Stabil niedriges Corona-Infektionsgeschehen ermöglicht weitere Öffnungsschritte
HANNOVER. Die Neuerkrankungen mit Covid-19 haben sich aktuell in Niedersachsen auf einem stabil niedrigen Niveau eingependelt. Grund für die Landesregierung weitere vorsichtige Öffnungsschritte des Stufenplans sowie des Bund-Länder-Beschlusses vom 6. Mai umzusetzen. Die „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ wurde entsprechend geändert und kann online hier in Gänze eingesehen werden. In der Anlage haben wir für Sie eine Überarbeitungsfassung beigefügt, in der Sie alle Änderungen erkennen können.
Wichtig ist, die Lockerungen sind nur aufgrund des Erfolgs der bisherigen Maßnahmen möglich geworden. Bis es einen Impfschutz oder ein wirksames Medikament gibt, bitten wir Sie auch in den nächsten Wochen weiterhin um die Reduzierung der physischen Kontakte auf das absolut notwendige Minimum. Letztlich ist das die wirkungsvollste Maßnahme, um die Ausbreitung des Virus weiter zu verlangsamen.
Schule Nach und nach kehren weitere Jahrgänge zurück in die Schulen: Am Montag, 25. Mai, nehmen die 11. Klassen der allgemein bildenden Schulen sowie die Klassen 5 bis 9 an den Förderschulen „Geistige Entwicklung“ ihren Präsenzunterricht wieder auf. Auch weitere Klassen und Fachstufen an den berufsbildenden Schulen kommen zurück in die Schule.
Nach den Pfingstferien am 3. Juni sollen dann die Jahrgänge 7 und 8 an ihre jeweiligen Schulen zurückkehren, ebenso die zweiten Klassen an den Grundschulen. Weitere zwei Wochen später – am 15. Juni – folgen nach bisherigem Plan die Klassen 5 und 6 sowie die Erstklässler. Mitte Juni sind dann bei gleichbleibend niedrigen Infektionszahlen – voraussichtlich alle Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen wieder zurück in der Schule.
Kinderbetreuung / Notgruppen
Tagespflegepersonen können ab Montag mit den von ihnen betreuten Kindern Spielplätze besuchen. Das gilt auch, wenn die Kinder aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Bisher war das durch das allgemeine Kontaktverbot mit der Ausnahme für Personen aus einem Haushalt nicht möglich.
Wirtschaft & Tourismus
Mit der ab dem 25. Mai geltenden Verordnung weitet die Landesregierung die bereits seit dem 6. Mai geltenden Lockerungen für den Tourismus weiter aus.
Nach Ferienwohnungen und -häusern sowie Campingplätzen können nun auch Hotels und Pensionen wieder für Gäste öffnen. Zusätzlich wird die bisherige Beschränkung, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze zu 50 Prozent zu belegen, auf 60 Prozent hochgesetzt. Diese gilt dementsprechend auch für die Auslastung der niedersächsischen Hotels. Eine Wiederbelegungsfrist wie sie für Ferienwohnungen und -häuser gilt, wird es für Hotels nicht geben. Eine weitere gute Nachricht gibt es für den Tourismus in Niedersachsen: Sowohl Schifffahrten zu touristischen Zwecken als auch Kutschfahrten und kleine Stadtführungen mit bis zu zehn Personen können unter den geltenden Hygieneauflagen wieder stattfinden. Auch Seilbahnen dürfen wieder öffnen, wenn sie zunächst erst einmal 50 Prozent der Fahrgäste befördern.
Auch Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen.
Soziales
Aufgrund der notwendigen Schutzmaßnahmen konnten viele Leistungen und Angebote nicht oder nur eingeschränkt bspw. per Telefon- oder Videoberatung erbracht werden.
Ab kommenden Montag können Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesförderstätten wieder bis zur Hälfte der Plätze öffnen.
