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Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen schaltet Buchungssystem für Corona-Tests frei – Coronatest online

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen schaltet Buchungssystem für Corona-Tests frei

13. August 2020/in Niedersachsen, Gesundheit, Reisen

Hannover (kvn‐pr/ös) – Am Freitag, den 14. August 2020, um 14.00 Uhr schaltet die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen ihr landesweites Online‐Buchungssystem für Corona‐Tests frei. „Damit haben alle Reiserückkehrer in Niedersachsen die Möglichkeit, sich bei einem unserer zehn Testzentren in Niedersachsen anzumelden“, gab der KVN‐Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch heute in Hannover bekannt.

„Innerhalb weniger Tage ist es uns gelungen, bewährte Technik für diesen Zweck einzurichten. Im Zeitalter von Smartphones und Tablet‐PCs ist dies der beste Weg, Reiserückkehrern schnell und unkompliziert Zugang zu den Tests zu geben.“

Das Anmeldesystem ist am Freitag ab 14.00 Uhr auf der Homepage der KVN unter www.kvn.de Navigationspunkt „Patienten“ oder unter dem Link

www.kvn.de/coronatest

im Internet aufrufbar. Auch der Hinweistext unter der Patienten‐Notfallnummer 116117 wird auf die KVN‐Site verweisen. Testwillige können dann auf einer Startseite eines der zehn Testzentren in Niedersachsen auswählen und hier eine Terminbuchung vornehmen. Die Termine werden in einem Zeitrahmen von 72 Stunden vergeben – danach verfällt ohnehin der Anspruch für Rückkehrer aus dem Ausland auf einen kostenlosen Test. Früheste Termine werden ab Samstag, den 15. August vergeben. Die Eingabemaske erlaubt auch die Terminreservierung für mehrere Personen, also etwa eine ganze Familie. Das System zeigt an, welche Termine innerhalb des 72‐Stunden‐Zeitrahmens verfügbar sind. Über eine Karte werden dem Buchenden der Anfahrtsweg zum Testzentrum beschrieben und Erläuterungen zum Testablauf an die Hand gegeben.

Eine Testung in einem der Testzentren setzt zwingend eine Terminbuchung über das System voraus. Die Probenentnahmen sind eng zeitgetaktet – wer ohne Anmeldung kommt, hat nicht die Möglichkeit, zwischendurch „drangenommen“ zu werden.

Im Testzentrum erfahren die Patienten, wie sie über das Testergebnis informiert werden. In der Regel ist das Ergebnis binnen 24 Stunden verfügbar. Sofern der Test positiv ist, wird das Ergebnis auch an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Der Patient erhält in diesem Fall Instruktionen, wie er sich weiter zu verhalten hat. Bei negativem Ergebnis kann der Getestete über das Online‐Buchungssystem einen Termin für einen Folgetest buchen.

Die durchgehend digitale Übermittlungskette soll Erfassungsfehler wie in Bayern von vornherein vermeiden. Die Digitalcodes gewährleisten die eindeutige Zuordnung einer Testperson zu ihrem Testergebnis. Zudem werden alle niedersächsischen Testzentren mit Praxisverwaltungssoftware wie in Arztpraxen ausgestattet. Sie können entsprechend auch die Versichertenkarten von GKV‐Versicherten einlesen und damit Erfassungsfehler vermeiden.

Das Buchungssystem greift natürlich nicht bei Flugreisenden, die sich gleich nach ihrer Ankunft am Flughafen Langenhagen testen lassen wollen. Bei ihnen erfolgt die Erfassung über ihre GKVVersichertenkarte. Nur für den Fall, dass sie keine Versichertenkarte verfügbar haben, ist eine händische Erfassung der Personalien erforderlich. Doch selbst, wenn hierbei etwa ein Name falsch geschrieben werden sollte, bleibt eine zweifelsfreie Zuordnung des Testergebnisses zum Getesteten durch einen Barcode gewährleistet.

