Stephan Weil äußert sich zu Zuschauerinnen und Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen
HANNOVER (PM). „Gleich zu Beginn möchte ich unterstreichen, dass ich davon ausgehe, dass die heute getroffene Einigung zum Umgang mit Zuschauerinnen und Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen auch eine Blaupause sein sollte für alle anderen Großveranstaltungen – auch im Kulturbereich!
Bund und Länder haben sich zur Vorbereitung des heute gefassten Beschlusses intensiv mit den Hygienekonzepten der Deutschen Fußball Liga und anderer Sportfachverbände auseinandergesetzt. Diese Hygienekonzepte sind nun die Grundlage für einen zunächst sechswöchigen Probebetrieb, der von den Verbänden wissenschaftlich begleitet werden soll.
Dabei gelten die folgenden Leitlinien:
• Das regionale Pandemiegeschehen muss eine Großveranstaltung mit Besucherinnen und Besucher vertretbar erscheinen lassen. Die Teilnahme von Zuschauerinnen und Zuschauer ist nicht möglich, wenn die 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner am Austragungsort größer/gleich 35 und das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar ist. Wenn in einer Region dieser Wert erreicht ist, sollten dort keine zusätzlichen Risiken ermöglicht werden.
• Die Nachverfolgung von Infektionsketten muss ermöglicht werden durch die Personalisierung von Tickets vorzugsweise über vollständige digitale Lösungen.
• Sichergestellt werden muss auch die Einhaltung des Abstandsgebots von 1,5 m entsprechend der jeweiligen Landesregelungen.
• Unbedingt notwendig ist auch eine Entzerrung der Besucherströme beim Hinein- und beim Herausgehen.
• Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke sollen verboten werden, alkoholisierten Personen wird der Zutritt verweigert.
• Je nach Veranstaltungsort sind Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Veranstaltung vorgesehen. In Niedersachsen planen wir – wie gestern angekündigt – ab dem 1. Oktober , dass in Innenräumen grundsätzlich eine Alltagsmaske zu tragen ist , außer wenn der Mindestabstand gewahrt werden kann.
• In jedem Fall muss für eine ausreichende Lüftung und oder Luftdesinfektion beziehungsweise Luft Filterung in Hallen gesorgt werden. So soll eine Konzentration von Aerosolen verhindert werden.
• Die Zuschauerkapazitäten bestimmen sich nach der Anzahl der Personen, die mit dem vorhandenen Platz und der vorhandene Infrastruktur (ÖPNV, Sanitäranlagen etc.) in der verfügbaren Zeit unter Einhaltung des Mindestabstands bewältigt werden können. Berücksichtigt werden müssen dabei auch die Kapazitäten der örtlich zuständigen Gesundheitsämter im Hinblick auf eine später etwa notwendige Nachverfolgung von Kontaktpersonen.
• Auch in Niedersachsen wollen wir als zulässige Höchstkapazität während des Probebetriebes nur dann mehr als 1.000 Zuschauer zulassen, wenn damit ein Anteil von 20 % der jeweiligen Stadien- oder Hallenkapazität nicht überschritten wird. 20 % ist also der Richtwert, der innerhalb dieses ersten sechswöchigen Probebetriebs nicht überschritten werden darf.
Wir werden schnellstmöglich für Niedersachsen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung dieser Einigung schaffen. Der genaue Zeitpunkt wird nachgereicht.
Abschließend noch einmal der Hinweis, dass es insgesamt nicht nur um Fußball geht, sondern auch um andere Sportarten und diese Grundsätze nach Erprobung auch für Kulturveranstaltungen gelten sollen.
Ich freue mich über die heute getroffene Einigung. Es wäre gut, wenn wir zu einem bundesweit einheitlichen Vorgehen bei Großveranstaltungen kämen, die Sportlerinnen und Sportler, auch die Künstlerinnen und Künstler und alle sport- und kulturbegeisterten Menschen hätten es verdient.
Unsere Pläne stehen unter dem Vorbehalt, dass die Infektionszahlen in Deutschland auch weiterhin moderat bleiben. Dafür können wir alle tagtäglich etwas tun, indem wir die bekannten Regeln einhalten: Abstand, Mund-Nasen-Bedeckung und Hygiene!“