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Neufassung des „Rahmen-Hygieneplan Corona Schule" veröffentlicht – Corona Schule

Neufassung des „Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ veröffentlicht

8. August 2020/in Niedersachsen
Veröffentlicht: 08. August 2020, 11:16 Uhr

HANNOVER (PM). Rund drei Wochen vor dem Start des Schuljahres 2020/2021 hat das Niedersächsische Kultusministerium den aktualisierten „Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ veröffentlicht und den Schulleitungen zur Verfügung gestellt. Schwerpunktmäßig ist die neue Version um die Regelungen für den eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) an den Schulen ergänzt worden.

Voraussetzung für den eingeschränkten Regelbetrieb ist, dass die landesweiten Infektionszahlen vergleichsweise niedrig bleiben. „Wir beobachten mit Sorgfalt und Vorsicht die steigenden Infektionszahlen, sehen aber aktuell keine Veranlassung für eine Anpassung unserer angekündigten Strategie des eingeschränkten Regelbetriebs zum Start des neuen Schuljahres. Wir behalten das Infektionsgeschehen aber weiterhin stetig im Blick und werden die Lage – wie geplant – zwei Wochen vor Ferienende erneut neu bewerten“, so die Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium, Gaby Willamowius. „Mit dem jetzt veröffentlichten aktualisierten Rahmen-Hygieneplan geben wir den Schulleitungen und Lehrkräften rechtzeitig für alle Szenarien eine wirksame Ergänzung zum schuleigenen Hygieneplan an die Hand, um zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und aller an Schule Beteiligten beizutragen.“

 

Um den eingeschränkten Regelbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben. Unter Kohorten werden festgelegte Gruppen bzw. Jahrgänge verstanden, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben. Dadurch lassen sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen. Durch den Wegfall des Abstandsgebots zwischen den Schülerinnen und Schülern bekommt die konsequente Umsetzung der Lüftung von Räumen eine besondere Bedeutung. Zudem wird im Szenario A das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts in bestimmten Situationen verpflichtend vorgegeben. Im Unterricht und innerhalb einer Kohorte muss kein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden. Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Enge) ein Abstand von mindestens 1,5 m zu Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet werden kann. Das betrifft in der Regel Gänge, Flure, Versammlungsräume etc. sowie gegebenenfalls auch das Außengelände. Bei versetzten Pausenzeiten oder kohortenspezifischen Pausen kann das Tragen der MNS entfallen.

Wenn es regional wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommen sollte und das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass das regionale Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) nicht mehr zulässt, wird in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Szenario B (Schule im Wechselmodell) gewechselt, welches eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause vorsieht. Im Szenario B bleibt die bisherige Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen, darüber hinaus sind die vorgesehenen Hygiene- und Abstandsregeln wieder anzuwenden.

Bei lokalen oder landesweiten Schulschließungen bzw. Quarantänemaßnahmen tritt das Szenario C in Kraft. Neben regionalen Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzende durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen dann ausschließlich zu Hause und die Lehrkräfte leiten an und kommunizieren regelmäßig mit den Schülerinnen und Schülern.

In Zeiten der Corona-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt wurde diesbezüglich klargestellt, dass bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) die Schule besucht werden kann. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

 

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