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Schlagwortarchiv für: Bundesregierung

Regeln zur Pandemiebekämpfung werden verschärft – Zweite Welle

Regeln zur Pandemiebekämpfung werden verschärft

15. Oktober 2020/in Niedersachsen

BERLIN (red.). Bei dem gestrigen Treffen der Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Bundesländer gab es nach zähem Ringen doch in vielen Punkten eine Einigung zur Bekämpfung der sprunghaft angestiegenen Infektionszahlen. Heute früh meldete das Robert Koch-Institut (RKI) die höchste Anzahl an Neuinfektionen mit 6.638 Fällen seit Ausbruch der Pandemie.

Auf folgende Punkte konnte man sich nach stundenlanger Debatte in Berlin zwischen der Kanzlerin und den Länderchefs einigen:

In Corona-Hotspots gelten maximal zehn Teilnehmer bei Treffen im öffentlichen Raum

Sobald der Inzidenzwert bei Neuinfektionen 50 übersteigt, sich nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Wenn diese Maßnahme nicht zur Abschwächung führt, wird der Wert auf fünf Personen oder Angehörigen aus zwei Hausständen reduziert.

Sperrstunden in der Nacht ab 23 Uhr bei einem Inzidenzwert über 50

In den Gemeinden oder Städten, in denen die Neuinfektionen über 50 liegen und stark steigen, wird es in Zukunft eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 23 Uhr geben. Diese geht einher mit einem Ausschankverbot für Alkohol. Ab einem Inzidenzwert oberhalb von 35 bis 50 gilt die Sperrstunde als Empfehlung.

Verschärfung der Regeln bei Feiern im öffentlichen und privaten Raum

Den Bundesbürgern wird dringend empfohlen, zu überlegen, ob bei der derzeitigen Situation private Feiern unbedingt durchgeführt werden müssen. Gerade die Feiern in privater Umgebung haben in den letzten Wochen zu erheblichen Infektionszahlen geführt. Deshalb wird in Regionen mit einem Inzidenzwert ab 35 Infektionen auf 100.000 Einwohner eine Teilnehmergrenze festgelegt. Dort gelten ab diesem Wert maximal 25 Personen im öffentlichen Raum und 15 Personen in privaten Räumlichkeiten.

Sobald der Grenzwert von 50 überschritten ist, sollen die Regeln zusätzlich verschärft werden. Hiernach dürfen dann nur noch maximal zehn Person im öffentlichen Raum an Feiern teilnehmen. Im privaten Bereich ist die Teilnehmerzahl dann ebenfalls auf zehn Personen aus maximal zwei Hausständen zu reduzieren.

Die Maskenpflicht wird auch verschärft und der neuen Grenzwert auf 35 festgelegt

Bei den Gemeinden und Städten mit erheblich ansteigenden Neuinfektionen soll das Tragen einer Mund- / Nasenbedeckung verschärft werden. Wenn der Inzidenzwert innerhalb von sieben Tagen die Zahl 35 übersteigt, gilt die Maskenpflicht überall dort, wo Personen länger zusammenkommen bzw. die Abstandsregeln von 1,5 Meter unterschritten werden.

Auslandsreisen ab dem 8. November

Bei Auslandsreisen in Risikogebiete werden ab dem 8. November neue Regelungen gelten. So müssen Reisende ohne triftigen Reisegrund nach Rückkehr für 10 Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann dann aber ab dem 5. Tag durch einen Negativtest verkürzt werden. Für unbedingt notwendige Reisen, zum Beispiel aus geschäftlichen Gründen oder bei Pendlern soll es aber Ausnahmeregeln geben.

Zusätzliche Absprachen wurden für folgende Regelungen gefunden

Die Problematik des Beherbergungsverbotes wird auf den 8. November vertagt. Bis dahin sollen die jetzt in den Ländern geltenden Verordnungen zum Beherbergungsverbot beibehalten werden. Die Länder sollen die Maßnahmen in der Zeit überprüfen und können diese auch außer Kraft setzten.durch die Ma

Es sollen für Unternehmen, die erhebliche Einbußen ihres Geschäftsbetriebes durch die Maßnahmen haben, zusätzliche Hilfen eingerichtet werden.

