Reiserückkehrer können sich ab diesem Samstag kostenlos testen lassen

BERLIN. Wer aus dem Ausland nach Deutschland als Auslandsurlauber wieder einreist, der kann sich innerhalb von 72 Stunden einem freiwilligen Corona-Test unterziehen. Der Test ist kostenlos. Für die Kosten kommen die Krankenkassen auf.

Durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Rahmenbedingungen diese Woche festgelegt. „Die steigenden Infektionszahlen in Deutschland sind ein deutliches Warnsignal. Das Virus macht keine Ferien“, so Spahn.

Die Corona-Tests können nach der Rückkehr über die Gesundheitsämter, spezielle Testzentren oder niedergelassene Ärzte innerhalb von 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Über die einheitliche Telefonnummer 116 117 können sich Bürger über das nächst liegende Testzentrum informieren.

Für Einreisende aus ausgewiesen Risikogebieten gilt, dass sie einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ansonsten müssen die betreffenden Personen sich direkt nach Ankunft nach Hause begeben und dort eigenverantwortlich zwei Wochen lang isolieren (häusliche Quarantäne). Während der Quarantäne ist es nicht erlaub, dass Haus zu verlassen bzw. Besuch zu empfangen. Gleichzeit müssen sie sich bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. Auf dieses Verfahren haben sich Bund und Länder geeinigt.

Bundesminister Jens Spahn hat angekündigt, dass für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus internationalen Risikogebieten ab kommender Woche eine Testpflicht angeordnet werden wird. Welche Risikogebiete davon betroffen sind, kann direkt auf der Seite des Robert Koch-Institutes (RKI) www.rki.de ersehen werden, die permanent aktualisiert wird. Selbst ein derzeit nicht betroffenes Land kann innerhalb eines Urlaubs zum Risikogebiet erklärt werden. Urlauber sollten sich daher unbedingt kurz vor ihrer Rückreise nach Deutschland darüber informieren.

Die Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten, die nach Deutschland einreisen, gilt für alle Reisemittel (Flugzeug, Schiff, Bahn, Bus oder dem eigenen Fahrzeug). An vielen Flughäfen sind in den letzten Tagen Testzentren eingerichtet worden. Diese sind aber ausschließlich nur für ankommende Flugreisende vorgesehen. Reiseunternehmen wie Airlines, Reedereien sowie Bahn- und Busbetreiber sollen verpflichtet werden, rechtzeitig mehrsprachige Informationsblätter zur Testpflicht an ihre Kunden zu verteilen.

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