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Hochwassergrenze

Niedersachsen bietet finanzielle Unterstützung für privat betroffene Hochwasseropfer

17. Januar 2024/in Niedersachsen

Landesregierung reagiert auf Hochwasserfolgen mit Hilfsprogramm für Privatpersonen in akuten Notlagen

HANNOVER (red). Angesichts der erheblichen Schäden durch das jüngste Hochwasser in Niedersachsen stellt das Umweltministerium eine Soforthilfe für Privatpersonen bereit, die in akute Notlagen geraten sind. Diese Maßnahme soll den betroffenen Bürgern helfen, die unmittelbaren finanziellen Folgen des Hochwassers zu bewältigen.

Das Hochwasser der vergangenen Wochen in Niedersachsen hat zu dramatischen Schäden geführt und zahlreiche Privathaushalte in akute Notlagen versetzt. Als Reaktion darauf hat das niedersächsische Umweltministerium eine Billigkeits-Richtlinie für kurzfristige Unterstützungen vorgestellt. Diese Richtlinie, die in Kürze in Kraft tritt, ermöglicht betroffenen Privatpersonen, Anträge auf Nothilfen bei den zuständigen Landkreisen oder kreisfreien Städten zu stellen.

Das Ministerium reagiert damit auf die dringende Notwendigkeit, schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten. Infolge des Hochwassers müssen viele Betroffene beispielsweise dringend Möbel ersetzen, umziehen oder Reparaturen vornehmen, die zu finanziellen Engpässen führen können. Die Soforthilfe richtet sich speziell an Privathaushalte, die unmittelbar von Hochwasserschäden betroffen sind.

Die finanzielle Unterstützung sieht vor, dass Haushalte bei einem Gesamtschaden von mindestens 5.000 Euro eine Soforthilfe von 1.000 bis 2.500 Euro erhalten können. In besonders akuten Notlagen kann diese Unterstützung sogar bis zu 20.000 Euro betragen. Auch bei geringeren Schäden unter 5.000 Euro können in Härtefällen Ausgleichszahlungen erfolgen. Die Hilfen sind grundsätzlich nicht rückzahlbar und müssen durch Quittungen oder Rechnungen belegt werden.

Antragsberechtigt sind Haushalte im Einzugsgebiet aller betroffenen Gewässer, darunter Weser, Wümme, Hunte, Soeste, Ems, Vechte, Sude, Seege, Ilmenau und Jeetzel sowie deren Nebenflüsse. Die Anträge können bis zum 22. März 2024 schriftlich eingereicht werden.

Umweltminister Christian Meyer betonte die Wichtigkeit dieser Maßnahme und erklärte, dass Niedersachsen in Zukunft weiter in den Hochwasser- und Küstenschutz investieren wird. Dies sei notwendig, da durch die Klimakrise zunehmend Extremwetterereignisse zu erwarten sind. Der Minister unterstrich, dass Niedersachsen zusammenhält und den Betroffenen in dieser schwierigen Zeit hilft.

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