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Naturkatastrophe im Urlaub

Naturkatastrophen & Co.: Wann Reisen kostenfrei stornierbar sind

10. Juli 2025/in Panorama

ADAC klärt über rechtliche Möglichkeiten bei Krisen, Krankheiten und Naturereignissen auf.

MÜNCHEN (redu). Brände auf Kreta, Evakuierungen bei Marseille, politische Unruhen in verschiedenen Reiseländern – immer häufiger werden Urlaubsregionen von Krisen oder Naturkatastrophen betroffen. Für viele Reisende stellen sich dabei wichtige Fragen: Wann ist eine kostenfreie Stornierung möglich? Welche Rechte gelten bei Abbruch oder Umbuchung? Der ADAC gibt hierzu eine rechtliche Orientierung.

Pauschalreise: Rücktritt möglich bei außergewöhnlichen Umständen

Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können in bestimmten Fällen kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Voraussetzung ist das Vorliegen sogenannter „unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände“, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Dazu zählen laut ADAC unter anderem Naturkatastrophen wie Waldbrände, politische Unruhen oder auch Terroranschläge.

Entscheidend ist jedoch die konkrete Lage am Reiseziel und der zeitliche Zusammenhang zur geplanten Reise. Ein Rücktritt ohne Kosten ist nur dann möglich, wenn die Reise unmittelbar bevorsteht und die Gefahrensituation real und aktuell ist. Wer lediglich aus Sorge oder Unsicherheit absagt, obwohl keine konkrete Beeinträchtigung vorliegt, muss mit Stornokosten des Veranstalters rechnen.

Individualreisen: Strenge Stornobedingungen, kaum rechtlicher Schutz

Anders stellt sich die Lage bei selbstorganisierten Reisen dar. Wer Flug, Hotel und andere Leistungen individuell gebucht hat, unterliegt den Stornobedingungen der einzelnen Anbieter. Diese sehen in der Regel keine kostenfreie Stornierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände vor. Ausnahmen gelten nur, wenn die Leistungen nachweislich nicht erbracht werden können – etwa weil das Hotel aufgrund einer Evakuierung nicht zugänglich ist.

Erst wenn das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung für die betreffende Region ausspricht oder gar zur Evakuierung rät, lassen sich bei Individualreisen rechtlich Ansprüche auf Rückzahlung oder Umbuchung durchsetzen. Ohne eine solche offizielle Einschätzung liegt die Entscheidung über Kulanz bei den Anbietern.

Was tun im Krisenfall während der Reise?

Treten Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Ereignisse während des laufenden Urlaubs auf, kommt es auf die Art der Reisebuchung an. Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden zu helfen – etwa durch Umbuchung, vorzeitige Rückreise oder Bereitstellung einer sicheren Unterkunft.

Kann die Rückreise aufgrund der Situation vor Ort nicht wie geplant erfolgen, muss der Reiseveranstalter eine alternative Unterbringung für maximal drei Nächte organisieren. Diese Pflicht gilt jedoch nicht unbegrenzt und nur bei Pauschalreisen.

Individualreisende sollten sich in solchen Fällen an das zuständige Konsulat oder die Botschaft wenden. Diese Stellen bieten in Krisenlagen organisatorische Unterstützung, können jedoch keine Kostenerstattung oder Umbuchungen übernehmen. Daher ist Eigeninitiative gefragt.

Versicherungen: Schutz bei Rücktritt, Abbruch und Krankheit

Ein weiterer zentraler Aspekt ist der Versicherungsschutz. Wer vor Reiseantritt schwer erkrankt, kann mit einer bestehenden Reiserücktrittsversicherung oft kostenfrei stornieren. Voraussetzung ist eine ärztlich attestierte, schwerwiegende Erkrankung, die eine Reise unmöglich macht. Leichte Erkrankungen oder bloße Unpässlichkeiten reichen dafür in der Regel nicht aus.

Tritt eine Krankheit während der Reise auf, kann das – insbesondere außerhalb Europas – hohe Kosten verursachen. Deshalb rät der ADAC dringend zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt notwendige Behandlungen und gegebenenfalls auch Rücktransporte.

Für unvorhergesehene Unterbrechungen oder den vorzeitigen Abbruch der Reise kann eine Reiseabbruchversicherung einspringen. Sie übernimmt etwa Kosten für ungenutzte Reiseleistungen oder zusätzliche Rückreisekosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt.

Vorsorge und Information: Risiken frühzeitig erkennen

Der ADAC empfiehlt, sich bereits vor der Reise über die aktuelle Sicherheitslage am Urlaubsort zu informieren. Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes bieten eine erste Orientierung. Auch Wetterdienste und lokale Medien können Hinweise auf mögliche Risiken geben.

Zudem sollten alle Versicherungsunterlagen vor Reisebeginn überprüft und wichtige Notfallkontakte griffbereit aufbewahrt werden. Bei Buchungen ist es sinnvoll, auf flexible Tarife zu achten und im Zweifel frühzeitig das Gespräch mit Veranstaltern oder Versicherungen zu suchen.

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