannenberg noch nicht vorliegt.
Die Samtgemeinde Elbtalaue hat, ebenso wie die anderen im ersten Auswahlprozess nicht zum Zug gekommenen Kommunen, die Möglichkeit, ihr Konzept bis 13. April, 18 Uhr nachzubessern und sich an der zweiten Auswahlrunde zu beteiligen.