Der Bund will für regelmäßige Schnelltests die Kosten übernehmen. Dieses gilt für Personal, Patienten und Heimbewohner sowie Besucher aus:

  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen
  • Senioreneinrichtungen
  • Behinderteneinrichtungen

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hatte sich gestern Abend schon zu dem Treffen mit der Bundeskanzlerin in Berlin geäußert:

„Die heute von Bund und Länder gefassten Beschlüsse bestätigen in weiten Teilen den Niedersächsischen Kurs bei der Pandemiebekämpfung. Wir verfügen über einen großen Instrumentenkasten, um das jeweilige Infektionsgeschehen einzudämmen. Mit unserem auf verschiedenen Warnstufen basierenden Handlungskonzept, können alle beteiligten Akteure in Niedersachsen schnell auf ansteigende Infektionszahlen reagieren und insbesondere auch auf kommunaler Ebene mit gezielten Maßnahmen gegen lokale und regionale Hotspots vorgehen.

Die heute von Bund und Ländern vereinbarten Schritte bei steigenden Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage – beispielsweise die Beschränkungen der Teilnehmerzahlen bei privaten Feiern – sind in Niedersachsen bereits grundsätzlich Bestandteil der Verordnung bzw. des Handlungskonzeptes. Die einzelnen Beschlüsse werden nun in Niedersachsen im Detail mit den Beteiligten zu beraten sein.

Dass Deutschland und Niedersachsen im internationalen Vergleich bislang bei der Pandemiebekämpfung gut abschneiden, ist vor allem auch dem starken öffentlichen Gesundheitswesen und den dort Beschäftigten zu verdanken. Vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter kommen aber teilweise bei der Kontaktnachverfolgung an ihre Belastungsgrenzen. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass Bund, Länder und Kommunen hier gemeinsam für Entlastung sorgen wollen, unter anderem auch durch die weitere Unterstützung durch die Bundeswehr.

Ein Blick zu unseren Nachbarn in den Niederlanden zeigt deutlich, dass es sehr schnell zu einem dynamischen Infektionsgeschehen mit erneuten massiven Einschränkungen kommen kann. Das wollen wir in Deutschland und in Niedersachsen unbedingt verhindert. Deshalb bitte ich – wie auch meine Amtskolleginnen und Kollegen sowie die Bundeskanzlerin – alle Bürgerinnen und Bürger auf nicht notwendige Reisen in oder aus besonders vom Infektionsgeschehen betroffenen Gebieten zu verzichten.“

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel machte in der gestrigen Pressekonferenz noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es jetzt auf jeden einzelnen Mitbürger und sein Verhalten bei der Befolgung aller Regeln ankommt. Nur so hätten wir eine Chance, Situationen und Maßnahmen, wie sie im Moment in unseren Nachbarländern sich abzeichnen, für Deutschland zu verhindern. Sie danke ausdrücklich allen Bürgerinnen und Bürgern für das bisherige gute Verhalten bei den zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

 

 

Gemeinsame Erklärung zum derzeitigen Stand der Corona-Warnapp – Corona Warnapp© Bernd Günther

Gemeinsame Erklärung zum derzeitigen Stand der Corona-Warnapp

26. Juli 2020/in Gesundheit

BERLIN (PM). Die Bundesregierung (BPA) hat am heutigen Sonntag (26. Juli) eine Pressemitteilung zum Stand der Corona-Warn-App herausgegeben. Die gemeinsame Erklärung vom Chef des Bundeskanzleramts Helge Braun, dem Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn, dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG Timotheus Höttges und dem Vorstandssprecher der SAP SE Christian Klein zur Corona-Warn-App lautet wie folgt:

„Die Corona-Warn-App ist nun seit etwas mehr als sechs Wochen im Betrieb. Mehr als 16 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben sie sich heruntergeladen. Wir bedanken uns für das große Vertrauen. Die App ist eine völlig neue technische Entwicklung. Die vergangenen Wochen haben gezeigt: die App funktioniert gut. Sie hilft, die Nutzer über Risikobegegnungen zu informieren und dadurch Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen.