Einrichtungen der Tagespflege für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen können mit einem entsprechenden Hygienekonzept ab Montag wieder maximal die Hälfte der vereinbarten Plätze belegen.
Darüber hinaus können Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugendbildungsstätten und vergleichbare Einrichtungen wieder Einzelpersonen und Familien beherbergen und bis zu 60 Prozent ihrer Betten gleichzeitig vermieten. Gruppenveranstaltungen und -angebote sowie die Aufnahme von Gruppen bleiben vorerst untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Heimvolkshochschulen.
Weiter können soziale Hilfen, Beratungsangebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe wieder öffnen. Ebenso können einzelne Personen oder Personen eines Hausstandes wieder soziale, pädagogische und psychologische Beratungsstellen aufsuchen. Das sind zum Beispiel Beratungsstellenstellen für Senioren, Pflege, Familien, Wohnungs- und Obdachlose. Dazu gehören weiter Erziehungsberatungsstellen, Angebote der Migrationsberatung, Gewaltberatung, Lebensberatung, Drogenberatung, Suchtberatung und Anerkennungsberatung.
Ebenfalls zum 25. Mai können offene, gruppenbezogene und gemeinwesenorientierte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bis zu 10 Personen, einschließlich der Aufsichtspersonen, öffnen.
Inneres & Sport
Nach der Öffnung der Sportanlagen im Freien folgt am Montag die der Sporthallen unter Einhaltung der geltenden Regelungen. Im Bereich des Profisports dürfen Mannschaften, die am Spielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga – gleich welcher Sportart – oder der 3. Fußball-Liga teilnehmen, auch mit Kontakt ihre Sportart (Training und Wettkampf) ausüben. Grundlage hierfür ist ein medizinisches, organisatorisches und hygienisches Konzept nach dem Vorbild des von DFL und DFB vorgelegten Konzeptes „Sportmedizin/Sonderspielbetrieb im Profifußball“.
Unter folgenden Voraussetzungen soll die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder möglich sein:
– Die Sportausübung muss kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgen.
– Ein Abstand von mindestens 2 Metern muss eingehalten werden.
– Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen auch in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden.
– Die Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume – ausgenommen Toiletten – müssen geschlossen bleiben
– Warteschlangen beim Zutritt zur Sportanlage sind zu vermeiden.
– Zuschauerinnen und Zuschauer sind nach wie vor ausgeschlossen.
Wettkämpfe werden möglich sein, wenn diese die Voraussetzungen konsequent und uneingeschränkt einhalten. Dies werden nach wie vor die Individual- und Einzelsportarten besser können. Vor der Ausrichtung des Wettkampfes sollte aber immer ein Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufgenommen werden, um mögliche Fragestellungen zu klären und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Den Vereinen sowie den Sportlerinnen und Sportlern werden erneut Hilfestellungen in Form von FAQs an die Hand gegeben. Diese FAQs kommen bei den Vereinen und Sportlerinnen und Sportlern sehr gut an und helfen bei den häufigsten und drängendsten Fragen rund um die Verordnung und die Wiederaufnahme des Sportbetriebs.
Wissenschaft & Forschung
Außerschulische Bildungsangebote – dazu zählen u.a. Volkshochschulkurse und Heimvolkshochschulkurse mit Übernachtung – dürfen wieder wahrgenommen werden. Auch Prüfungen dürfen stattfinden. Dies gilt auch für die Musikschulen. Bläserensembles und Bläserorchester sowie Chöre dürfen ab dem 25. Mai einzeln oder in Kleingruppen mit bis zu vier Personen unterrichtet werden. Für alle Einrichtungen gilt: Eine Wiederaufnahme der Angebote ist nur dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann. Außerdem müssen die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgenommen und drei Wochen lang von der Einrichtung aufbewahrt werden.
Die geänderte Verordnung gilt ab Montag, 25. Mai 2020. Die Regelungen mit Ablauf des 10. Juni 2020 außer Kraft.