Der stellv. Vorstandsvorsitzende der KVN, Dr. Jörg Berling, zeigt sich vor allem erleichtert darüber, dass das Buchungssystem die Arztpraxen in Niedersachsen entlasten wird. „Die niedergelassenen Vertragsärzte sind vollauf mit der täglichen Grundversorgung ihrer Patienten befasst. Es ist einfach nicht ihre Aufgabe, auch noch als Telefonzentralen für die Buchung von Testterminen einzuspringen“, so der Lüneburger Hausarzt. Dessen ungeachtet führen aber viele Hausarztpraxen in Niedersachsen auch selbst Corona‐Tests durch. Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, können für einen Test ihren Hausarzt kontaktieren.

Die KVN weist darauf hin, dass sich ihr Angebot nur an Reiserückkehrer aus dem Ausland richtet, die keine Krankheitssymptome verspüren, aber sich zur Sicherheit testen lassen möchten oder zum Test verpflichtet sind, weil sie sich in einem Corona‐Risikogebiet aufgehalten haben. Ganz wichtig: „Wer Anzeichen verspürt, dass er an Corona erkrankt sein könnte – etwa bei Husten oder Halsschmerzen muss sich nach wie vor zunächst telefonisch bei seinem Hausarzt melden“, betont Dr. Berling. „Der Hausarzt wird den Test vornehmen und eventuell erforderliche Quarantänemaßnahmen einleiten.“

Folgende Testzentren werden dann in Kürze zur Verfügung stehen bzw. sind schon in Betrieb:

  • Hannover-Langenhagen
  • Göttingen
  • Braunschweig
  • Rosche
  • Nienburg
  • Osnabrück
  • Oldenburg
  • Georgsheil
  • Wilhelmshaven
  • Zeven

Hinweis:

Die Seite www.kvn.de/coronatest ist erst ab Freitag, den 14. August 2020, 14:00 Uhr aufrufbar. Vorher funktioniert der Link nicht.

Anmeldung für das Schuljahr 2021/22 ändert sich in Hannover – schulanfaengerSymboldbild © pixabay

Anmeldung für das Schuljahr 2021/22 ändert sich in Hannover

4. Juni 2020/in Hannover

HANNOVER. Die Anmeldung für Schulanfänger*innen zum Schuljahr 2021/22 wird sich dieses Jahr vom Anmeldeverfahren ändern. Hierzu teilte die Stadt Hannover mit, dass für das betreffende Schuljahr ein Anmeldung generell schriftlich erfolgen muss. Die Regelungen zur Anmeldung können bei den betreffenden Schulen unterschiedlich sein. Eltern sollten sich im Vorfeld bei der jeweiligen Grundschule informieren.

Die Corona-Krise führt zu Änderungen im Anmeldeverfahren für die Kinder, die im kommenden Jahr eingeschult werden: In diesem Jahr müssen die Schulanfänger*innen für das Schuljahr 2021/22 schriftlich bei der jeweils zuständigen Grundschule angemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten wurden von der Landeshauptstadt Hannover als Schulträgerin darüber informiert, welche Grundschule für die Einschulung der Schulanfänger*innen zuständig ist.

Die Schulen werden individuelle Regelungen zum Verfahren treffen; Erziehungsberechtigte sollten sich daher unbedingt auf der Webseite der jeweiligen Schule informieren.

Erziehungsberechtigte von Schulanfänger*innen, für die eine vorzeitige Schulaufnahme zum Schuljahr 2020/21 geplant ist, werden gebeten, sich selbstständig mit der jeweils zuständigen Grundschule in Verbindung zu setzen.

Sofern eine Anmeldung an einer frei wählbaren Grundschule in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gewünscht wird, ist die schriftliche Anmeldung an dieser Schule möglich. Die jeweils zuständige Grundschule ist darüber zwingend durch die Erziehungsberechtigten schriftlich in Kenntnis zu setzen. In allen anderen Fällen erfolgt die Anmeldung ausschließlich an der jeweils zuständigen Grundschule.

Erziehungsberechtigte, die bis jetzt noch nicht schriftlich über die jeweils zuständige Grundschule informiert worden sind, werden gebeten, sich mit dem Team Einschulung der Landeshauptstadt Hannover unter der Telefonnummer (0511) 168-43994 in Verbindung zu setzen oder die jeweils zuständige Grundschule zu kontaktieren, falls ihnen diese bekannt ist.

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