Wie bei jeder neuen Entwicklung gibt es technische Herausforderungen. Nicht auf allen Mobiltelefonen lief die Anwendung der App ohne Einschränkungen. Die App hat zu jeder Zeit automatisch anonyme Schlüssel ausgetauscht. Der Austausch der Schlüssel von positiv getesteten Nutzern funktionierte bei einigen Nutzern allerdings nicht immer automatisch im Hintergrund, sondern nur, wenn sie die App einmal geöffnet hatten.

Für die Bundesregierung, wie für die Entwickler der Unternehmen war von Anfang an klar: Die Entwicklung der Corona-Warn-App ist nicht mit dem Start abgeschlossen, sondern ein Projekt, an dem wir täglich weiterarbeiten, um die App zu verbessern.

So hat das Entwicklerteam jetzt einen Weg gefunden, die Einschränkungen auf denjenigen Mobiltelefonen zu umgehen, die den automatischen Datenabgleich im Hintergrund blockiert hatten – sowohl für Android-Geräte als auch für iOS-Geräte. Nutzer von Android-Geräten können nun in den Einstellungen der App (Version 1.1.1) dafür sorgen, dass der Abgleich mit dem Server wieder automatisch im Hintergrund stattfindet. Nach dem gestrigen App-Update unter iOS (Version: 1.1.2) gleicht die Corona-Warn-App die Schlüssel auch auf allen Apple-Geräten wieder automatisch ab. Um die Hintergrundaktualisierung für dieses Update vollständig zu aktivieren, sollen Nutzer die App einmal öffnen.

Das Entwicklerteam wird auch zukünftig über mögliche Einschränkungen und unvorhergesehene technische Probleme informieren. Die technische Hotline 0800 7540001 steht für Fragen zur Verfügung. Wir wollen noch mehr Menschen von der App überzeugen. Denn sie ist ein wichtiges Hilfsmittel im Kampf gegen die Pandemie. Jeder, der sie nutzt, macht einen Unterschied.“

Die Corona Warn App geht in Betrieb – Corona Warnapp© Bernd Günther

Die Corona Warn App geht in Betrieb

16. Juni 2020/in Gesundheit, Niedersachsen

BERLIN. Seit heute früh ist die Corona Warn App der Bundesregierung über den App Store und Google Play, je nach Betriebssystem des Handys, kostenlos für die Bevölkerung verfügbar. 

Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob Bürgerinnen oder Bürger in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. Somit können Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot unserer Bundesregierung. Der Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig, welches auch ausdrücklich betont wird. Der effektive Einsatz der App ist aber nur gewährt, wenn möglichst viele Personen bereit sind, die App auf ihren Handys einzusetzen und so die Auswertungen ausreichend dicht sind.

Zuletzt gab es vor allem wegen dem Datenschutz immer wieder von unterschiedlichen Seiten bedenken. Die Anwendung soll am heutigen Vormittag von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Innenminister Horst Seehofer (CSU), Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) sowie Vertretern der an der Entwicklung beteiligten Unternehmen – Telekom-Vorstandschef Timotheus Höttges und SAP-Chief Technology Officer (CTO) Jürgen Müller – präsentiert werden.

Wegen der fehlenden Daten kann die Corona Warn App übrigens noch kein Infektionsrisiko dem Benutzer anzeigen. Dieses dürfte sich allerdings in den nächsten Tagen, wenn immer mehr Nutzer die App einsetzen, ändern.

Wer am Morgen versuchte, die App gleich als Erster zu installieren, brauchte etwas Geduld. Die große Anzahl an Anfrage ergab Engpässe beim Download und so mancher musste sich etwas in Geduld üben. Auch die ersten technischen Probleme bei der Installation sind aufgetaucht. So war der Versuch der Installation mit einem iPhone 6 plus mit dem iOS 12.4.7 vergeblich. Ein Warnhinweis wurde dem Benutzer angezeigt, dass ein Betriebssystem iOS 13.5 mindestens erforderlich wäre. Das Gerät signalisierte aber, dass es die aktuellste Betriebssoftware installiert habe.

