Verkehrsunfalldienst

Sekundenschlaf führt zu schwerem Auffahrunfall auf der A2

Audi kollidiert mit Sattelzug – drei Personen verletzt, hoher Sachschaden.

HANNOVER (redu) – Bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn 2 zwischen Bad Nenndorf und Lauenau sind in der Nacht zu Donnerstag, 30. Oktober 2025, zwei Personen schwer und eine Person leicht verletzt worden. Ein 19-jähriger Autofahrer aus Versmold hatte offenbar aufgrund von Sekundenschlaf die Kontrolle über seinen Wagen verloren und prallte gegen einen vorausfahrenden Sattelzug.

Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr der 19-jährige Mann aus Versmold gegen 02:10 Uhr mit einem Audi die Autobahn 2 in Fahrtrichtung Dortmund. Auf dem linken von drei Fahrstreifen saßen mit ihm eine 42-jährige Frau und ein 45-jähriger Mann, beide ebenfalls aus Versmold.

Ersten Ermittlungen zufolge verlor der Fahrer infolge von Sekundenschlaf die Kontrolle über das Fahrzeug und geriet nach rechts auf den Hauptfahrstreifen. Dort stieß der Audi mit der vorderen rechten Fahrzeugseite unter die linke hintere Ecke des Aufliegers eines vorausfahrenden Sattelzugs der Marke Scania.

Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Wagen schwer beschädigt. Die 42-jährige Beifahrerin war kurzzeitig im Fahrzeug eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit werden. Sie und der 45-jährige Mitfahrer erlitten schwere Verletzungen, während der 19-jährige Fahrer leicht verletzt wurde. Alle drei wurden vom Rettungsdienst, teilweise unter notärztlicher Begleitung, in umliegende Krankenhäuser gebracht.

Der 43-jährige Fahrer des Sattelzugs und sein 32-jähriger Beifahrer aus Wallenhorst blieben unverletzt. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 85.000 Euro geschätzt.

Für die Dauer der Rettungsmaßnahmen und Unfallaufnahme wurde die Autobahn in Fahrtrichtung Dortmund bis etwa 02:30 Uhr voll gesperrt. Danach konnte der linke Fahrstreifen wieder freigegeben werden. Die Abschlepparbeiten dauerten bis gegen 06:30 Uhr an.

Der Verkehrsunfalldienst Hannover hat die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen. Gegen den 19-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

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