Aufstallung

Region Hannover ordnet Aufstallung wegen Vogelgrippe an

Allgemeinverfügung gilt ab 31. Oktober 2025 für Haltungen mit mehr als 50 Tieren.

REGION HANNOVER (redu) – Wegen zunehmender Fälle von Vogelgrippe hat die Region Hannover eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen. Ab dem 31. Oktober 2025 müssen alle Haltungen mit mehr als 50 Tieren das Geflügel in geschlossenen Ställen oder geschützten Vorrichtungen unterbringen.

Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 31. Oktober 2025 und bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Betroffen sind alle Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren, darunter Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Wachteln und andere Arten. Diese Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen mit nach oben gesicherter Abdeckung und seitlicher Begrenzung gehalten werden.

Netze oder Gitter dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Maschenweite nach oben höchstens 25 Millimeter beträgt. Dadurch soll verhindert werden, dass Wildvögel mit Hausgeflügel in Kontakt kommen und Krankheitserreger übertragen können.

Ausnahmen von der Aufstallpflicht sind nur in besonderen Fällen möglich. Wenn die Haltung in geschlossenen Ställen aus baulichen oder tierschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, kann eine Genehmigung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise weitestgehend ausgeschlossen bleibt und keine Risiken für die Tierseuchenbekämpfung bestehen. Anträge können telefonisch unter 0511/616-22095 oder per E-Mail an verbraucherschutz@region-hannover.de gestellt werden.

Die Entscheidung beruht auf einer Risikobewertung nach der Geflügelpest-Verordnung. Dabei wurden laut Region Hannover Faktoren wie das Vorkommen von Wildvögeln, die Geflügeldichte und die aktuelle Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) berücksichtigt. Das FLI hatte am 20. Oktober 2025 vor einem hohen Risiko des Wiederaufflammens der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation gewarnt.

In der Region Hannover wurden bislang neun Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln bestätigt. Die Region gilt als Durchzugsgebiet für Watt- und Wasservögel und weist mehrere Feuchtgebiete und Flüsse auf, in denen sich Wildvögel sammeln. Diese Umstände erhöhen das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Nutzgeflügelbestände.

Darüber hinaus erinnert die Region Hannover alle Geflügelhalter an die Pflicht zur Registrierung ihrer Bestände – auch private Kleinhaltungen müssen gemeldet sein. Neuanmeldungen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Zur Eindämmung der Vogelgrippe weist die Region außerdem auf die Bedeutung von Hygienemaßnahmen in allen Haltungen hin. Tierhalter sollen direkten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermeiden und Stallzugänge regelmäßig reinigen und desinfizieren.

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