Es gibt derzeit Mindestvoraussetzungen für die Installation der Corona Warn App. So benötigt iPhone aktuelle mindestens iOS 13.5. Dieses trifft für das iPhone 6s oder auch ab dem iPhone SE zu. Ältere iPhones lassen eine Installation der App nicht zu. Für Android-Handys ist Android 6 und die Unterstützung von Bluetooth LE eine Mindestvoraussetzung für die Installation. Auch der Google Play Services muss wegen der benötigten Schnittstelle laufen.

Im Laufe des Tages wird man sehen, wieviele der älteren Geräte, häufig genau die Geräte, die unsere älteren Mitmenschen gutgemeint von ihrer Familie zur Verfügung gestellt bekommen haben, eine Installation nicht zulassen. Damit würde man zumindest einen Teil der Risikogruppe ungewollt ausschließen oder unter Umständen zum Kauf neuerer Handys bewegen.

Bundesregierung verständigt sich auf finanzielle Unterstützung für die Lufthansa – Lufthansa

Bundesregierung verständigt sich auf finanzielle Unterstützung für die Lufthansa

25. Mai 2020/in Politik

BERLIN. In der heutigen Sitzung des sog. Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Ausschusses (WSF-Ausschuss) hat sich die Bundesregierung auf ein umfassendes Unterstützungspaket für die Lufthansa verständigt. Das Unternehmen war vor der Corona-Pandemie operativ gesund und profitabel und hat eine gute Zukunftsperspektive, ist aber durch die aktuelle Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten.

Das Stabilisierungspaket der Bundesregierung trägt den Bedürfnissen des Unternehmens ebenso Rechnung wie den Bedürfnissen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und der Beschäftigten der Lufthansa Group, die auf den Erhalt eines starken Unternehmens angewiesen sind.

Es umfasst folgende Punkte:

  • Der Gesamtumfang der Stabilisierungsmaßnahmen beträgt 9 Mrd. Euro,
  • 3 Mrd. Euro umfasst eine KfW-Konsortialfinanzierung, an der sich private Banken mit 600 Mio. € beteiligen;
  • der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erwirbt eine Stille Beteiligung I in Höhe von rd. 4,7 Mrd. €, die nach IFRS als Eigenkapital anerkannt werden kann;
  • darüber hinaus erwirbt der WSF zu rd. 0,3 Mrd. € im Zuge einer Kapitalerhöhung einen Aktienanteil in Höhe von 20 % an Lufthansa mit inhaltlich beschränkten Stimmrechten.
  • eine weitere Stille Beteiligung II in Höhe von rd. 1 Mrd. €, die unter bestimmten Bedingungen (Übernahmefall/Nichtzahlung des Coupons durch DLH) in Aktien gewandelt werden kann (mindestens weiteren 5 %);
  • der Bund wird im Aufsichtsrat über zwei Mandate vertreten sein, die durch unabhängige Experten auszuüben sind.

Die Lufthansa verpflichtet sich zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen einschließlich einer Erneuerung ihrer Flotte. Es sind weitgehende Vergütungsbeschränkungen für den Konzernvorstand, die Vorstände der Konzerngesellschaften sowie das Management vorgesehen.

Das Unterstützungsangebot der Bundesregierung liegt der Lufthansa vor und wird nun in den entsprechenden Gremien der Lufthansa beraten. Im Falle einer Zustimmung von Lufthansa bedarf dieses Unterstützungspaket im Anschluss noch der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Die Bundesregierung befindet sich diesbezüglich bereits in intensiven Gesprächen mit der Kommission.

Der WSF-Ausschuss wurde auf Grundlage des Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Gesetzes eingerichtet. Der Fonds dient der Stabilisierung von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft oder den Arbeitsmarkt hätte. Folgende Ressorts der Bundesregierung sind im WSF-Ausschuss vertreten: Bundesfinanzministerium, Bundeswirtschaftsministerium, Bundeskanzleramt, Bundesverkehrsministerium, Bundesarbeitsministerium sowie Bundesjustizministerium.

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