Niedersachsen hebt Sonn- und Feiertagsfahrverbot teilweise auf
Land reagiert auf anhaltendes Niedrigwasser und mögliche Verlagerungen von den Wasserstraßen auf die Straße.
HANNOVER (redu) – Niedersachsen hebt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen bis zum 31. August 2026 teilweise auf. Die Ausnahme gilt ab sofort für notwendige Ersatzverkehre, die wegen des anhaltenden Niedrigwassers von den Wasserstraßen auf den Straßengüterverkehr verlagert werden.
Mit der Regelung will das Land notwendige Umverlagerungen erleichtern, weil Einschränkungen der Binnenschifffahrt die Warenströme zunehmend beeinträchtigen.
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot wird für geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen mit Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für Lastwagen mit Anhängern ausgesetzt, sofern es sich um Ersatzverkehre infolge des Niedrigwassers handelt.
Hintergrund ist nach Angaben des Landes das anhaltende Niedrigwasser auf relevanten Wasserstraßen. Dadurch ist die Binnenschifffahrt erheblich eingeschränkt. Niedersachsen rechnet deshalb mit notwendigen Verlagerungen von Transporten auf den Straßengüterverkehr.
Land will Lieferketten stabilisieren
Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne erklärte, die angespannte Lage auf den Bundeswasserstraßen erfordere pragmatische Lösungen. Wichtig sei, Lieferketten und Warenströme zu stabilisieren und Produktionsstopps zu verhindern.
Tonne kündigte zugleich an, sich in der kommenden Woche mit den Beteiligten darüber auszutauschen, ob weitere Schritte notwendig sind. Das Land hätte nach seinen Angaben ein besser abgestimmtes gemeinsames Verfahren der Bundesländer begrüßt.
Niedersachsen kritisiert kurzfristiges Vorgehen
Der Minister kritisierte, der Bund sei erst sehr spät und kurzfristig mit der Bitte an die Länder herangetreten, die Fahrverbote sofort aufzuheben. Künftig müsse ein solches Vorgehen besser koordiniert werden.
Zudem forderte Tonne zusätzliche Investitionen des Bundes in die Wasserstraßen. Funktionierende Wasserwege seien für einen funktionierenden Wirtschaftskreislauf von zentraler Bedeutung.
Die Ausnahme gilt ab sofort zunächst bis zum 31. August 2026. Ein entsprechendes Schreiben wurde an die Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, selbständige Gemeinden sowie weitere zuständige Straßenverkehrsbehörden versandt.




