Region Hannover begrenzt Sommerbewässerung erneut
Wasserstrategie der Region sieht Einschränkungen bei Hitze zwischen 11 und 17 Uhr vor.
REGION HANNOVER (redu). Auch in diesem Sommer gelten in der Region Hannover zeitlich begrenzte Bewässerungsverbote bei hohen Temperaturen. Landwirtschaft, private Gärten und Sportanlagen dürfen bei über 27 Grad zwischen 11 und 17 Uhr nicht beregnet werden.
Die Region Hannover führt die im Vorjahr eingeführten Bewässerungsregeln zum Schutz des Grundwassers fort. Vom 1. Juni bis zum 30. September darf an besonders heißen Tagen in der Zeit von 11 bis 17 Uhr keine Beregnung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, privater und öffentlicher Grünflächen sowie Sportanlagen erfolgen.
Voraussetzung für das Inkrafttreten ist eine Lufttemperatur von mindestens 27 Grad, gemessen an der Wetterstation am Flughafen Langenhagen.
Unabhängig von Tageszeit und Temperatur dürfen weiterhin wassersparende Bewässerungstechniken wie die Tröpfchenbewässerung in der Landwirtschaft oder punktuelle Beet- und Baumbewässerungen eingesetzt werden. Auch die Nutzung von Regenwasser aus Zisternen bleibt uneingeschränkt möglich.
Umweltdezernent Jens Palandt betonte, dass trotz relativ wasserreicher Jahre 2023 und 2024 die Grundwassersituation kritisch sei. Die zeitlich begrenzten Einschränkungen seien ein zentraler Bestandteil der Wasserstrategie der Region. Ziel sei es, auch langfristig eine stabile Versorgung mit Wasser sicherzustellen.
Laut Palandt hätten sich die Regelungen in der Vergangenheit bewährt. Sie würden mit moderatem Aufwand eingehalten und hätten bei Sportvereinen sowie in der Landwirtschaft größtenteils auf Verständnis gestoßen. Verstöße gegen die Vorgaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, bisher seien allerdings keine Bußgelder nötig gewesen.
Zusätzlich unterstützt die Region Hannover Kommunen und Sportvereine bei der Umsetzung klimaanpassender Maßnahmen. Eine Million Euro stehen über die Förderrichtlinie „Klimafolgenanpassung“ bereit. Förderfähig sind unter anderem wassersparende Bewässerungssysteme, unbewässerte Sportplatzbeläge, Regenwasserspeicher, Entsiegelung und Begrünung oder Hochwasserschutzmaßnahmen.
Pro Projekt sind bis zu 50.000 Euro möglich. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Tochtergesellschaften und Sportvereine aus dem Stadt- oder Regionssportbund Hannover.
Ein Beispiel für eine geförderte Maßnahme ist die Tennisgemeinschaft Hannover. Sie wandelt zwei ihrer acht Plätze in Hardcourtfelder um, die ohne Beregnung auskommen. Eine neue elektronische Anlage versorgt die übrigen Plätze in den Nachtstunden effizient mit Wasser. Die Region beteiligt sich mit der maximalen Fördersumme von 50.000 Euro.