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Ehernamtliche Helfer des DRK

Neues Helfergleichstellungsgesetz soll Ehrenamt im Katastrophenschutz stärken

5. Februar 2024/in Niedersachsen

CDU initiiert Gesetzesänderung für faire Behandlung ehrenamtlicher Helfer

HANNOVER (redu/bg). Die CDU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes vorgelegt, der eine wesentliche Verbesserung der Freistellungs- und Erstattungsansprüche für ehrenamtliche Helfer in Katastrophenschutz, Rettungsdienst und bei freiwilligen Hilfsorganisationen anstrebt. Mit dem sogenannten Helfergleichstellungsgesetz sollen bisherige Ungleichheiten beseitigt und die Anerkennung sowie Unterstützung für die ehrenamtliche Arbeit signifikant erhöht werden.

Der vorgestellte Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, eingereicht am 30. Januar 2024, beabsichtigt, die rechtlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Helfer im Katastrophenschutz, in der Wasser- und Bergrettung sowie im erweiterten Rettungsdienst zu verbessern. Das Hauptziel des Entwurfs ist es, eine Gleichstellung aller ehrenamtlichen Kräfte zu erreichen, indem die bereits für das Technische Hilfswerk (THW) und die Freiwilligen Feuerwehren geltenden Regelungen zur Freistellung von der Arbeit und zur Erstattung von Auslagen auf alle ehrenamtlichen Helfer ausgeweitet werden.

Diese Anpassungen sollen eine einheitliche und gerechte Behandlung sicherstellen und reflektieren die wichtige Rolle, die ehrenamtliche Helfer in der Bewältigung von Katastrophen und Großschadensereignissen spielen. Dieses soll in Zukunft auch für Einsätze gelten, die von einer niedersächsischen Leitstelle, auf Anordnung einer niedersächsischen Einsatzleitung oder einer niedersächsischen Kommune zur Abwehr einer konkreten Gefahr ausgelöst werden. Als Beispiel seien hier genannt die Einsätze bei schweren Verkehrsunfällen auf der Autobahn, Massenanfall von Verletzten (MANV), Evakuierungsmaßnahmen oder Extremwetterlagen. Durch die Erweiterung der Regelungen, die bisher nur für Angehörige der freiwilligen Feuerwehr in vollem Umfang galten, wird eine deutliche Aufwertung und bessere Absicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit angestrebt.

Die Änderungen betreffen sowohl das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) als auch das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz (NRettDG) und beinhalten unter anderem die Ausweitung der Freistellungs- und Erstattungsansprüche auf Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die von den Hilfsorganisationen selbst organisiert werden. Dies soll gewährleisten, dass ehrenamtliche Kräfte im Einsatzfall über das notwendige Fachwissen verfügen.

Der Gesetzentwurf vom 30. Januar 2024 stellt einen bedeutenden Schritt zur Anerkennung und Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit im Bereich des Katastrophenschutzes dar. Er unterstreicht die unverzichtbare Rolle ehrenamtlicher Helfer in der Gesellschaft und zielt darauf ab, ihre Leistungen gerecht zu würdigen und ihnen eine bessere rechtliche und finanzielle Absicherung zu bieten.

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